Neue Reisebestimmungen für Europa...........

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    Neue Reisebestimmungen in Europa für Halter
    von mehr als 5 Hunden
    11.06.2010
    Aufgrund des Missbrauchs der Reisebestimmungen der VO 998/2003 EG durch
    dubiose Tierschutzvereine, die einen verdeckten Hundehandel betrieben haben, hat
    die EG eine neue Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3 v. 7.5.2010 1) erlassen,
    die ab 27.05.2010 in Kraft ist.
    Danach genügt für Halter von mehr als 5 Hunden zum Grenzübertritt nicht mehr nur
    der Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung.
    Zukünftig müssen die Tiere auch begleitet werden von einem amtstierärztlichen
    Zeugnis (Abl L 118/56 v. 12.05.2010 2) begleitet werden.
    Mittlerweile gibt es genauere Informationen zum Ablauf des Verfahrens3:
    Die Tiere sind innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport durch einen Tierarzt zu
    untersuchen. Es wird der Impfstatus, die Transportfähigkeit und die Kennzeichnung
    der Tiere überprüft und in den Heimtierausweis eingetragen.
    Aufgrund dieser Angaben erstellt das zuständige Veterinäramt das
    Gesundheitszeugnis und eine elektronische Meldung (TRACES) an die
    Veterinärbehörde des Bestimmungslandes.
    Die besonderen Einreisebestimmungen für Schweden, Großbritannien, Irland und
    Malta bleiben unverändert und sind zusätzlich zu beachten!
    Wer also mit mehr als 5 Hunden in ein anderes EU-Land reisen möchte, muss
    sich frühzeitig (!!!) mit seinem Tierarzt und dem zuständigen Veterinäramt in
    Verbindung setzen.
    W. Schön
    Tierschutzbeauftragter
    DSLT
    1 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:114:0003:0004:DE:PDF
    2 http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:118:0056:0062:DE:PDF
    3 http://ec.europa.eu/food/anima…ls/pets/comm_intra_de.htm










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