Grund FÜR die Kampfhund-Haltung in Bayern

  • Hallo zusammen,


    welchen Grund gibt es, in Bayern einen Kampfhund halten zu dürfen? es gibt da ja diese tolle liste, und die darauf befindlichen hunde sind in bayern VERBOTEN :???:


    außer, man kann einen triftigen grund vorweisen. liebhaberei alleine ist kein grund dafür. :|


    also was ist DANN ein grund dafür? scheinbar werden ja nicht mal hunde vom tierschutz innerhalb bayerns vermittelt...


    ich frag nur so aus reinem interesse, da ich einfach pitbull´s unglaublich schnuckelig finde und mich mal so für die zukunft informieren wollte.


    ach ja, in meiner gemeinde ist es so, Hundesteuer: 25€, Kampfhundesteuer: 500€


    aber wie kommt denn die kampfhundesteuer zustande, wenn gar keine in bayern leben dürfen? durch die kategorie 2?? (also mit wesenstest)


    also, was ist ein grund dafür? und wie ist das in anderen bundesländern so?


    so long,
    Missa

  • Wenn ich nun in Berlin einen Listenhund gehabt hätte und mit dem nach Bayer gezogen wäre, dann hätte die Gemeinde einen Grund für diese Steuer.


    In vielen Bundesländern ist es so, das eine Adoption aus einem TH ein Grund für eine solche Haltung ist.

  • ja, scheinbar ist selbst das hier in bayern nicht gewünscht. hab die tage auf irgendeiner bayerischen tierheim-homepage nen listenhund gesehen mit dem vermerk "da diese rasse in bayern verboten ist, suchen wir für xyz ein zuhause in einem der angrenzenden bundesländer" (sinngemäß)


    also heißt das, wenn sich jmd in nem anderen bundesland nen listenhund anschafft und dann nach BAY zieht, darf er den hund mitnehmen?


    LG

  • Hi Missa,


    es gibt in Bayern 2 Kategorien Listenhunde ("Kampfhund" ist ja keine Rasse :D ) Kat. 1-Hunde (Pit, Staff und Staffbull) kannst Du in Bayern komplett abhaken. Da gibt es kaum eine Möglichkeit eine Erlaubnis zu bekommen.


    Die Kampfhundsteuer ist genau wie die "normale" Hundesteuer eine reine Luxussteuer. Mit der Höhe der Steuer, die für Listenhunde zu entrichten ist, wollen sie die Leute abschrecken... bzw. es für einige unmöglich machen, einen solchen Hund zu halten.

  • Zitat

    also heißt das, wenn sich jmd in nem anderen bundesland nen listenhund anschafft und dann nach BAY zieht, darf er den hund mitnehmen?


    LG


    da müsste man schon ganz großes Glück haben...

  • Zitat

    also, was ist ein grund dafür? und wie ist das in anderen bundesländern so?


    so long,
    Missa


    Bei mir war der triftige Grund das mein Mann als Soldat nach Bayern versetzt wurde, dies also nicht unsere eigene freie Entscheidung war. Und wir unseren Pit schon hielten zu dem Zeitpunkt als wir nach Bayern versetzt wurden.


    Von der Kampfhundesteuer waren wir allerdings befreit.

  • Soweit ich weiss gibt es nur noch Bestandsschutz - d.h. die Hunde die vor der Einführung dieser Liste bereits in Bayern lebten dürfen bleiben sofern sie nicht auffällig wurden.


    Ein "Import" aus einem anderen Bundesland ist meines Wissens nicht ohne weiteres möglich (sonst wär das ja ein Schlupfloch dieses Gesetzes) - vielleicht muss man auch da nachweisen das man den Hund schon entsprechend lange vor Einführung dieser Listen hatte?

  • ja, mit "kampfhunde" mein ich auch listenhunde, aber ich wollte mich besonders deutlich ausdrücken ;)


    und ne mischung aus den hunden von kat. 1 bleibt aber in kat. 1 oder?


    irgendwie ja sehr schade =(


    ich begreifs einfach nich

  • Zitat

    Von der Kampfhundesteuer waren wir allerdings befreit.


    warum wart ihr befreit? weil ihr "musstet" oder gabs andere gründe dafür? was hattet ihr für auflagen zwecks listenhund?


    LG

  • Zitat

    und ne mischung aus den hunden von kat. 1 bleibt aber in kat. 1 oder?


    eine kat. 1-mix wird so gehändelt wie ein kat. 1-hund... ABER es gab letztens ein urteil, da wurde zugunsten des hundes entschieden, sogar in bayern... müsste ich mal suchen gehen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!