Mini-Bulli in Sachsen-Anhalt
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Frage: wer in S-A als Mini-Halter hat Probleme mit dem Ordnungsamt wegen der Rassezugehörigkeit? Gab es bereits Schwierigkeiten - wenn ja welche genau und wie ist der aktuelle Stand.
Seit über einem Jahr ist das Gesetz in Kraft, mir persönlich ist kein Fall bekannt, aber einige Internetzer melden/verbreiten, daß es Probleme gibt. Die das betrifft, bitte hier melden
Kai
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Ich komme aus Thüringen aber soweit mir bekannt ist gibt es nur dann Probleme, wenn der Hund keine Papiere hat. Sobald Papiere da sind, ist alles in Ordnung, da die Rassezugehörigkeit genau bewiesen ist.
Sind keine Papiere vorhanden muss der Tierarzt schauen, um was für einen Hund (also Mini oder Normal) es sich handelt und da Minis ja nur max. 35,5cm groß sein dürfen erübrigt sich das dann. Die meisten Bullys (auch Minis) sind da doch drüber.
Eine Mini-Bullyzüchterin, die ich kenne hat eben Mini-Bullys und die sind wenn ich so schätzen müsste etwa 40-45cm hoch. Es wurde vor einiger Zeit bei einem Vorfahr ihres Rüden ein normaler Bully eingekreuzt wegen den typischen Mini-Bully Krankheiten.
Ihre Bullys haben allerdings keine Probleme anerkannt zu werden, da sie über Papiere und Stammbaum und so n Krams verfügen. Selbst wenn sie 3cm größer sind, als ein Mini sein sollte. -
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Es soll wohl Probleme geben, dass einige dubiose Standard-Züchter ihre Bullis als Minis verkaufen, damit sie ihre Hunde besser los werden. Hat mir zumindest mal ein Mini-Bulli-Halter erzählt.
Also wirklich auf einen guten, am besten VDH-Züchter vertrauen!
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Mir gehts einfach darum, daß im Gesetz der Mini nicht erwähnt ist, aber im Internet erzählt wird, es habe bereits Probleme mit Minis in Anhalt gegeben.
Mit persönlich ist kein Fall bekannt. Und deshalb hier meine Frage nach eventuell Betroffenen.Kai
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