Mit der Begleithundeprüfung (abgenommen von prüfungsberechtigten Vereinen unter dem Dachverband FCI) soll die Alltagstauglichkeit von Hund und Halter geprüft werden.
Vor der praktischen Prüfung muss eine theoretische Sachkundeprüfung abgelegt werden. Zum praktischen Teil gehören Wesenstest, Unterordnung und Gehorsam sowie eine Außenprüfung/Verkehrsteil. Für viele Prüfungen oder Wettkämpfe ist eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung Voraussetzung.
Um an der BH teilnehmen zu dürfen, muss der Hundeführer Mitglied eines dem FCI angeschlossenen Vereins sein, der Hund muss mindestens 15 Monate alt und mittels Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein.