Hund absichtlich von Polizei überfahren

  • Das geht ja mal gar nicht! Das ist auf keinen Fall rechtmäßig.Aber wahrscheinlich kommt der Polizist auch noch mit seiner Grausamkeit und Unverschämtheit davon...schließlich handelt es sich ja laut Gesetz um einen "Sachgegenstand". :explodieren:
    Das ist einfach nur traurig.Solchen Tierhassern sollte man...... :aufsmaul:
    Diese Rechtfertigung von wegen Sicherheit ist der größte Schwachsinn überhaupt.Dann müsste man ja alles und jeden überfahren!

  • Komisch dass regelmäßig vor Hunden auf der Autobahn gewarnt wird, bzw. die Polizei dann den Verkehr künstlich verlangsamt und der Hund möglichst weggefangen wird. Da ist die Gefahr für Menschen nun wirklich enorm.
    Dann müsste da ja auch immer gezielt draufgehalten werden. :zensur:
    Oder ist das jetzt der Freifahrtschein jeden Hund, zu dem ich auf den ersten Blick keinen Halter erkenne zu überfahren oder als Jäger abzuschießen?


    Der arme Hund, die arme Besitzerin!
    Und dann für so einen blinden Aktionismus auch noch Schadenersatz fordern. Soll es doch der Beamte zahlen, der diese Fehlentscheidung getroffen hat.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Mich interessiert jetzt wirklich mal die rechtliche Seite.


    Verstößt der Beamte nicht gegen das Tierschutzgesetz , wenn er ein Wirbeltier mit Vorsatz nicht tierschutzgerecht tötet?? Das "Gefahr im Verzug" war, mag man ja noch argumentieren können. Aber die Art des Tötens??


    Das ist doch irre. Wenn der Beamte verletzt worden wäre durch den Aufprall (zbs Schleudertrauma) , wäre ihr das auch in Rechnung gestellt worden?


    Des weiteren wurde der Schaden vorsätzlich durch das "Opfer" verursacht. Also nicht "versehentlich" durch das Tier verursacht. D.h. die Tierhalterhaftpflicht wird wohl nicht zahlen müssen, oder? Warum muss die Halterin überhaupt zahlen, wenn der Unfall/die Schäden vorsätzlich verursacht worden sind?? Es gibt sicher keine Dienstvorschrift die besagt, im Falle X hat ein Dienstwagen auf ein freilaufendes Tier draufzufahren. Es war eine willkürliche Entscheidung. Und dabei kann doch nicht eine Immunität herrschen!



    Ich denk mich hier noch in Rage über diesen Unsinn... :zensur:

  • Haften muss man für seinen Hund (fast) immer. Von der Haltung eines Hundes geht die individuelle Tiergefahr aus, also haftet man.
    Ich habe einen Hund, den ich nur als Hobby halte, also gefährde ich meine Umwelt, denn er kann beißen oder weglaufen, jemand kann darüber fallen, usw.


    Und ob der Beamte das durfte? :???: Keine Ahnung.
    Aber das Tierschutzgesetz ist da sehr dehnbar:

    Zitat

    Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.


    Quelle: Tierschutzgesetz


    Man kann sicherlich argumentieren, dass ein vom Auto voll getroffenener Hund schnell oder sofort tot ist und eben eine große Gefahr für die anderen Autofahrer bestand. :zensur: Zumal in der Silvesternacht der Verkehr sicherlich viel schwerer gefahrlos künstlich zu stauen ist als zu stärker frequentierten Zeiten.


    Ich sehe leider schwarz für das, was wir hier als Recht empfinden. :|


    LG
    das Schnauzermädel

  • Und wenn die Beamten den Hund erschossen hätten, wer müßte dann die Munition bezahlen :???:


    Zeugen für das überfahren gibt es ja anscheinend nicht, wo war dann die Gefahr, wenn kein Auto in der Nähe war :???:


    Ich glaube das gibt noch eine harte Nuss.

  • Zitat

    Ich glaube das gibt noch eine harte Nuss.


    Hoffentlich :gott:


    Bei uns wird die AB gesperrt um mitten im Berufsverkehr morgens die Blumen am AB-Rand zu "pflücken"... aber wenn es darum geht ein Tier einzufangen, ist das nicht möglich? Ich versteh die ganze Geschichte nicht... :???:


    Ich hoffe wirklich nur, dass Konsequenzen für die angeblich doch gut ausgebildeten Beamten folgen...


    Sie können den Hund nicht einfangen, aber können ihn mit Auto jagen um ihn platt zu fahren? Also da frag ich mich doch wirklich, was gefährlicher ist? Ein Hund den man vielleicht einfach mal ziehen lässt und nicht bedrängt und die AB halt kurzzeitig sperren (viel Verkehr war ja wohl eh net) oder ein wildgewordener Beamter, der mit dem Auto einen Hund jagd, der mit Sicherheit nicht auf den Irren gewartet hat :zensur:

  • Zitat

    Komisch, hier in D sieht man ständig diese Videos aus den Ami-Polizeiwagen. "Sei es bei 'witzige Videos' oder 'Skandal-Videos' oder sonstwas.


    Hier bei uns im TV auch. Wenn jemand der mit Dash Cam aufgenommen wurde rechtsmaessig verurteilt wurde duerfen die Videos auch oeffentlich gezeigt werden......unter allen anderen Umstaenden muss der Aufgenommene seine schriftliche Einverstaendnis geben.....tut er das nicht duerfen die Videos nicht ausgestrahlt werden.....es sei denn die Person wird unkenntlich gemacht.

  • Zitat


    Sie können den Hund nicht einfangen, aber können ihn mit Auto jagen um ihn platt zu fahren? Also da frag ich mich doch wirklich, was gefährlicher ist? Ein Hund den man vielleicht einfach mal ziehen lässt und nicht bedrängt und die AB halt kurzzeitig sperren (viel Verkehr war ja wohl eh net) oder ein wildgewordener Beamter, der mit dem Auto einen Hund jagd, der mit Sicherheit nicht auf den Irren gewartet hat :zensur:


    Seh ich auch so!!

  • http://www.abendblatt.de/regio…-von-Robbys-Halterin.html

    Zitat


    Ahrensburg/Kiel. Im Fall des absichtlich überfahrenen Hundes „Robby“ will die Polizei nun doch kein Geld von der Halterin. Man habe die Sache noch einmal geprüft und verzichte auf die Forderung, bestätigte ein Polizeisprecher am Donnerstagabend in Kiel einen Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
    [...]
    Für den Ton, in dem die Rechnung formuliert worden war, hatte sich Schleswig-Holsteins Polizeidirektor Burkhard Hamm in einem Brief an die Hundehalterin entschuldigt. Das Rechnungsschreiben sei sehr behördensprachlich formuliert gewesen, hatte die Polizei eingeräumt und angekündigt, die Kostenfrage noch einmal zu überprüfen. (dpa/abendblatt.de)


    Naja, wenigstens etwas. Aber wahrscheinlich nur aufgrund des Öffentlichkeitsdrucks. :/

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