Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Zufällig gefunden, ich poste es mal aus gegebenem Anlass (andere Threads, in denen Einzelne der Meinung waren, kleine Hunde seien grundsätzlich immer ungefährlich für dritte...):
(Und NEIN, kein Bashing, denn ich habe ja neben der "Großen" selbst 2 Hunde von ca.36cm Höhe - halte die aber eben nicht für ungefährlich und habe die entsprechend erzogen/ausgebildet und versichert.
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Hi
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„In einer Kampfpause“... wenn es einen Kampf gegeben hätte, würde der Chihuahua wohl nicht mehr existieren.
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„In einer Kampfpause“... wenn es einen Kampf gegeben hätte, würde der Chihuahua wohl nicht mehr existieren.
Wenn es keinen Kampf gegeben hätte (und der Dobi-Halter sich das ausgedacht hätte), wäre das sicherlich spätestens vor Gericht raus gekommen. Ich kenne es aus meinem Umfeld nämlich so, dass in solchen Fällen sofort Skepsis herrscht beim OA oder Gericht und das entsprechend genau recherchiert wird (Zeugen usw.).
Ich kann mir vorstellen, dass der Dobi-Halter seinen angeleinten Hund z.B. am Halsband hochgezogen hat, so dass er nicht beißen kann und der Kleine dem dann im Pelz hing oder wiederholt rackerte. Wenn sein Hund einen Moment ruhig gehalten hat, hätte er dann vermutlich mit der anderen Hand versucht, den Chi abzuwehren.
Möglich ist es also durchaus.
Eigentlich schlimm, dass es folglich so laufen könnte:
- Hat man seinen großen Hund im Griff und sichert ihn bei einem Angriff durch einen Kleinhund so, dass dem Kleinen nichts passiert, ist man wahlweise ein Spinner oder selbst schuld.
- Schafft man es nicht, seinen großen Hund beim Angriff abzuwenden und der Kleine kommt zu Schaden, ist man sowieso sofort in einer ganz blöden Lage. Obgleich man versucht hat, den Angriff zu verhindern, der eigene Hund angeleint war usw... -
Hi,
ich finde es rechtlich windelweich. Da wird tatsächlich dem Dobermann-Mischlingsbesitzer eine Teilschuld zu gewiesen?
Warum? Er hat offenbar sogar fürsorglich für den Chihuahua seine Hand benutzt um ihn abzuwehren. Andere hätten dem Tier per Fuss den Freiflug des Lebens beschert. Problem gelöst, aber Kleinhund wahrscheinlich schwer verletzt.
Das Gericht hätte das offenbar besser gefunden. Für mich ist der Fürsorgliche mal wieder der Dumme.
Doof.
Oder ganz extrem betrachtet: Wäre der Chi getötet worden gäbs gar keinen Schaden, weil ein gebrauchter Hund ist ja nichts wert.
Für mich ists klar, der Besitzer des Kleinhundes müsste die gesamte Schuld bekommen.LG
Mikkki
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Genau das - also am HB hochgezogen und so verhindert dass er zubeissen kann - hab ich mit Hecci gemacht. Sowohl als er von zwei Yorkies attackiert wurde als auch als ihn ein Chi gebissen hat. Also kann ich das mit dem Kampf auch sehr wohl glauben...
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Und der Chihuahua hat nicht mal Leinenzwang auferlegt bekommen? Dazu steht in dem Artikel ja gar nichts
Oder steht das nur nicht dabei, weil es in dem Artikel nur um das Schmerzensgeld geht
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Ich finde es, ehrlich gesagt, auch eine große Frechheit, dass der Dobermannbesitzer eine geringe Teilschuld bekommen hat. Er hat mit seinem Handeln womöglich dem Chihuahua auch noch das Leben gerettet.
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Na toll, also darf man kleinen Hunden nur Tritte verpassen? Oder hat man dann auch eine Teilschuld, wenn der Chihuahua durch den Tritt verletzt wird?
Aber ich finds sehr gut, dass die Halterin überhaupt was zahlen muss, das da mal durchgegriffen wurde, und ist ja auch nicht grade wenig.
Leinenzwang hätte ich mir allerdings für den Chihuahua auch gewünscht...
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Sollte man vielleicht mal den Leuten zeigen, die meinen, dass ihr Kleinsthund keine Haftpflichtversicherung braucht.
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Genau das - also am HB hochgezogen und so verhindert dass er zubeissen kann - hab ich mit Hecci gemacht. Sowohl als er von zwei Yorkies attackiert wurde als auch als ihn ein Chi gebissen hat. Also kann ich das mit dem Kampf auch sehr wohl glauben...
Yep, genau so habe ich es auch schon machen müssen...eigenen goßen Hund am HB hoch ziehen, die beiden kleineren an kurzer Leine gleich mit, und mit der anderen Hand Kleinhund abwehren. Schade, dass man offensichtlich treten muss, um nicht auf den Kosten einer kaputten Hand (kann ja Berufsunfähigkeit bedeuten) sitzen zu bleiben.
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