Wo darf der Vierbeiner noch ungestraft seinen Haufen machen?

  • Hallo Gemeinde,


    wo darf der Hund eigentlich noch einen Haufen machen ohne gesetzlich belangt zu werden, bzw. ohne das man den Haufen weg machen muss ?


    Irgendwo hatte ich gelesen das es erlaubt sei bei Sträuchern und Büschen, und allgemein in Gegenden wo der Haufen nicht wirklich "stört".


    In welchem Gesetz ist dies denn genau festgelegt ?


    Gruß

  • Eine provokativ öffentlich Plastikbeutel an ihre Flexileinen knotende, damit ganz klein Kuhdorf auch sieht, dass ICH die Haufen meiner Mädels IMMER wegräume sagt: Überall da, wo es niemand sieht!


    Hab das Glück, auf dem Land zu wohnen, da ist noch Freikötteln im Feldweg erlaubt (grins).


    Grüße, Wau! :winken:

  • es gibt darüber kein gesetzt!


    Aber wer kommt schon auf die Idee in Büschen und Sträuchern zu suchen, da laufen auch keine Passanten. Ich mache die haufen nur weg, wenn sie "stören" sprich auf straße oder spielwiesen. Aber unser Großer sucht sich sowie so immer büsche oder ähnliches. er hat noch nie auf irgendetwas seinen Haufen gemacht, was nicht irgendwie aussah wie rasen.


    Ich schau auch immer ob es jemand sieht und deshalb sich gestört fühlt. Wir wohnen zum glück es außerhalb der stadt.

  • Hallo,


    also da wir ländlich wohnen habe ich da weniger Probleme. Überall da wo es nicht stört oder wo man es nicht wirklich sieht, lasse ich es liegen.

  • Wohn zwar auch aufm Dorf, und das is das alles null Problem, aber wenn ich mal in der Stadt bin, und er muss unbedingt mal, dann nur an solchen kleinen Inseln wo was bepflanzt is.. aufm Gehweg fände ich das selber eklig..


    Mir is da ja mal was peinliches passiert,....aber das lass ich lieber für mich ;)
    :runterdrueck:

  • Nuja, dass mit dem Gehweg ist klar. Keine Frage, da brauch man kein Gesetz um den Haufen weg zu machen.
    Mir geht es mehr drum wie es in der Stadt, genauer im Wohngebiet, aussieht. Da gibt es beispielsweise ja diverse Grünstreifen in den Strassen, auf denen eigentlich niemand läuft.


    Deshalb meine Frage wegen eines Gesetzes wo dies festgelegt ist. Wenn man als Hundebesitzer wegen eines Hundehaufens belangt werden kann, muss dies doch irgendwie gesetzlich oder durch bestimmte Verordnungen festgelegt worden sein :ka:


    Ok, in bestimmten Gebieten gibt es Hinweisschilder, z.B. in Parks oder Grünanlagen, aber eben nicht in Wohngebieten und den dort vorhandenen kleinen Wiesen, Grünstreifen usw.


    Gruß

  • Ich glaube da musst du mal in den Stadtverordnungen (!?) nachlesen, ist ja wie gesagt überall anders. Bei uns heißt das Gemeindeblatt..


    Ich glaube aber fast, das es nirgendswo gestattet ist. Grade in Wohngebieten, das haben die sich ja oft pingelig.. Nur wird dich da bestimmt keiner belangen, weil es das Ordnungsamt in solchen Regionen sicher nich soooo interessiert... Die gucken doch nur im Park und auf Gehwegen und so..

  • o.k. Einen Haufen zu beseitigen ist schon klar, mache ich ja auch.


    ABER...


    ...wie sieht es aus wenn der Hund sein Bein hebt und mal Pipi muß oder er markiert nur ?


    Ist das strafbar ? Ist das verboten ?


    Ich habe immer nur was von "stinkenden Haufen" gelesen.


    Habe z.Zt. streß mit einem Nachbarn der mit gesetztestexten drohen will. Noch liegen mir keine vor.


    DANKE schonmal für eure Info´s .

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