Tierheimhunde ausführen - Auflagen
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Hallo zusammen,
bin beim Lesen eines anderen Threads drauf gekommen, dass es offensichtlich in den verschiedenen Städten unterschiedliche Regelungen zum Gassigang mit den Hunden der dortigen Tierheime gibt. Da wär es doch mal interessant, einen Thread anzulegen mit den Bedingung und Auflagen der verschiedenen Tierheime.Ich fange mal an:
Tierheim Erfurt http://www.tierheim-erfurt.de: Um hier einen Hund Gassi zu führen wird erwartet, dass man Mitglied im Tierschutzbund ist (wg. der Versicherung, wenn ich das richtig verstanden habe).
Bin gespannt auf weitere Infos über andere Städte (am besten gleich mit Links, wenn das erlaubt ist?)!
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Richtlinien des Franziskus-Tierheims in Hamburg http://www.franziskus-tierheim.de
ZitatUnsere Gassi – Regeln:
Die Hunde dürfen, um Unfälle zu verhindern, auf keinen Fall von der Leine gelassen werden. Die Tiere haben noch keine Bindung zu Ihnen aufgebaut – in unvorhersehbaren Situationen laufen die Hunde zurück ins Tierheim und sind dabei den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt – daher die Hunde auf keinen Fall ableinen
Die Hunde dürfen nicht mit dem eigenen Auto oder in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden – es besteht sonst kein Versicherungsschutz!! Rund um das Tierheim gibt es, z.B. im Niendorfer Gehege reichlich Möglichkeiten zum Gassi gehen
Wer mit unseren Hunden Gassi gehen möchte, sollte mindestens 1 mal pro Woche Zeit fürs Gassi haben, der Wochentag, etc. ist egal; nur eine gewisse Regelmäßigkeit wäre toll
Gassigeher müssen Mitglied im Verein werden. Der Jahresmindestbeitrag beläuft sich auf 20 € pro Jahr ( ca. 1,80 € pro Monat – ist wirklich nicht viel und unterstützt unsere Arbeit für die Tiere, nicht nur in unserem Tierheim..) Beim zweiten bis dritten Mal Gassi sollte man sich entschieden haben – wann ja – dann beitreten...
Um mit einem Hund Gassi gehen zu können, genügt die Vorlage des Mitgliedsausweises ; beim Probe- Gassi genügt der Personalausweis
Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen nur Menschen über 18 Jahre die Hunde führen
Einige Hunde sind nicht verträglich mit Artgenossen – Vorsicht bei Begegnungen. Sollte es zu Zwischenfällen kommen – bitte umgehend an uns melden!
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also im tierheim rostock muss man sich nach einer belehrung in eine liste eintragen, man muss die kopie einer privaten unfallversicherung vorlegen und es wird, meines wissens, vorausgesetzt, dass man nicht nur gassigeht, sondern auch mal ehrenamtlich mithilft beim saubermachen und anderen alltäglichen sachen, die nun mal anfallen und vllt nicht alle so viel spaß machen wie das spazierengehen. das mindestalter ist 14, wenn ich mich nicht irre.
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*schubs* - aus aktuellem Anlass....
Wie sieht es in den Tierheimen bei euch aus? Gibt es bestimmte Gassiauflagen?
Her damit!
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Bei uns muss man Mitglied im Verein werden (http://www.tierheim-flensburg.de).
20€ kostet das im Jahr.
Ob es bestimmte Regeln gibt weiß ich nicht, bin noch nicht eingetreten. -
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Für das Münchner Tierheim in Riem:
man muss mind. 16 sein und Ausweis hinterlegendie übrigen Regelungen siehe
http://www.tierheim-muenchen.com/ihtm/gassigehen.htmaußerdem gibt es recht enge Zeitfenster, in denen man Gassi gehen darf.
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Bei uns muss man nur Mitglied werden kostet dann glaub 50 euro im Jahr und dann kann man mit den Hunden spazieren gehen.
Ableinen darf man sie natürlich net. -
http://www.tierheim-memmingen.de
bestimmte auflagen gibt es bei uns nicht.
man muss kein mitglied oder sonstiges sein.sogar kinder ab ca 12 jähren (geschätzt) dürfen einen hund ausführen.
natürlich nur welche die diesen auch "gewachsen" sind, sofern die "kinder" ein entsprechend reifes auftreten zeigen.edit: das mit dem ableinen ist so eine sache, war ja früher jeden tag im tierheim und hatte sozusagen meine stammhunde zu denen ich auch schon eine gewisse bindung aufgebaut hatte, die konnte und durfte ich auch von der leine lassen.
einmal wars krass, wollte nen hund das erste mal ausführen (er war neu da) und wollte mir grad eine leine aus dem schrank schnappen da meinte der tierpfleger "die brauchst du nicht".
traumhund sag ich euch...kannte mich nicht und folgte aufs wort (border-dsh-mix)...
naja is mir auch nur einmal in den ganzen 5 jahren passiert -
Zum Alter find ich nichts, aber man muß vorher zum Einführungskurs (verlangt die Versicherung) und dann die Regeln lesen und unterscheiben http://www.tierheim-boeblingen.de/PDF/Gassigeherregeln.pdf Ist halt das übliche wie, Hunde nicht ableinen, MK drauflassen bei Hunden die einen Westenstest brauchen/haben, usw.
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Das ist bei uns ziemlich einfach geregelt:
1. Die Anordnungen und Warnungen des Tierheimpersonals müssen unbedingt befolgt und beachtet werden.
2. Jeder Hund (egal ob groß oder klein) muss angeleint sein.
3. Das Mindestalter zum Ausführen der Hunde beträgt 18 Jahre, ab 16 Jahren nur mit einer schriftlichen Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten, darunter nur in Begleitung eines Erwachsenen. Auch bei Begleitung durch Erwachsene dürfen Kinder unter 16 Jahren Hunde nicht an der Leine führen.
4. Im Falle von sachlichen und körperlichen Schäden (Verletzungen und, oder beschädigte Kleidung) infolge des Ausführens übernehmen wir keine Haftung.
5. Um Beißereien zwischen den Hunden zu vermeiden, ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern zwischen den Tieren einzuhalten.
6. Nach dem Ausführen der Hunde bitte die tierheimeigenen Leinen wieder abgeben.
7. Bei Nichteinhaltung dieser Ausführregeln ist unsere Tierheimleitung angewiesen Platzverbote auszusprechen
Liebe Grüße, Niani
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