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http://www.dslt.de/html/einreise.html
Neue Reisebestimmungen in Europa für Halter
von mehr als 5 Hunden
11.06.2010
Aufgrund des Missbrauchs der Reisebestimmungen der VO 998/2003 EG durch
dubiose Tierschutzvereine, die einen verdeckten Hundehandel betrieben haben, hat
die EG eine neue Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3 v. 7.5.2010 1) erlassen,
die ab 27.05.2010 in Kraft ist.
Danach genügt für Halter von mehr als 5 Hunden zum Grenzübertritt nicht mehr nur
der Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung.
Zukünftig müssen die Tiere auch begleitet werden von einem amtstierärztlichen
Zeugnis (Abl L 118/56 v. 12.05.2010 2) begleitet werden.
Mittlerweile gibt es genauere Informationen zum Ablauf des Verfahrens3:
Die Tiere sind innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport durch einen Tierarzt zu
untersuchen. Es wird der Impfstatus, die Transportfähigkeit und die Kennzeichnung
der Tiere überprüft und in den Heimtierausweis eingetragen.
Aufgrund dieser Angaben erstellt das zuständige Veterinäramt das
Gesundheitszeugnis und eine elektronische Meldung (TRACES) an die
Veterinärbehörde des Bestimmungslandes.
Die besonderen Einreisebestimmungen für Schweden, Großbritannien, Irland und
Malta bleiben unverändert und sind zusätzlich zu beachten!
Wer also mit mehr als 5 Hunden in ein anderes EU-Land reisen möchte, muss
sich frühzeitig (!!!) mit seinem Tierarzt und dem zuständigen Veterinäramt in
Verbindung setzen.
W. Schön
Tierschutzbeauftragter
DSLT
1 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:114:0003:0004:DE:PDF
2 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:118:0056:0062:DE:PDF
3 http://ec.europa.eu/food/anima…ls/pets/comm_intra_de.htm -
- Vor einem Moment
- Neu
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Zitat
Das Positive zu aller erst: In den neuen Bestimmungen wurde eindeutig klargestellt, dass die Verordnung erst dann wirksam wird, wenn mehr als 5 Hunde pro Person (Eigentümer, oder vom Eigentümer berechtigte Person) transportiert werden. Sitzen z.B.3 Personen in einem Fahrzeug, können bis zu 15 Hunde ohne den sonst nötigen Papierkram transportiert werden.
Für den Fall, dass jedoch mehr Tiere transportiert werden, sieht die neue Verordnung vor, dass von einem zugelassenen Tierarzt die für den Transport notwendige Gesundheit unter IX. des europäischen Impfausweises bestätigt wird ( wenn möglich zeitnah zum Transport) und dass daraufhin das zuständige Amts- oder Kreisveterinat bei Vorlage der Ausweise, bzw. der entsprechenden Kopien das Formular 92/65 EI ausfüllt. (Genaugenommen Punkt II.3 – die Hunde wurden innerhalb 24 Std. vor der Versendung von einem Tierarzt untersucht und dabei für gesund befunden) Für diese Bescheinigung ist es also explizit nicht notwendig, die Hunde selbst dem Amtsveterinär vorzuführen. Darüber hinaus hat man den Belangen des Schlittenhundesports zugestanden, dass diese Bescheinigung für höchstens 4 Monate gültig ist, längstens jedoch bis Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung.
Das ESDRA Sekretariat, das sich übrigens in dieser Angelegenheit extrem engagiert hat, bittet um Rückmeldung über aufgetretene Probleme, um weiter daran arbeiten zu können, diese unsägliche Vorschrift abzuschaffen.
Jürgen Lüber
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