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Ich werde jetzt in 2 Jahre TW als Einzelwirkstoff wieder impfen lassen.
SHP ist ja mindestens 3 Jahre gültig laut Untersuchungen, das lasse ich in 2 Jahren als reinen SHP Impfstoff mit offizieller 3 Jahres Zulassung (z.B. Nobivac) impfen.
Dann bin ich mit SHP durch, da ist der Hund schliesslich schon 8 Jahre alt wenn er mit SHP wieder dran wäre, dann werde ich nur noch TW impfen lassen.
Puh, schwere Geburt aber nun habe ich Klarheit. -
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Wie sieht es denn mit den Entwurmungen aus, die den Impfungen voraus gehen???
Das ist ja auch so ein wunder Punkt.
Im Internet habe ich gar nichts richtig Gutes dazu gefunden.
MUSS frau oder MUSS sie nicht....vor dem Impfen entwurmen???Was kann im schlimmsten Fall passieren? Warum wird zur Entwurmung vor der Impfung geraten?
Weiß das von Euch jemand? -
Es wird zum entwurmen VOR der Impfung geraten, weil das Immunsystem dann nicht noch zusätzlich zur Impfung mit möglichen Würmern auseinandersetzen muss.
Es ist aber kein MUSS.
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Ich gebe alle 3 Monate eine Kotprobe ab, wenn die positiv wäre (was sie trotz Barfen noch nie war), dann würde ich entwurmen, ansonsten nicht.
Ich gebe prophylaktisch keine Chemiebomben mehr.
Seitdem geht es ihm vom Fell und vom Allgemeinzustand besser.Ich habe die 2 Jahre TW übrigens anstanslos nachgetragen bekommen.
Mein TA ist eben doch der Beste. -
Ja, da hast aber echt nen guten TA
Danke für die Erklärungen! Ich dachte mir fast, dass das wieder nur so ne geldbringende 'Vorsichtsmaßnahme' vom TA aus ist.
Schauen wir mal, wie der Termin bei meinem TA abläuft. Ob ich ihn wohl auch in die Bestenliga eintragen kann?!? Ich hoffe es!!!
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Zitat
Ja, da hast aber echt nen guten TA
Danke für die Erklärungen! Ich dachte mir fast, dass das wieder nur so ne geldbringende 'Vorsichtsmaßnahme' vom TA aus ist.
Schauen wir mal, wie der Termin bei meinem TA abläuft. Ob ich ihn wohl auch in die Bestenliga eintragen kann?!? Ich hoffe es!!!
Naja, es ist schon sinnvoll wenn der Besitzer den Kot nicht vor der Impfe überprüfen lässt.
Die meisten Besitzer machen sowas ja nicht.
Da wird alle paar Wochen die Chemie draufgetan und gut.
Mein TA impft die TW 1x im Jahr, damit die Leute nicht die SHPPi Impfe vergessen.
Er impft dann SHPPi und TW zusammen.
Er wusste genau dass TW 3 Jahre gültig ist.
Als ich ihm dann erzählt habe, dass der Hersteller gesagt hat, dass SHP auch mindestens 2 Jahre gilt, sagte er nichts dazu, war ihm wohl auch nicht neu.
Trotzdem unterstelle ich ihm keine Gewinnsucht, sondern einfach ein Schema was er für sich entwickelt hat, damit Otto-Normal-Hundebesitzer die Impfungen nicht vergisst.
Und natürlich will ein TA auch Geld verdienen, er lebt ja davon. Aber Böses unterstelle ich ihm deswegen nicht.
Er ist ein toller TA, immer für uns da wenn wir ihn brauchen. -
Ganz ehrlich? Ich mache grundimmunisiere SHP, heißt, ich trage dafür Sorge, dass mein Hund einn SHP-Schutz hat (per Titertestung) und dann impfe ich das nie wieder.
ZitatProfessor Ronald D. Schultz (University of Wisconsin, Madison):
"Meine eigenen Haustiere werden als Welpen ein- oder zweimal geimpft und dann nie wieder, mit Ausnahme der Tollwut-Impfung, die alle drei Jahre gegeben wird, seit ein Drei-Jahres-Produkt erhältlich ist. Ich verfahre nach diesem Programm seit 1974, und es ist weder bei meinen Haustieren noch bei den Haustieren meiner Kinder und Enkel jemals eine Infektionskrankheit aufgetreten." (Veterinary Medicine, 1998)
LG Sabine
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Aber was machst du wenn kein Titer erreicht ist?
Das heisst ja nicht zwangsläufig dass kein Schutz da ist.
Impfst du bis du einen Titer hast? -
Grundimmunisierung
mit 12 Wochen oder mit 3 Monaten
Was denn jetzt nun................12 Wochen sind nicht 3 Monate... oder wie??
Ich habe jetzt unsere "alte" Tierarzpraxis angerufen und dort haben sie nur SHP Impfstoff, soweit so gut.
Ebenfalls haben sie von Nobivac Intervet Tollwut Impfstoff, den man für 3 Jahre eintragen kann (Näheres, auch zu Risiken...., wird mir dann die TÄ beim Impfen mitteilen
) soweit so gut....
aaaaaaaaaaaaaber: wenn für 3 Jahre eingetragen werden soll, muss der Welpe DREI Monate , und nicht 12 Wochen alt sein....
Wie denn jetzt............3 x 4Wochen sind also keine 3 Monate...... sondern nur 12 Wochen....... Ich begreif das nicht!!!
Da wir von dem Impfdatum an gerechnet noch 21 Tage warten müssen, um nach F (lt. frz. Botschaft) einreisen zu dürfen, und wir -eigentlich- spät. Mitte August fahren wollen, kommt es auf jeden Tag an..........
Sie ist am 28.4 geboren, plus 12 Wochen wäre der 21. Juli als Impftag
plus DREI Monate wäre der 28.7 als Impftag....Vielleicht kann hier jemand das Chaos entwirren.
Danke.PS: Und nein, ich werde sie für unsere Auslandszeit nicht in "liebevolle Hände geben"
, es ist kein Urlaub, sondern dort ist unser "Zweitwohnsitz" und wir halten uns länger dort auf, möchten aber noch gerne die warme Zeit im August mitbekommen, um schwimmen zu gehen.
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“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.(Stand: Februar 2007)
http://www.haustierimpfung.de/index2.htm
Laut TW Verordnung muss der Hund tatsächlich 3 Monate alt sein.
Laut Herstellerangabe im Beipackzettel sollte der Hund 12 Wochen alt sein...
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdfIch denke, das ist Definitionssache. Besser formuliert wäre das mit der Angabe von Tagen. Aber ich denke, wenn sich ein TA auf den Standpunkt stellt, 12 Wochen = 3 Monate wäre das rechtlich zu argumentieren. Ist allerdings nur eine persönliche Einschätzung von mir.
LG Sabine
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