Herrenlosen Hund gesichtet - was ist zu tun?

Bleiben Sie bei einer Hundesichtung auf Beobachtungsposten

Hin und wieder sind Hunde in Begleitung ihrer Menschen unterwegs, aber nicht angeleint und haben einen großen Freiraum. Ebenso verhält es sich bei solchen, die regelmäßig alleine ihre Runden drehen. Bei der Sichtung eines herrenlosen Hundes ist das nicht immer eindeutig zu beurteilen. Zunächst sollten Sie daher gar nichts unternehmen, sondern einfach auf Beobachtungsposten bleiben. Eventuell hören Sie jemanden nach dem Hund rufen oder es taucht in absehbarer Zeit der Besitzer auf.


Die Beobachtung gibt Ihnen zugleich Gelegenheit, den Hund etwas einzuschätzen: Handelt es sich um ein offensichtlich gelassenes Tier, das ruhig in der Gegend herumschnüffelt, oder ist es eher scheu und ängstlich, versucht vielleicht gar, sich zu verstecken? Ist der Hund nahe genug, gelingt es Ihnen vielleicht, ein Foto zu machen. Das ist hilfreich, falls er tatsächlich vermisst wird. Versuchen Sie auch, den gesundheitlichen Zustand zu beurteilen: Ein ungepflegtes Erscheinungsbild, ein abgemagerter Körper oder eine Verletzung sind immer Hinweis darauf, dass Handlungsbedarf besteht. Doch auch, wenn der Hund gut gepflegt und genährt aussieht und ein Halsband trägt, könnte er kürzlich entlaufen sein.

Umsichtig vorgehen

Es ist gar nicht so selten, dass ein über den Tierschutz vermittelter Hund den neuen Besitzern in der ersten Zeit entläuft. Auch, wenn ein Hund schon länger bei seinen Menschen ist, kann ein Schreckmoment dazu führen. Vor allem bei ängstlichen oder gar panischen Hunden ist größte Umsicht angesagt. Nähern Sie sich unbedacht oder rufen sie nach ihm, führt das lediglich dazu, dass der Hund die Flucht ergreift. Sie sollten daher nie direkt auf einen herrenlosen Hund zugehen und ihn möglichst zunächst auch nicht ansprechen. Nähern Sie sich stattdessen langsam, in einem Bogen und von der Seite. Das dient zugleich dem Eigenschutz, denn natürlich kann ein fremder Hund auch aggressiv reagieren.

Umgang mit einem aufgeschlossenen Hund

Bemerkt Sie der Hund und läuft freundlich auf Sie zu, können Sie ihn näher in Augenschein nehmen. Vielleicht trägt er ein Halsband mit einer Adresse oder Telefonnummer. Er könnte auch in den Ohren tätowiert sein. Idealerweise können Sie ihn anleinen oder er läuft froh über die menschliche Gesellschaft freiwillig mit Ihnen mit. In diesem Fall bietet es sich an, sofern möglich, Menschen in der Umgebung anzusprechen, ob jemand aufgefallen ist, der den Hund sucht, oder ob der Besitzer möglicherweise in der Nähe wohnt und bekannt ist. Ebenso kann es hilfreich sein, an umliegenden Wohnungen zu klingeln und sich zu erkundigen, ob der Hund bekannt ist. Findet sich kein Besitzer, müssen Sie den Hund melden.

Sichtung oder Fundtier melden

Ein herrenloser Hund ist als Fundsache zu behandeln. Es spielt keine Rolle, ob sich der Hund Ihnen anschließt oder ob Sie ihn nur aus der Ferne beobachten. Fundsachen sind der zuständigen Gemeinde zu melden und werden in Obhut genommen. Wird ein Fundtier nicht gemeldet, handelt es sich um Fundunterschlagung, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Benachrichtigen Sie im Zweifel die Polizei, sind Sie auf der sicheren Seite, da die Polizei die Angelegenheit an die zuständige Ordnungsbehörde melden kann. Auch liegen dort gelegentlich Verlustmeldungen über entlaufene Hunde vor. Offizieller Ansprechpartner ist ansonsten das nächste Tierheim. Hier werden vermisste Tiere ebenfalls in der Regel gemeldet. Tierheimmitarbeiter sind zudem in der Lage, einen eventuell vorhandenen Chip auszulesen und auf diesem Weg den Besitzer zu ermitteln. Dasselbe trifft auf einen Tierarzt zu.


Kommen Sie dagegen ohne Risiko für sich selbst oder den Hund - er könnte die Flucht ergreifen - nicht nah genug heran, ist eine Meldung ebenso wichtig. Wiederum sind Polizei und Tierheim die richtigen Ansprechpartner. Damit kommen Sie einerseits Ihrer Meldepflicht nach, andererseits ist dort entweder ein vermisstes Tier bekannt oder geübte Menschen kümmern sich mit der notwendigen Umsicht um die korrekte Sicherung des Hundes.

Eigeninitiatives Handeln bei Sichtung eines herrenlosen Hundes

Ein verletztes Tier muss umgehend tierärztlich behandelt werden. Benötigt der Hund offensichtlich Hilfe, können Sie ihn eigeninitiativ mitnehmen und zu einem Tierarzt bringen. Die Kosten hat entweder der Besitzer zu tragen, andernfalls erfolgt die Begleichung durch die Gemeinde. Die medizinische Versorgung hat zwar Vorrang, dennoch ist die Meldepflicht nicht zu vernachlässigen - auch, damit Sie nicht selbst die Kosten tragen müssen. Während dem Tierarztbesuch oder im Anschluss sind daher umgehend Gemeinde/Polizei und Tierheim zu benachrichtigen. So klären Sie außerdem noch vor Ort, wie weiter verfahren wird.


Ein Anruf beim Haustierzentralregister TASSO ist immer hilfreich: Die Notrufnummer 061 90 / 93 73 00 ist täglich 24 Stunden besetzt und viele vermisste Hunde sind dort registriert. Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialen Medien: Sichtungen von Hunden können weiträumig geteilt werden und oft finden Hund und Mensch auf diese Weise wieder zusammen. Insbesondere bei entlaufenen Angsthunden kann so die Gegend bekannt gegeben werden, in der der Hund sich aufhält, ohne dass er durch die Einfangversuche fremder Menschen in die Flucht getrieben wird.

Einen Fundhund behalten?

Sie dürfen einen Fundhund zwar nicht einfach behalten, nach Anzeige bei den zuständigen Stellen und Absprache ist es aber möglich, dass Sie ihn statt dem Tierheim in Obhut nehmen. Innerhalb der folgenden sechs Monate sind Sie dann verpflichtet, den Hund herauszugeben, sofern der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann der Hund in Ihr Eigentum übergehen.


Quelle: Nicole (Autorin & Online-Journalistin)


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