Wie sichert ihr euch ab? - rechtliches
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Ganz so klar scheint das leider noch nicht zu sein... ich begegne öfters der Einstellung Bild von meinem Hund - mein Bild
echt ?
also ich habe wirklich noch nie jemanden getroffen der diese einstellung hatte!
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Ich seh das so:
Foto von meinem Hund = Foto des Fotografen , ABER was er damit macht - da bestehe ich auf Mitspracherecht !
Ich hätte ein ziemliches Problem damit , wenn Lena und Yoshi z.B. als Werbung auf einer chinesischen Speisekarte auftauchen ! -
Zitat
da beschwert sich keiner, gleiches wie gesagt für messen, natürlich sollte man aber auch die pietät besitzen nicht irgendwo einen hund/bild zu veröffentlichen mit dem kommentar: "guck dir mal die bescheuerte winkelung/ schnauze/ farbe usw. usf. an" oder nach dem motto "schlechtester hund" o.ä. denn das ist dann doch schon wieder ein anderes thema, aber das sollte sich eigentlich verstehen
Und wenn net Du so nen Comment dazuschreibst, sondern jemand der das Bild anschaut und seine Meinung abgibt?
Dann kann ja sein das Du trotzdem wieder drin steckst, oder net? Immerhin hast Du es veröffentlicht, auch wenn es ne öffentliche Veranstaltung war
Oder gehört das dann wieder zur freien Meinungsäusserung? *lach*
Sehr komplizierte Angelegenheit das alles.. -
Nur weil sich noch keiner beschwert hat, heisst das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Ich würde nicht wollen, dass ein Foto von von mir irgendwo auftaucht.
Ich kann mir vorstellen, dass man für den Veranstalter mit den Teilnahmebedingungen unterschreibt dass er Fotos macht und auf seiner Homepage veröffentlichen darf, aber du, als Aussenstehende, damit hätte ich zum Beispiel ein Problem. Wenn du mich irgendwo abknipst, veröffentlichst und argumentierst "das ist öffentlicher Raum". Nur weil es öffentlich ist, hat man noch lange keine Narrenfreiheit.
Knipsen - ja - für den heimischen Zweck. Aber veröffentlichen darfst du es nicht so einfach. Und ich bin mir nicht sicher, ob dir nicht einer der Leute auf dem Foto da von dir, ganz gehörig an den Karren fahren könnte.
Wenn ich in einer Disco Bilder mache und die am Nebentisch Faxen machen und unbedingt fotografiert werden wollen, heisst das noch lange nicht, dass ich dieses Bild veröffentlichen darf. Sie haben ihre Einwilligung gegeben, fotografiert zu werden, nicht zur Veröffentlichung.
Edit: eine Ähnlich gelagerte Frage, vielleicht weiss da einer eine Antwort/Rat: Ich bastel ein Fotobuch mit Bildern und Liedertexten aus unserer Krabbelgruppe. Die Fotos sind zu 90% von mir, die anderen habe ich zu diesem Zweck von den anderen Mamas bekommen. Die Liedertexte habe ich von der Leiterin bekommen, die sind ja sicherlich irgendwie geschützt. Genauso hab ich zur Verzierung diverse Cliparts im Netz gesucht. Sollte ich irgendwo auf der letzten Seite vermerken, dass das Buch rein zur privaten Nutzung ist und es keiner Nachdrucken darf? Das ist ja heute alles möglich, nicht dass ich DANN Probleme mit den Copyrights bekomme. Solange es unter uns 7 Mamas bleibt, ist das ja alles private Nutzung.
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OT:
Ob man es nun mag oder nicht.. Das Recht am eigenen Bild greift nicht, wenn es öffentliche Veranstaltungen sind und solange sie nicht der Zweck des Bildes sind!
Zitat5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.
6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit7.
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.htmlEs ist wäre mir neu, wenn das geändert worden wäre.. Die Ausnahme dürfte sein, wenn ich den Eiffelturm bei Nacht fotografieren würde, eine Person mit drauf wäre (aus Versehen) und ich es veröffentliche.. Das müsste ich löschen, aber nicht wirklich wegen der Person
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Ok, also wären die 6 oder 7 Teilnehmer da ok auf dem Foto. Aber wie sieht es aus, wenn sie nur 2 fotografiert hätte? Das wäre ja dann keine Menschenmenge. Und ganz sicher waren die Leute und Hunde ja Hauptbestanteil des Bildes, und nicht das Werbebanner dahinter.
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Alles recht und schön Murmel, allerdings beziehst du dich auf Inhalte, deren Stand 1997 schreibt.... ohne das nun punktuell durchgelesen zu haben, sind Änderungen durchaus denkbar oder
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Das Recht am eigenen Bild greift schon, auch auf öffentlichen Veranstaltungen soweit ich weiß. Es kommt darauf an, wie diese Person auf dem Bild ist.
Möglich sind Veröffentlichungen dann, wenn:
- es Personen sind, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Politiker, oder Künster, die öffentlich auftreten)
- die Person nicht im Mittelpunkst des Bildes steht und eindeutig erkennbar ist
- Es Menschenmengen sind, wobei dabei mind. 3 Personen auf dem Bild sein müssen.ZitatIch kann mir vorstellen, dass man für den Veranstalter mit den Teilnahmebedingungen unterschreibt dass er Fotos macht und auf seiner Homepage veröffentlichen darf, aber du, als Aussenstehende, damit hätte ich zum Beispiel ein Problem. Wenn du mich irgendwo abknipst, veröffentlichst und argumentierst "das ist öffentlicher Raum". Nur weil es öffentlich ist, hat man noch lange keine Narrenfreiheit...
...Wenn ich in einer Disco Bilder mache und die am Nebentisch Faxen machen und unbedingt fotografiert werden wollen, heisst das noch lange nicht, dass ich dieses Bild veröffentlichen darf. Sie haben ihre Einwilligung gegeben, fotografiert zu werden, nicht zur Veröffentlichung.
Du als Mensch hast da schon mehr Rechte...die Hunde aber nicht. Wenn ich auf einer Ausstellung Hunde fotografiere, auf denen lediglich Menschenbeine zu sehen ist, dann ist das legitim.
ZitatEdit: eine Ähnlich gelagerte Frage, vielleicht weiss da einer eine Antwort/Rat: Ich bastel ein Fotobuch mit Bildern und Liedertexten aus unserer Krabbelgruppe. Die Fotos sind zu 90% von mir, die anderen habe ich zu diesem Zweck von den anderen Mamas bekommen. Die Liedertexte habe ich von der Leiterin bekommen, die sind ja sicherlich irgendwie geschützt. Genauso hab ich zur Verzierung diverse Cliparts im Netz gesucht. Sollte ich irgendwo auf der letzten Seite vermerken, dass das Buch rein zur privaten Nutzung ist und es keiner Nachdrucken darf? Das ist ja heute alles möglich, nicht dass ich DANN Probleme mit den Copyrights bekomme. Solange es unter uns 7 Mamas bleibt, ist das ja alles private Nutzung.
Wenn die auf den Fotos abgebildetet mit dieser Art der Verarbeitung einverstanden sind, kannst du die Bilder verwenden.
Bezüglich der Liedertexte...ich gehe mal davon aus, das es Kinderlieder sind. Das Urheberrecht greiftlediglich bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Danach sind diese Lieder frei verwertbar. Allgemeines Volksgut ist davon glaube ich eh ausgenommen. Sind es Lieder von Künstlern, die noch leben, so dürftest du die nicht verwenden, wenn ich recht informiert bin.
Cliparts fallen auch unter das Urheberrecht...ich rate von einer Verwendung ab. Das ist einfach zu unsicher.
Schon alleine wegen der Kinderbilder dürfte das Buch nicht weiter verfielfältigt werden. Da müssten dann schon alle Eltern zustimmen, das dieses Buch auch weiter verwendet werden darf...schliesslich geht es um deren Kinder.
Edit: Hier die aktuellen Gesetze (die ändern sich ja nicht ständig
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html -
Ja, es sind Kinderlieder, allerdings keine sehr alten, eher lauter moderne. Hmmm. Dann hätte die Leiterin die auch gar nicht an uns verteilen dürfen oder? Teilweise ist das Zeug aber auch relativ alt - Die Zappelmänner, Himpel und Pimpel, das dürfte unter Volksgut fallen.
Die Cliparts (sind noch nicht viele) kann ich noch ersetzen durch ein Clipartprogramm was ich die Tage wiedergefunden habe. Dann hab ich zumindest damit kein Problem. An denen habe ich die Rechte ja mit dem Kauf dieses Programmes.
Vervielfältigung und Kinderbilder - stimmt, so hatte ich das noch gar nicht betrachtet. Da haste ja recht.
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Zitat
Alles recht und schön Murmel, allerdings beziehst du dich auf Inhalte, deren Stand 1997 schreibt.... ohne das nun punktuell durchgelesen zu haben, sind Änderungen durchaus denkbar oder
Ja mein dummer PC bockt auch und ich bin froh, wenn ich wenigstens irgendeine eite aufrufen kann
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