Bundesgerichtshof kippt Urteil

  • Habt ihr schon gehört? der Bundesgerichtshof hat soeben die Klausel, dass Hunde und Katzen nicht in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen gekippt.
    Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind damit ungültig ( laut RTL)

  • Naja dann steht halt drin 'nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter' und wenn der nein sagt ist es Pech.


    Aber immerhin etwas :smile:

  • komisch... scheint nicht viel zu interessieren...


    Ist ja auch wichtig für die, die in einem Haus mit Hund leben und keine explizite Erlaubnis vom Vermieter haben.

  • Quelle: Focus


    Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam.
    Das entschied der Bundesgerichtshof. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).


    Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“


    Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, „dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“.



    Na denn.... :headbash:

  • Heißt nix anderes,das jeder Fall nun einzeln verneint wird,von Vermietern die keine Hunde dulden wollen.

  • Zitat

    Heißt nix anderes,das jeder Fall nun einzeln verneint wird,von Vermietern die keine Hunde dulden wollen.


    Nicht ganz - ich schätze, wenn der Vermieter keine handfesten Argumente vorbringt (massive Störungen im Haus oder Ähnliches nachgewiesen), hat er, wenns der Mieter drauf ankommen läßt (sprich vor Gericht) keine Handhabe, die Haltung zu verbieten, oder?


    Und evtl. kommt jetzt jemand, der aus beruflichen Gründen einen Hund hält, vor Gericht eher zu einer Genehmigung, diesen Hund halten zu dürfen, auch wenns dem Vermieter einfach nur "nicht recht" ist, solange der Hund nicht irgendwie nachweislich negativ auffällt (stundenlanges Gebell oder sonstige massive Beeinträchtigung der Mitmieter). So verstehe ich das zumindest.


    Mal sehen, wie sich das künftig bemerkbar macht in der Rechtsprechung in solchen Fällen....

  • Zitat

    Nicht ganz - ich schätze, wenn der Vermieter keine handfesten Argumente vorbringt (massive Störungen im Haus oder Ähnliches nachgewiesen), hat er, wenns der Mieter drauf ankommen läßt (sprich vor Gericht) keine Handhabe, die Haltung zu verbieten, oder?


    Und evtl. kommt jetzt jemand, der aus beruflichen Gründen einen Hund hält, vor Gericht eher zu einer Genehmigung, diesen Hund halten zu dürfen, auch wenns dem Vermieter einfach nur "nicht recht" ist, solange der Hund nicht irgendwie nachweislich negativ auffällt (stundenlanges Gebell oder sonstige massive Beeinträchtigung der Mitmieter). So verstehe ich das zumindest.


    Mal sehen, wie sich das künftig bemerkbar macht in der Rechtsprechung in solchen Fällen....


    Das mit den beruflichen Gründen ist natürlich super,das da eher die Chance besteht.

  • Was müsste man denn als Privatperson für Gründe haben, einen Hund oder eine Katzen zu halten, damit ein Gericht einem Recht gibt, wenn der Vermieter dies verweigert? Nur mal so aus Interesse. Dass Assistenzhunde nicht verweigert werden können, weiß ich, aber ich kann mir jetzt wirklich nichts konkretes vorstellen.

  • Ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich explizit nach einer Diskussion wegen dem Urteil gesucht habe.
    Ich bin nämlich auch einer von vielen in dieser Vermieter-Hund-Problematik.


    In unserem Mietvertrag steht ausdrücklich, das Hunde verboten sind.
    Eine Freundin meiner Freundin arbeitet beim Tierarzt, und dort wurde ein 11 Jahre alter Neufundland-Mischling abgegeben, weil die Besitzerin meinte der Hund kann nicht mehr gescheid. Er sollte eingeschläfert werden... (er hat ein wenig Probleme mit seiner Arthrose und seinem Gewicht gehabt)


    Der Tierarzt wollte dies nicht durchführen, da der Hund definitiv noch Lebensqualitäten besitzt, und behielt den Hund bei sich. Anschließend wurden wir gefragt, ob wir den Hund nicht übergangsweise - bis sich jemand findet, der ihn haben will - nehmen könnten. Natürlich taten wir dies.
    Da aber niemand einen übergewichtigen, alten, Arthrosekranken Hund wollte, und dieser sich in der Woche bei uns völlig eingelebt hat (kein Problem mit dem Baby und den Hasen), haben wir beschlossen den Hund da zu behalten.


    Hintergrund dafür war auch, das der Mieter unter uns auch ständig einen Hund (angeblich von der Tochter, aber der Hund ist immer da) ohne Genehmigung hält.


    Trotzdem haben wir bei der Wohnungsgesellschaft angefragt und die Problematik um die Situation mit dem Tier zu schildern. Es wurde auch erwähnt das dieser alt, total freundlich und so weiter ist.


    Allerdings hieß es einfach nur "Nein" und es wurde auf den Mietvertrag verwiesen.
    Da aber die Nachbarn kein Problem mit dem Hund hatten lebt der bis heute noch bei uns.


    Inwiefern könnte uns dieses Urteil jetzt helfen den Hund nun doch endgültig durchzusetzen?
    Was müsste man denn alles vorlegen das die Genehmigung durchgeht?
    Der Hund wurde hier im Haus schon akzeptiert und macht keinerlei Probleme.


    Danke schonmal.

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