Uneingezäuntes Grundstück

  • Hallo


    Ich habe mal eine Frage, die mich sehr interessiert.


    Haftet meine Hundehaftpflicht, wenn mein Hund aus unserem nicht umzäunten Grundstück auf die Straße rennt und z.B. einen Autofahrer erschreckt und dieser in Nachbars Mauer donnert?


    Oder bin ich als Halter verpflichtet, meinen Hund so unterzubringen, dass er nicht weg kann. Erst wenn er es trotzdem sicherer Einzäumung schafft rauszukommen zahlt die Versicherung?


    Eine Antwort würde mir helfen.


    Vielen Dank!

  • du bist als hundehalter verpflichtet deinen hund so zu sichern, dass er keine gefahr für andere darstellt.


    sprich deine haftplficht kann dir den mittelfinger zeigen, wenn dein hund auf einem ungezäumten grundstück rumrennt und dadurch irgendeinen unfall hervorruft.

  • Bei unserer Versicherung ist es so, dass sie auch dann haftet, wenn der Hund abhauen würde und beispielsweise einen Unfall verursachen würde. Ist das bei eurer nicht so? :shocked:

  • Dann ist die Versicherung ja schön doof, wenn sie haftet, obwohl der Halter fahrlässig gehandelt hat. Da könnten die ja zumachen.


    Wo bist du denn versichert?

  • Die Versicherungen zahlen bei Fahrlässigkeit.


    Sie zahlen nur nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


    Das steht jedenfalls in den standart Bedingungen. Es sei denn Sie haben andere Bedingungen wo sie schon die fahrlässigkeit ausschließen.


    Also ist es Auslegung ob sowas fahrlässig oder grob fahrlässig ist.


    Ist jedenfalls bei allen unseren Versicherungen so.


    Lg
    Sacco

  • Bin in Italien versichert...
    Bis jetzt war noch nichts, das ich melden musste, aber so wurde es mir auf jeden Fall erklärt. Wenn ich jetzt bloß den Vertrag zur Hand hätte :???:

  • Es ist ein versicherter Schaden !!!


    Die Stichworte Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind natürlich richtig.


    Wenn mein Hund ausreisst und einen Schaden hervorruft muss der Versicherer erst einmal leisten. Dann kommen die o.g. Stichworte.


    Fahrlässig wäre es erst, wenn sowas schon mal vorgekommen ist, also Du über diese Gefahr wusstest und du nichts unternimmst.
    Fahrlässigkeit ist sogar bei einigen Versicherungen mitversichert.


    Spätestens dann solltest Du das Grundstück einzäunen oder sicherstellen das sowas nicht nochmal vorkommen kann.


    Ich kann mir jedoch vorstellen das "Billigversicherer" den Fall ablehnen würden (Klauseln)



    Bei Rückfragen oder Interesse...einfach Nachricht an mich


    VLG
    nogard

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