Hundeverbotsschilder!


  • Da stimme ich dir zu ... ich finde es auch ekelig, in einen Hundehaufe zu treten ... gerade nach dem Winter tauchen so viele Haufen auf ... auch auf den Wegen ... ich finde, dass ist ein Unding!


    Aber leider gibt es immer Leute, denen alle anderen egal sind!
    Letzendlich sind es dann wieder alle!


    LG :smile:

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hundeverbotsschilder!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!



    • *fünfgeb*
      ;)

    • Zitat



      Hi Chris,


      ich möchte nochmal betonen, dass ich durchaus auch darauf achte, dass Roxy nirgendwo in die Felder und Wiesen kackt. Klar, es kommt mal vor. Asche auf mein Haupt. Ich kenne aber auch die Areale, die hier der Nahrungsmittel und Futtermittelgewinnung dienen. Da darf Roxy gar nicht drauf.


      Es sollte nicht so rüberkommen, dass ich stur darauf beharre, dass mein Hund hinkacken kann, wohin sie will, weil die Wildsau im Morgengrauen da auch hingemacht hat.


      Ich denke nur, bei allem "Herumhacken" auf den Hundebesitzern, sollte man nicht vergessen, dass auch andere Tiere ihre Notdurft überall dort verrichten, wo unser Essen angebaut wird. Unvermeidbar. Und diese Tiere werden nicht so wie mein Hund regelmäßig vom TA untersucht, ob sie auch gesund sind. Wenn es um Krankheitsübertragung geht, habe ich mehr Angst vor Mäusekot als vor dem Haufen meines Hundes. Auch wenn es der natürliche Lebensraum dieser Tiere ist, Kacke bleibt Kacke.


      Zitat


      Warum können HH nicht auch draußen in der Landschaft unterwegs einfach den Kot eintüten, wie in der Stadt auch?


      Kann ich dir sagen, zumindest für meine Region direkt vor der Haustür: Es gibt an den Wanderwegen keine Mülltonnen mehr. Wegrationalisiert. Wo also die Tütchen entsorgen? Leider sieht man hier immer mehr volle Kotbeutel an den Wegrändern liegen. Ganz ehrlich? Dann lieber den Haufen, der wenigstens verrottet. Und nein, ich möchte nicht täglich stundenlang volle Kotbeutel mit mir rumschleppen. In der einen Hosentasche das Leckerlietütchen, in der anderen.... Neeeeee, danke. Auch wenn's vielleicht egoistisch ist, ich stehe dazu. Aber die fehlenden Mülltonnen machen sich ja auch anderweitig bemerkbar (auch für Landwirte ärgerlich): Müll wird einfach fallen gelassen, Babwindeln landen bei voller Ladung im Gebüsch und seit neuestem findet man an bekannten "Pinkelstellen" :bäh: sogar Tampons und Damenbinden.

    • Was nützt es denn alles?


      Ich wohne in einem Dorf, hier kennt jeder jeden, theoretisch funktioniert die soziale Kontrolle...
      Hier ist die Wiese mit netten kleinen Wegen versehen, Blumenschmuck und Sitzflächen gehören auch zu dieser Gemeinschaftsfläche... UND ein Tütenspender nebst direkt darunter angberachtem Mülleimer... Der sind auch immer Tüten da, ökologisch korrekt aus Altpapier.


      Und? Die Wiese ist vollgeschissen. :zensur:


      LG
      das Schnauzermädel

    • Gut, darüber waren wir uns ja einig.
      Dass aus den "ich zahl Hundesteuer-also sollen die es auch wegräumen"-HH keine Tütenbenutzer werden.


      Aber es gibt schon viele, die Tüten benutzen oder benutzen würden wenn in angemessener Umgebung eine Entsorgungsmöglichkeit wäre (sieht man ja an den weggeschmissenen Tüten).


      Ich kann mir schon vorstellen, dass Kleinkind an der einen Hand, Hund in der anderen eine Hand zuwenig ist, die blöde Tüte dauerhaft mit sich rumzutragen. Das ist schon ein wesentlicher Aspekt.


      Ich mach es so, dass ich die Behältnisse meiner Haarpackung (mit Schraubverschluss) aufhebe und da dann den Beutel reinmach. Erstens ist das Ding anständig zu und zweitens kompensiert der Parfümduft den Hundekacke gestank auf ein annehmbares Level.


      Eins ist allerdings Fakt: es gibt mittlerweile kaum noch Mülleimer und an Wanderwegen etc. häuft sich der Unrat. Und wenn dann einer Anspruch auf diese Anschaffung hat, dann sind es eben wir im Hinblick auf die Hundesteuer, auch wenn diese keiner Zweckbindung unterliegt..

    • Zitat

      Irgendwie versteh ich deine Frage nicht :???:
      Ein Verbotsschild ist ein Verbotsschild :ka:
      Besonders dieses!


      Bei einem Parkverbotsschild darfst du doch auch nicht parken.
      Bei einem Durchfahrt verboten Schild, darfst du auch net einfach mit deinem Auto reinfahren.


      Ist ganz einfach die Frage.


      Ich formuliere mal anders.


      Sind diese Schilder rechlich Bindend bzw. müssen diese beachtet werden.

    • Zitat

      Ich lade Dich herzlich ein, mir demnächst, wenn es taut, dabei zu helfen, die Hundekacke am Wanderweg keine 100 Meter vom Parkplatz entfernt von meinen Wiesen zu räumen...
      So schnell verrotten die gefrorenen und so schick vom Schnee zugedeckten Haufen dann doch nicht...
      Das ist ein Wiesenstrefen von ca. 5 Meter Breite, der sich für ca. 150 Meter am Wanderweg entlang zieht - dort liegt ein Haufen neben dem anderen.


      Meine Lösung lautet: Brombeerhecken.


      Brombeerhecken sind auch gut, besonder für die Wildtiere ...


      aber Deine "Einladung" find ich fast noch besser. Das mal in die Realität umgesetzt, Einladungen an alle registrierten Hundehalter der Kommune verschickt ... das würde vermutlich Wirkung zeigen, auch für Tütentragefaule Touristen (die dann von den Einheimischen entsprechend eingewiesen werden) :D

    • Ich glaube es kommt immer darauf an, wer dieses Schild aufstellt:
      - Schilder nach der Straßenverkehrsordnung Anlagen zu §§ 40-43 StVO
      dahinter steht ein Gesetz


      - Schilder nach einer Verordnung z.B. Leinenpflicht oder Antikackschild der Gemeinde


      Beides sind öffentlich-rechtliche Hoheitsmaßnahmen, zum Tragen kommt z.B. das Landesimmissionsschutzgesetz §12


      - von Privatpersonen aufgestellte Schilder haben m.E. keinen Rechtscharakter.


      Eine Ausnahme dazu stellt das Schild mit dem Abschlepphinweis vom Privatgrund dar. Dann liegt eine Besitzstörung vor und das BGB § 859 berechtigt zur sofortigen Selbsthilfe:


      (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
      (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
      (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
      (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.


      Dies greift bei einem Kackhaufen natürlich nicht.


      Der Besitzer der Wiese könnte Dich also nur anzeigen, so dass aus der privaten Auseinandersetzung eine Ordnungswidrigkeit wird.

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