Hund-Katze-Maus

  • Zitat

    Lieber nicht sonst werde ich ausfallend :zensur: :zensur: :zensur:


    Armes Mädel


    Lg


    Schließ mich an!
    Es ist echt unglaublich. Klar, ist es gut vorzubeugen, bevor was Schlimmeres passiert, aber ein Hund, der den Wesenstest PROBLEMLOS schafft und so ein freundliches Gemüt hat???
    Jedes Verfahren wird neu aufgerollt, wenn es neue Beweise gibt - man schaut sich hier nicht mal den Hund an und beschließt das er gefährlich ist? Oh Deutschland - deine Behörden...


    Kann aber auch gar nicht glauben, dass man da gar nichts machen kann :???: :???:


    Bestimmt schon mal gut gewesen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, vielleicht erhöht das ja den Druck bei den Behörden? Jedenfalls, hatte die "angefallene" Dame einen guten Draht zum Hersfelder Ordnungsamt...

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hund-Katze-Maus* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Boah hab ich mich aufgeregt. :motz:
      Das kann doch wohl nicht sein. :down:
      Normalerweise sollte man das Ordnungsamt Bad Hersfeld mit Beschwerdebriefen, Anrufen und Emails bombardieren, aber ob das etwas bringen würde? :???:
      Die sind ja sogar zu feige sich den Hund überhaupt mal anzusehen.
      :irre:
      Und die Frau, die die Anzeige gemacht hat und damit überhaupt Schuld ist an dem ganzen Schei..., die gehört sowieso :zensur:

    • boah mir tat das Mädel so leid, der Willkür irgendwelcher hundehassender Mimosen vollkommen ausgeliefert zu sein


      Ganz ehrlich, es kann do niemand mit nem Junghund dafür garantieren, dass der ni mal im Eifer des Gefechts jemanden anspringt...
      Wir haben das mit dem Anspringen schon gut im Griff, aber da macht man sich do echt Sorgen, was mal passiert, wenn der Hund doch mal seine Erziehung vergisst... :???:


      Finde es gut, dass sie das mal im Fernsehen gezeigt haben, wie Hunde und Hundehalter oftmals von Nicht-Hunde-Menschen diskriminiert werden, obwohl es gar keine Problemhunde oder Bestien sind. Denn es herrscht oft die Meinung in der Bevölkerung, dass es nur die Schuld der Hunde ist, wenn zB. Babys totgebissen werden und dann neigt der Mensch dazu alle über einen Kamm zu scheren und von vornherein zu verurteilen...


      hoffe für die Beiden, dass sie keine Probleme mehr kriegen und das die Behörden mal anfangen sich um die wahren Problemfelder in unserer Gesellschaft zu kümmern!

    • Zitat


      Finde es gut, dass sie das mal im Fernsehen gezeigt haben, wie Hunde und Hundehalter oftmals von Nicht-Hunde-Menschen diskriminiert werden, obwohl es gar keine Problemhunde oder Bestien sind. Denn es herrscht oft die Meinung in der Bevölkerung, dass es nur die Schuld der Hunde ist, wenn zB. Babys totgebissen werden und dann neigt der Mensch dazu alle über einen Kamm zu scheren und von vornherein zu verurteilen...


      Aber blöderweise schauen solche Sendungen fast nur Menschen die Tiere mögen.

    • Du sprichst mir aus der Seele!Früher zu meiner Zeit,hätte da kein Hahn nach gekräht.Ich wurde mal als Kind vom Dackel gebissen der angeleint vorm Bäcker parkte.Ich mußte ihn ja unbedingt streicheln :roll: Meine mutter meinte nur"selber Schuld". :???:

    • Die Chica-Geschichte wird mir viel zu sehr aufgebauscht und ein Schreck jagdt den nächsten, extra mit entsprechender Musik unterlegt... :roll:


      Zughundesport. :D Sehr gut. :gut:


      Und die Einstufung von Maja als gefährlichem Hund... Ich verstehe nicht, dass die Dame keine entsprechenden Beweise vorlegen musste, um ihre Anzeige zu begründen. Jedenfalls wies scheint.
      Und dass die Einstufung bei Beleg des Gegenteils nicht rückgängig, bzw. aufgehoben wurde.
      Komische Welt. :???:

    • Lieber Hundefreund,


      nicht alles was im Fernsehen berichtet wird ist bekanntlich auch immer richtig.

      Unsere Behörde hat den Golden Retriever nicht als Kampfhund (Listenhund) eingestuft. Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen (HundeVO) gibt vielmehr von Verordnungs wegen automatisch vor, dass Hunde, die jemanden ohne begründeten Anlass in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, gefährlich sind. Dies war bei dem besagten Hund leider der Fall, so dass er nach der HundeVO als gefährlich (nicht aber als Kampfhund/Listenhund!) gilt.


      Der besagte Hund rannte ohne Grund auf die ihm unbekannte Geschädigte zu, sprang dann mehrmals an ihr hoch, riss mit den Pfoten an ihrer Kleidung und berührte sie dabei auch am Kopfhaar. Dabei wurden Teile ihrer Kleidung erheblich beschädigt. Glücklicherweise wurde die Betroffene dadurch nicht nennenswert verletzt.


      Dieses Verhalten des Hundes war - gleichgültig, ob er dies nun in freundlicher oder spielerischer Absicht tat - gefährlich und damit inakzeptabel. Gerade bei großen Hunden ist die Verletzungsgefahr für den Betroffenen sehr groß. Wir hatten hier sogar schon einmal einen Fall, in welchem durch das unvermittelte Anspringen der Betroffene zu Fall kam und sich dabei den Arm brach.


      Ein Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass so etwas erst gar nicht geschieht.


      Der Gesetzgeber hat nun, um solche Vorfälle wenigstens für die Zukunft zu verhindern, Vorgaben gemacht, wie die latente Gefahrensituation durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen ist. Dazu gehört, dass der Hundehalter für diesen Hund zukünftig eine Erlaubnis zum Halten benötigt. Diese Erlaubnis erhält er u.a. nur, wenn er selbst einen Sachkundenachweis zum Führen des Hundes erbringt. Oft ist es nämlich die fehlerhafte Hundeführung und nicht der Hund selbst, welche die gefährliche Situation begünstigt. Weiterhin ist für die Erteilung der Erlaubnis notwendig, dass der Hund artgerecht gehalten, versichert und mit einem Chip gekennzeichnet wird. Dies alles müsste eigentlich ohnehin für einen verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein.


      Schließlich ist eine positive Wesensprüfung für die Erlaubnis unabdingbar. Nur wenn der auffällig gewordene Hund diesen Test besteht, darf er überhaupt noch in der Öffentlichkeit geführt und gehalten werden. Alles andere wäre unverantwortlich.

      Wie Sie sehen, haben wir keinesfalls einen harmlosen Hund zu einem Kampfhund gemacht, sondern lediglich die von der HundeVO für solche Fälle vorgegebenen Maßnahmen zum Schutze unserer Bürger umgesetzt. Sicherlich sind auch Sie mit uns einer Meinung, dass das zur Anzeige gebrachte Anspringen des großen Hundes nicht einfach folgenlos bleiben konnte, zumal es vorliegend auch noch zu einer Schädigung kam. Die von der Verordnung diesbzgl. vorgegebene Wesensprüfung war notwendig um auszuschließen, dass von dem Hund keine permanente Gefahr ausgeht. Dass nach dem Wesenstest jetzt der Hund letztlich als "harmlos" eingestuft wurde, stellt die aufgrund des unbestreitbaren Vorfalles angeordneten Maßnahmen nicht in Frage. In nicht wenigen von uns zu bearbeitenden Fällen kam es auch schon zu einem anderen Ergebnis. Nicht auszudenken was hier hätte alles passieren können, wenn wir in diesen Fällen aufgrund der Beteuerung des Hundehalters, der Hund sei "lammfromm", auf die Durchführung des vorgeschriebenen Tests verzichtet hätten.


      Wie bereits gesagt, gibt die hessische HundeVO vor, wann ein Hund als gefährlich gilt und somit eine Erlaubnis zum Halten erforderlich ist. Von uns selbst wurde der Hund daher nie als gefährlich eingestuft.


      Gilt nach der VO der Hund einmal als gefährlich, dann ist seine Haltung erlaubnispflichtig, auch wenn der spätere Wesenstest bestanden wurde. Die HundeVO sieht für das Tier leider keine "Rehabilitierungsmöglichkeit" vor. Dies hängt mit dem Präventionszweck der Verordnung zusammen. Man will aus Gründen der Gefahrenprävention, dass der auffällig gewordene Hund und sein Halter weiterhin einer Überwachung unterliegen. Trotz positivem Wesenstest steht ja nach wie vor fest, dass sich der Hund in der bestimmten Situation gefährlich im Sinne der Verordnung verhalten hat. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich ein solcher Vorgang noch einmal wiederholt (und dann vielleicht sogar mit schlimmeren Folgen). Deshalb sollen nach dem Willen des Gesetzgebers solche Hunde weiterhin einer Erlaubnispflicht und damit einer regelmäßigen Überwachung unterliegen.


      Ob diese Einschätzung des Verordnungsgebers tatsächlich richtig und sinnvoll ist, hat nicht unsere Behörde zu befinden. Wir haben lediglich den Vollzug der VO sicherzustellen.


      Hätte der Hund übrigens den Wesenstest nicht bestanden, dürfte der Hundebesitzer diesen überhaupt nicht mehr halten. Die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten wäre in diesem Falle ausgeschlossen. Der Hund kann dann nur noch an ein Tierheim abgegeben werden. Evt. würde dort dann versucht durch ein spezielles Training zu erreichen, dass von dem Tier keine Gefahr mehr ausgeht, so dass es den Wesenstest besteht und dadurch eine Haltung außerhalb des Tierheimes ermöglicht würde.


      Ich hoffe, dass mit diesen Ausführungen die öffentliche Diskussion jetzt auf einer sachlicheren Ebene weitergeführt werden kann.

    • Lieber Mitabeiter der Stadtverwaltung Bad Hersfeld,


      vielen Dank für diesen objektiven Bericht und Chapeau, das Sie sich die Zeit genommen haben hier in einem Forum zu antworten.


      Sie haben Recht, oftmals wird aus lauter Liebe zum Hund die Realität etwas beschönigt. Und ein Hund dieser Größe kann für einen Menschen, auch ohne zu beißen, gefährlich sein. Ich möchte auch nicht von fremden großen Hunden angesprungen werden.


      Ich würde es sicherlich nicht anzeigen, aber der Hundehalter dürfte sich einiges anhören.


      Ich habe mich jedenfalls über Ihren Bericht gefreut.


      Lieben Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs



    • Sehr gut Quebec...dem kann ich nichts mehr hinzufügen :gut:

    • Das es vielleicht nicht grade toll ist von einem retrievergroßen Hund angesprungen zu werden, den man zusätzlich noch nicht mal kennt, wissen hier wohl alle! Denn schließlich sind die Autoren dieser Diskussion Hundemenschen.


      Alleine dieser Fakt ist dennoch kein Grund, dass sich Ämter und Behörden noch nicht einmal real mit dem Fall beschäftigen- laut Beitrag im Fernsehen nie gesprächsbereit waren.


      Ich finde es dennoch gut, dass wir hier mal die andere Sichtweise dargestellt bekommen haben, hätte mir allerdings gewünscht, dass dieser Fall zwischen Behörde, Hundehalter und Geschädigten hätte vorher einvernehmlich gelöst werden können, ohne dass er ins Fernsehen kommen muss und die Gemüter erhitzt.


      Natürlich hat Ihre Behörde lediglich die VOs zu vollziehen und sie haben in ihrem Sachgebiet wahrscheinlich auch verantwortungsvoll und richtig gehandelt.
      Diese Geschichte ist demnach einfach nur ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber des Landes Hessen, der es offensichtlich nicht hinbekommt, Verordnungen mit Sachverstand zu erlassen und falsche Maßstäbe in der Bewertung von aggressiven Verhalten von Hunden gesetzt hat.


      Ich bezweifle stark, dass "Anspringen" ein Indikator für einen gefährlichen Hund ist-oder besser gesagt, dass jeder Hund der anspringt, dies aus Agression tut.


      Da kann ich ja froh sein, dass in Mecklenburg-Vorpommern solche VOs noch nicht gelten (oder noch keiner DEN HUND angezeigt hat), dann wäre meine 37cm große 6-monatige Junghundbestie schon mehrfach auf der Liste "aggressiver Kleinhund" gelandet.


      Ich belege zur Zeit ein Seminar mit dem Thema "Sanktionslehre" und es geht darum soziologisch zu überprüfen, wie wirksam Gesetze (in diesem Fall ja VOs) sind und ob sie tatsächlich zur Lösung der Probleme führen und ihren vom Gesetzgeber bestimmten Zweck überhaupt erfüllen.


      Kann ich einigen politischen Entscheidungsträgern echt nur empfehlen!

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