wer zahlt bei ungewollten deckakt
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Zitat
Das sagen Dir nur Deine Versicherungsbedingungen. Bei mir ist ungewollter Deckakt generell dabei - also werden mir auch als Rüdenbesitzer die Kosten erstattet, die mir entstehen, BieBoss
Moment, ich habe da mal weil es mich interessierte bei der Versicherung nach gefragt, weil ich es auch drin habe, und die haben mir erklärt das es nur bei Züchterhunden so ist, da die ja dann hohe strafen zahlen müssen mit vorrübergehenden ausschuß aus dem Verein ect, und damit das dann gedeckt ist, ist die Versicherung dann da, und die zahlen das dann, bei Privatleuten eher nicht, bzw lohnt sich das nicht sagte der Herr mir am Telefon -
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Laut BGB haftet der Besitzer von Luxustieren (Hunden) immer nach Gefährdungshaftung. Ein Verschulden des Besitzers muss nicht gegeben sein. (wie bei der normalen reinen Verschuldenshaftung §823 BGB) D.h. zum Beispiel wenn dein Hund auf die Straße läuft musst du für den entstandenen Schaden (z.B. KFZ) zahlen, egal ob du selbst "was dafür kannst". Man haftet allein deswegen, weil man den Hund besitzt.
Die Einzige Ausnahme ist glaub ich, wenn der Hund nur ein passives Hinderniss darstellt, d.h. der liegt am Boden und ne Omma stolpert drüber ohne dass der Hund was macht/sich bewegt.
-- Verbessert mich bitte wenn das falsch ist, bin mir da aber ziemlich sicher. --
Das hieße dann aber auch logischerweise dass du als Rüdenbesitzer immer die Folgen der Deckung tragen musst.. oder?
Find das eh nen Schwachsinn, was kann den die Hündin dafür wenn der Rüdenbesitzer nicht aufpasst??
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