Hund absichtlich von Polizei überfahren

  • Warum ist man nicht in der Lage seinen offensichtlich ängstlichen Hund an einem Tag, an dem es definitiv keine Überraschung ist das es knallt, so zu sichern das er nicht abhaut?
    Warum sollten andere dann die Folgen des Handelns tragen müssen?

  • Zitat

    Warum ist man nicht in der Lage seinen offensichtlich ängstlichen Hund an einem Tag, an dem es definitiv keine Überraschung ist das es knallt, so zu sichern das er nicht abhaut?
    Warum sollten andere dann die Folgen des Handelns tragen müssen?


    Also da kann ich dir nicht beipflichten. Ich bin auch jemand, der wirklich sehr genau aufpasst (viell. überängstlich) aber daß sowas mal passieren kann, das würde ich nie ausschliessen bei einem Tier.


    Und dann ist da ja auch immer noch die Frage, ob sie ihn überhaupt hätten überfahren müssen.

  • Zitat

    Und dann ist da ja auch immer noch die Frage, ob sie ihn überhaupt hätten überfahren müssen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, auf offenem Gelände fängt man keinen Hund ein, der sich nicht einfangen lassen will. Wäre der Hund in das nächse Auto mit Familie und Kind gelaufen oder andersrum, wäre ein Auto in die Menschen gefahren die versuchen ihn einzufangen, wäre das Geschrei auch groß gewesen.




    Wobei sich natürlich die Frage stellt warum man nicht schießt - allerdings sollte man daran denken das ein Polizist nicht einfach so rumschießen darf wenn da evtl noch unbeteiligte rumstehen. Gerade nicht im Dunkeln wo man das nicht so sieht..

  • Du hast natürlich Recht, dass ein Hund auf der Fahrbahn gefährlich ist und die Sicherheit des Menschen vorgeht.


    Aber weißt Du, es ist irgendwie komisch im Zusammenhang:


    Entweder: die AB war so stark frequentiert, dass man sie nicht sperren konnte, dann ist es auch unverantwortlich den Hund mit dem Auto zu überfahren, weil der wahrscheinlich nicht gerade auf einer Spur läuft und man ihn mit dem Kick-Down überrollen kann. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass man so einen gezielten Aufprall / Abprall einschätzen kann.
    Und genau das ist der Punkt, der mir so übel aufstößt.


    Oder: es ist egal, wo der Hund nach dem Aufprall hingeschleudert wird und er kann anschließend gefahrlos geborgen werden. Dann war aber auf der AB nicht so viel los, das man sie nicht hätte kurzfristig sperren können bis der vom Tierschutz beauftragte TA mit den Betäubungspatronen kommt.


    Und die Rechnung dafür hätte die Dame auch bezahlen müssen..

  • Zitat

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, auf offenem Gelände fängt man keinen Hund ein, der sich nicht einfangen lassen will...


    Da gebe ich dir recht. Bin selbst mit 3 immer ins Gelände gefahren.
    Deswegen ist es mir auch ein Rätsel, wie man auf einer Autobahn einen flüchtenden Hund überfahren kann, zumal ja angeblich andere gefährdet waren.
    Mich wundert auch, daß sich nach dieser Publikmachung kein anderer Autofahrer gemeldet hat, wo doch angeblich welche gefährdet waren.

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