Fragen zur Kastration

  • Hallo zusammen,
    ich wollt hier jetzt net über pro und contra von kastrationen diskutieren =)


    Sonder hier heißt es ja immer das die Kastration durch`s Tierschutzgesetz verboten ist.
    Hab jetzt aber im Schlecker Magazin was anderes gelesen. Ich kopiers hier einfach mal rein.


    Zitat

    Herr M.: Mein Tierarzt weigert sich, meine Hündin Clara zu kastrieren, weil er sagt, er verstoße gegen das Tierschutzgesezt. Ist das richtig?


    Tierarzt: Generell dürfen laut Tierschutzgesetz ohne ersichtlichen Grund keine Körperteile entfernt werden. Nach dem derzeitigen juristischen Stand bezieht sich dieser Paragraf eher auf Versuchstiere. Somit steht der Kastrtion rein rechtlich nichts entgegen.


    Quelle: Schlecker Magazin


    Reicht des so mit der Quelle?


    Was stimmt jetzt??
    Weiß da jemand was??
    Ist es jetzt verboten oder net? ;)

    • Neu

    Hi


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    • Zitat


      Dass würde ich als Aussage eines Tierarztes werten der damit seine Kastrationen begründet. Jeder versucht immer wieder ein Loch im Gesetzesdschungel zu finden.


      Aber was ist denn das Schlecker Magazin? Hat das was mit dem Laden Schlecker zu tun? Na , ja, wenn es so wäre, Kompetenz in Sachen Tiere rechne ich denen mal nicht zu.
      Vergiss es einfach.


      Gruß
      Herbert

    • Zitat

      Dass würde ich als Aussage eines Tierarztes werten der damit seine Kastrationen begründet. Jeder versucht immer wieder ein Loch im Gesetzesdschungel zu finden.


      Aber was ist denn das Schlecker Magazin? Hat das was mit dem Laden Schlecker zu tun? Na , ja, wenn es so wäre, Kompetenz in Sachen Tiere rechne ich denen mal nicht zu.
      Vergiss es einfach.


      Gruß
      Herbert


      Jep das Schecker Magazin isch vom Schlecker also von dem Laden =)
      Mal schaun was die anderen so sagen.
      Weil die begreündung mit den Versuchstieren hab ich echt no nie gehört

    • ich schätze, die antwort auf deine frage ergibt sich aus der praxis:
      wenn es tatsächlich verboten wäre bzw. geahndet würde, wäre es wohl nicht in (fast) jeder tierärztlichen klinik/praxis gang und gäbe...
      oder ist es so, dass sich die TÄ die argumente an den haaren herbei ziehen? ich weiß es ganz ehrlich nicht...


      der paragraph ist irgendwie schlecht formuliert. wenn sich eine kastration nur durch eine medizinische indikation rechtfertigen würde, dürften ja z.b. auch keine hengste, böcke und andere tiere, die in einer herde gehalten werden und wo eine vermehrung unerwünscht ist, kastriert werden. im übrigen auch keine zootiere... oder?


      ich bin übrigens vom verstand her kastrationsgegner (auch wenn mich die sorgen um die gesundheit meiner hexe zugegebener maßen manchmal an meiner meinung zweifeln lassen).....

    • Jeder Tierarzt der eine Kastration machen will, wird die auch (irgendwie) begründen können.
      Denen würde sicher ne Menge Kohle flöten gehen, würden sie sich ans Tierschutzgesetz halten.
      Also kann ich nicht glauben, dass auch nur eine handvoll TÄte hinter dem Tierschutzgesetzt stehen. Das wird erfolgreich verdrängt bzw. nach Belieben und Gebrauch abgeändert!!!


      Das Problem ist halt das, wenn es wirklich welche gibt, die sagen: Nee, ich mach das nicht, weil es nicht rechtens ist, dann macht's halt der Nächste!!!

    • Hier mal der Wortlaut des § 6 I 1, 2 Nr. 5 TSchG:


      Zitat

      Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


      Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/tierschg/__6.html


      Ich sehe jetzt nicht, dass das Verbot irgendwie auf Versuchstiere beschränkt wäre.
      Im Gegenteil, nach § 6a TSchG gilt diese Vorschrift gerade nicht für Versuchstiere.


      Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung ist eine Kastration ausnahmsweise zulässig.
      Bei Einzelhunden besteht aber überhaupt nicht die Gefahr einer unkontrollierten Vermehrung, da wir als Besitzer immer aufpassen können / müssen / sollten. ;)
      Bei Tieren, die in einer Gruppe gehalten werden, oder zB auch Freigängerkatzen, sieht das natürlich anders aus.
      Ebenso zB bei Blindenhunden - da würde die 2. Alternative der Nr. 5 greifen.


      Kannst ja mal dem Tierarzt vom Schlecker-Magazin anschreiben, woher er seine Infos denn hat. ;)


      LG, Caro


    • Oh man ich sollte mir meinen Text nomal durchlesen bevor ich ihn abschick :ops: =)
      Ich mein SCHLECKER. :D
      Der Drogermiemarkt.

    • Eine medizinische Begründung wird wohl jeder Tierarzt finden, das ändert aber nichts daran, dass das Tierschutzgesetz Kastrationen erst einmal verbietet. In Sachen Rechtssicherheit vertraue ich da auch lieber dem entsprechenden rechtskräftigen Urteil des AG Mainz (AZ: 35C79/94). Dort klagte eine Tierschutzorganisation auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe, da der HH sich weigerte, das Tier, wie im Vertrag vereinbart kastrieren zu lassen -- dumm nur, dass Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen, unwirksam sind.


      Zitat


      Das Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die vertragliche Verpflichtung zur Kastration des Hundes für den Beklagten nicht bindend gewesen sei, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.


      Eine Kastration ist demgemäss § 6 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten, wenn der Eingriff nicht im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist. Die tierärztliche Sachverständige führte vor Gericht aus, dass ein medizinischer Indikationsfall nicht vorlag. Auch das Problem der unkontrollierten Vermehrung hat die Sachverständige nicht als eine Begründung für die Kastration akzeptiert, da sie bei Einzelhaltung eines unproblematischen Hundes durch einfachste Überwachung ausreichend vermeidbar sei.


      Quelle:Deutsches Tierärzteblatt 43 (9/1995), 797-798



      Ähnlich lautend auch ein Urteil des AG Alzey (Az.: 22C903/95), dass die Nichtigkeit der
      Kastrationsverpflichtungs-Klausel in Übergabeverträgen eines Tierheimes feststellt -- mit eben der Begründung, dass das Tierschutzgesetz eine Kastration ohne medizinische Notwendigkeit untersagt.


      LG Andrea

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