Wann ist man eigentlich rechtlicher Eigentümer eines Hundes?
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Hallo liebe Hundebesitzer,
nachdem meine Oma verstorben ist, habe ich ihren 10 Jahre alten Yorkshireterrier Rüden aufgenommen. Der Hund lebt seit 2 Jahren bei mir. Als meine Oma starb, waren alle damit einverstanden, dass der Hund fortan bei mir leben wird, weil ich auch die besten Möglichkeiten habe. Einen Garten, einen Spielkameraden, viel Zeit und das nötige Kleingeld um die ständigen Tierarztbesuche bezahlen zu können, da der Hund ein Gelenkleiden hat. Ich bezahle die Hundesteuer und ich habe den Hund vor etwa 1 Jahr chippen lassen,
Nun ist meine Tante in eine andere Wohnung gezogen und möchte den Hund nun zu sich nehmen, wenn ich ihr den Hund nicht gebe, wird sie ihn sich einfach holen (ihr Wortlaut).
Nun besteht kein Testament und kein Vertrag, nichts was mich als rechtsmäßigen Besitzer kennzeichnet...was soll ich nur tun, wenn sie mir den Hund wegnimmt? Nach 2 Jahren hänge ich so sehr an dem Hund, dass es mir das herz zerreißt...
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben?
LG ahoernchen -
- Vor einem Moment
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Hi
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Herrje, wie bekloppt sind die Leute eigentlich??? Gibt es keinen Familienrat, der der Tante mal den Kopf zurechtstutzen kann? Wenn es den nicht gibt:
Rchtlich kann ich mir nicht vorstellen, dass sie da auch nur die geringste Chance hat, weiß ich aber nicht genau.
Bist Du im Rechtschutz? Dann frag einen Anwalt.
Ansonsten versuche es mal im Forum Deutsches Recht. Dort darf man zu Einzelfällen zwar keine Auskunft geben, wenn Du Deine Anfrage aber allgemein formulierst, bekommst Du dort sicher hilfreiche Tipps.liebe Grüße
Ella
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hmm also ich kenn mich da nich aus...aber ich denke das wird auch nich für den süßen wauzi so einfach!
Wakan, du bist gefragt!!!!!!!
gibt viele leute hier, die davon eig ne ahnung haben!
LG Destina
sry!
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Da mach Dir mal keinen Kopf. Der Hund ist seit rund zwei Jahren bei Dir. Damit hast Du praktisch einen Vertrag. Nämlich das "stillschweigende Einverständnis" der anderen Erben. Ich gehe mal nicht davon aus das Dir Deine Tante noch während des Erbverfahrens mitgeteilt hat, das dem Verbleib des Hundes bei Dir nur vorbehaltlich und befristet zustimmt. Habe ich Recht?
Damit ist der Zug für Deine Tante abgefahren. Der Hund ist eine Sache und gehört damit zu den Erbgütern Deiner Oma. Ggf. muss der Zeitwert des Hundes nachträglich mit angerechnet werden. Aber welchen Zeitwert hat ein gebrauchter alter Yorky? Das schmettert jeder Richter ab.Wenn Du die Hundesteuer bezahlst und den Hund auch sonst angemeldet hast, ist es sowiso Deiner. An der offiziellen Anmeldung scheitern häufig sogar die Schutzverträge von Tierschutzvereinen.
Ich würde der Tante frech ins Gesicht grinsen und sagen: Ja mach Du mal, und viel Spaß. Lass sie ruhig ihrem Anwalt ihr Geld geben und lass alles auf Dich zukommen. Wenn sie Dich wirklich verklagen sollte- ihr Anwalt müsste schon entweder sehr dumm oder sehr geldgeil sein, findest Du unter http://www.juralotse.de einen Fachanwalt für Tierrecht.
Mehr wie ein hämisches Grinsen sollte Dir die Sache nicht wert sein.
Gruß
Wakan -
Vielen Dank für die netten Antworten. Der letzte Beitrag hat mich noch etwas nachdenklich gemacht. Nachdem Tod meiner Oma bin ich nämlich vom Erbe zurückgetreten (beim Amtsgericht) demnach steht mir eigentlich auch nichts mehr aus der Erbmasse zu. Zum damailigem Zeitpunkt konnte niemand den Hund aufnehmen und alle Tanten und Onkels waren damit einverstanden, dass der Hund den Rest seines Lebens bei mir verbringt, es war wirklich nie die Rede davon, das ich den Hund nur vorrübergehend bei mir aufnehme. Deshalb bin ich vom Anspruch meiner Tante total überrascht und vermute einfach, das sie mich mit dem Entzug des Hundes verletzen will (wir hatten nie guten Kontakt zueinander und sie hat den Hund auch 2 Jahre nicht mehr gesehen) Nun hat sie mir gestern gesagt, Sie würde seit 2 Jahren Hundesteuer für den Hund zahlen und wäre auch im Besitz der Marke? Ich zahle aber ebenfalls Hundesteuer und habe auch eine gültige Marke...das verwirrt mich etwas, wie kann denn das sein?
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Hallo Wakan!
Hab auch noch eine Frage!
Ich habe nämlich auch einfach so einen Hund vom Bruder meines Freundes übernommen,ohne Kaufvertrag.Eigentlich hatte ich ja vor,diesem Bruder den Hund für 50€ oder so abzukaufen,richtig mit Kaufvertrag.Mein Freund war aber etwas stinkig deswegen,weil ich seinem Bruder zutrauen würde,mir einen geschenkten Hund wieder wegzunehmen.Jetzt hab ich manchmal schon ein wenig Schiß,daß er seinen Ex-Hund doch irgendwann wiederhaben will.Denn der Grund für die Abgabe des Hundes war,daß der Bruder meines Freundes Vater von Zwillingen geworden ist und ihm das zu stressig mit dem Hund war.Aber Kinder werden ja auch größer,außerdem hat die Familie meines Freundes schon öfters bei Besuchen festgestellt,daß der Hund so brav und ruhig geworden wäre.Die sind jetzt ganz begeistert von meinem Lucky.
Ich habe den Hund auch sofort chippen lassen und bei TASSO angemeldet.Die Hundesteuer läuft über meinen Vater,der Hund ist also amtlich auf meinen Vater angemeldet.
Den alten Impfpass vom Hund habe ich auch,da steht allerdings nicht viel drin,außer dem Namen und Adresse einer mir völlig unbekannten Person und einer Täto-Nummer,die nicht ganz mit der im Ohr meines Hundes übereinstimmt.
Der besagte Bruder hat ebenfalls kein Schriftstück,daß ihn als Eigentümer des Hundes ausweist,da er den Hund mehr oder weniger spontan gegen irgendwas eingetauscht hat.Das halte ich eigentlich für einen guten Grund,warum er mir den Hund halt nicht wieder wegnehmen könnte.Meinst du,ich sollte eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Freund provozieren (dann habe ich ca. eine Woche eine beleidigte Leberwurst auf dem Sofa sitzen :wink: ),weil ich mit einem Kauf-oder Schenkungsvertrag an der "Ehre" seines Bruders kratze,oder hätte dieser Bruder wahrscheinlich sowieso keine Chance mehr,mir den Hund wieder abzuknöpfen?
LG,
Christiane -
Zitat
Vielen Dank für die netten Antworten. Der letzte Beitrag hat mich noch etwas nachdenklich gemacht. Nachdem Tod meiner Oma bin ich nämlich vom Erbe zurückgetreten (beim Amtsgericht) demnach steht mir eigentlich auch nichts mehr aus der Erbmasse zu. Zum damailigem Zeitpunkt konnte niemand den Hund aufnehmen und alle Tanten und Onkels waren damit einverstanden, dass der Hund den Rest seines Lebens bei mir verbringt, es war wirklich nie die Rede davon, das ich den Hund nur vorrübergehend bei mir aufnehme. Deshalb bin ich vom Anspruch meiner Tante total überrascht und vermute einfach, das sie mich mit dem Entzug des Hundes verletzen will (wir hatten nie guten Kontakt zueinander und sie hat den Hund auch 2 Jahre nicht mehr gesehen) Nun hat sie mir gestern gesagt, Sie würde seit 2 Jahren Hundesteuer für den Hund zahlen und wäre auch im Besitz der Marke? Ich zahle aber ebenfalls Hundesteuer und habe auch eine gültige Marke...das verwirrt mich etwas, wie kann denn das sein?
Warum sollte Deine Tante Hundesteuer für einen Hund bezahlen den sie überhaupt nicht hat. Ich halte das für eine Lüge.
So oder so ist der Hund seit zwei Jahren bei Dir. Damit hast Du zumindest ein gwisses Gewohnheitsrecht. Zumindest aber einen Anspruch auf Rechtssicherheit. In einem Rechtsstreit käme es natürlich auch darauf an, was Deine anderen Verwandten sagen.
Das Du von dem Erbe zurückgetreten bist ist interessant. In rechtlicher Hinsicht. Möglicherweise ist dieser Rüpcktritt unwirksam weil Du einen Gegenstand aus der Erbmasse an Dich genommen hast. Das könnte rechtlich richtig spannend werden. Eventuell müssten Dich die anderen Erben dann auszahlen, wenn die Tante auf der Herausgabe des Hundes besteht.
Ab hier kann ich Dir nicht mehr wirklich weiterhelfen und empfehle Dir, Dich von einem zugelassenen RA beraten zu lassen. Ein Anwalt darf Dir meines Wissens nicht aus freien Anlässen besondere Spitzfindigkeiten verraten. Ich bin aber gerne bereit Dir zu sagen, wonach Du fragen solltest. Das aber bitte per mail, nicht hier im Forum. Mit der einen oder anderen Kanzlei habe ich schon so meine Erfahrungen gemacht. Wenn Du mir sagst wo Du wohnst, kann ich Dir unter Umständen eine empfehlen. Ansonsten "Juralotse".Gruß
WakanZitatDer besagte Bruder hat ebenfalls kein Schriftstück,daß ihn als Eigentümer des Hundes ausweist,da er den Hund mehr oder weniger spontan gegen irgendwas eingetauscht hat.Das halte ich eigentlich für einen guten Grund,warum er mir den Hund halt nicht wieder wegnehmen könnte.
Er kann also nicht nachweisen das es jemals sein Hund war! Dein Freund brächte sich wohl in Teufels Küche wenn er gegen Dich aussagen würde. 2:0 für Dich. Ein Pflegevertrag besteht auch nicht. Ein mündlicher Vertrag wohl auch kaum.
Die steuerliche Meldung ist eine Sache, die ordnungsrechtliche eine andere. Auf wen ist der Hund beim Ordnungsamt gemeldet?
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Beim Ordnungsamt? :shock:
Ähem,ich habe einfach meinen Vater beauftragt den Hund anzumelden.Die Hundesteuer beträgt dort pro Hund nämlich nur 40€ und in Hannover 120€ pro Jahr.Außerdem habe ich auch noch meinen Hauptwohnsitz (oder wie das heißt) im elterlichen Wohnort.
Da meine Eltern ihre beiden Hunde bis dahin auch noch nicht bei der Gemeinde gemeldet hatten,ist mein Vater ins Rathaus der Gemeinde gelaufen und hat dort gefragt,wo er die Hunde überall melden muß.
Letztendlich mußte er aber nur eine Meldung für die Steuer tätigen.Die am Amt hätten doch Bescheid gesagt,wenn noch eine Meldung beim Ordnungsamt nötig gewesen wäre?Obwohl,beim Amt weiß man ja nie so genau! :wink:
Meine Eltern wohnen übrigens in Bayern,nicht in Niedersachsen.Die Hunde fallen, glaub ich,auch nicht unter irgendwelche besonderen Bestimmungen.Es sind 2 Jack Russells und ein Jack Russell-Mix.
Wegen der anderen Sache:ich glaube nicht,daß es der Bruder meines Freundes im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen ließe,die würden sich den Hund einfach holen.Allerdings bräuchte er dazu wohl oder übel die Hilfe meines Freundes.Sollte dieser dann seiner "Blut ist dicker als Wasser"-Philosophie treu bleiben,darf er sich eine andere Wohnung inklusive neuer Freundin suchen und sich mit der Polizei rumschlagen.Habe ich ihm so bereits gesagt,aber ein Restrisiko bleibt trotzdem.
LG,
Christiane -
Au weier Tamora,
bist Du sicher das Du diese Art von Beziehung haben willst?
ZitatLetztendlich mußte er aber nur eine Meldung für die Steuer tätigen.Die am Amt hätten doch Bescheid gesagt,wenn noch eine Meldung beim Ordnungsamt nötig gewesen wäre?Obwohl,beim Amt weiß man ja nie so genau!
Das ist Ländersache. Bin da nicht so informiert.
ZitatWegen der anderen Sache:ich glaube nicht,daß es der Bruder meines Freundes im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen ließe,die würden sich den Hund einfach holen.
Was je nach Ablauf der Wegnahme die Straftatbestände des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, des Raubüberfalls, des bewaffneten Raubüberfalls, der Körperverletzung in Tateiinheit mit schwerem Raub, der "schweren" Körperverletzung in Tateinheit mit..... erfüllen würde. Käme immer darauf an wie heftig und auf welche Art Du dich dagegen zur Wehr setzen würdest.
ZitatAllerdings bräuchte er dazu wohl oder übel die Hilfe meines Freundes.Sollte dieser dann seiner "Blut ist dicker als Wasser"-Philosophie treu bleiben,darf er sich eine andere Wohnung inklusive neuer Freundin suchen und sich mit der Polizei rumschlagen.Habe ich ihm so bereits gesagt,aber ein Restrisiko bleibt trotzdem.
Ich habe ja keine Ahnung was Du unter einer Beziehung verstehst und wie alt Du bist, aber als Frau gäbe es für mich unter diesen Bedingungen nur zwei Möglichkeiten:
1.) Ich krale mir den Hund und suche mir sofort eine eigene Wohnung, oder
2.) wenn das nicht geht springe ich demn Typen bei nächster Gelegenheit (Tiefschlafphase) mit einer Axt zwischen die Beine.Sorry, aber wenn ich meinem Partner nicht bliond vertrauen kann ist die Beziehung erledigt.
Gruß
Wakan -
Ich wollte damit nicht sagen,daß mein Freund oder jemand aus seiner Familie mir notfalls einen über die Rübe haut,um mir den Hund wegzunehmen!!Das macht mein Freund 100%ig nicht und auch keiner aus der Familie.Wenn,dann wäre der Hund einfach weg,wenn ich nach Hause komme.
Daß ich meinem Freund (nur!) in dieser Sache nicht so ganz traue,liegt einfach daran,daß er eine etwas andere Einstellung zu Tieren hat,als ich zum Beispiel.Ein Tier ist grundsätzlich nur dann zu etwas nütze,wenn man es essen kann,es irgendeine bestimmte Aufgabe erfüllt oder es hübsch anzusehen ist.Das ist die Einstellung,die er von Kind an beigebracht bekommen hat,wurde aber dank Hund und mir deutlich abgemildert.
Er hat den Hund zwar sehr gerne,aber es würde ihm nicht soviel ausmachen,wenn der Hund weg wäre,wie mir.Eigentlich mag er Hunde auch gar nicht,bzw. hat Angst vor vielen Hunden.Mittlerweile mag er wenigstens einen Hund,nämlich unseren.
Aber trotzdem hat ein Hund für ihn nicht den Stellenwert eines Familienmitglieds,wie es bei mir ist.
Das hat eben auch z.T. mit der Erziehung zu tun,denn in seiner Familie wurden Hunde nicht grade freundlich behandelt und gehörten auch nicht mit zur Familie,sondern waren einfach da.Lucky war die einzige Ausnahme:er kam als grün und blau geschlagener,verängstigter,magerer Hund dorthin und hat daher auch von allen Seiten Streicheleinheiten bekommen und außerdem ist er eher klein und brauchte daher keine "strenge Hand".Sollte es aber zu Streitereien um den Hund kommen,habe ich die Befürchtung,daß er einer der nörgelnden Parteien hilft,das "Spielzeug" Hund wiederzubekommen oder zu behalten und daß es irgendwann vielleicht nicht meine Partei ist,der er hilft.Eben weil er nicht nachvollziehen kann,daß einem ein bestimmtes Tier,das im Prinzip nur Geld kostet und Arbeit macht, so wichtig sein kann und das man unter dem Verlust wirklich leiden kann.
Höchstwahrscheinlich mißtraue ich ihm da zu unrecht,aber ich bin leider ein äußerst mißtrauischer Mensch.So wie es jetzt ist,glaube ich auch nicht wirklich,daß er im Streitfall für seinen Bruder Partei ergreift.Aber weiß man,ob die Beziehung aus irgendwelchen Gründen in 1 oder 2 Jahren nicht mal schlechter läuft und dann sein Bruder wieder bevorzugt wird?Wäre nicht das erste Tier,das bei Beziehungsquerelen unter die Räder kommt.Wie gesagt,man kann nie wissen...
LG,
Christiane -
- Vor einem Moment
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