Wie sichert ihr euch ab? - rechtliches
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OT:
Ob man es nun mag oder nicht.. Das Recht am eigenen Bild greift nicht, wenn es öffentliche Veranstaltungen sind und solange sie nicht der Zweck des Bildes sind!
so kenne ich das auch
wobei es auch da noch einen paragraphen gibt, der aie veröffentlichung von fotos mit nur einer person, wie bei so einer ausstellung hund und mensch regelt, denn auch das ist je nach art noch erlaubt.
ZitatEs ist wäre mir neu, wenn das geändert worden wäre.. Die Ausnahme dürfte sein, wenn ich den Eiffelturm bei Nacht fotografieren würde, eine Person mit drauf wäre (aus Versehen) und ich es veröffentliche.. Das müsste ich löschen, aber nicht wirklich wegen der Person
wie gesagt, auch dafür gibt es noch eine regelung! es dürfen auch öffentliche bilder mit nur einer person veröffentlicht werden, aber das finde ich gerade nicht wieder
ZitatUnd wenn net Du so nen Comment dazuschreibst, sondern jemand der das Bild anschaut und seine Meinung abgibt?
ist was anderes! zuallererst ist immer der autor des kommentars verantwortlich, dann kommt's aber auch auf den kontext an. wenn ich es schon so einstelle z.b. in ein forum unter "dämliche schnappschüsse" o.ä. dann impliziert das ja schon eine abwertung, weshalb ich dann auch wieder mitverantwortlich wäre für negative kommentare o.ä. oder wenn man eben passent zu einem negativen thema das foto als beispiel aufführt so nach dem motto: "guck mal da..."
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Jenny auch wenn man das mit nur einer Person darf.. Den Eiffelturm bei Nacht zu zeigen ist verboten Deswegen hab ich auch geschrieben, dass es nicht an der Person liegt
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Jenny auch wenn man das mit nur einer Person darf.. Den Eiffelturm bei Nacht zu zeigen ist verboten Deswegen hab ich auch geschrieben, dass es nicht an der Person liegt
ach ja warum?!
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ach ja warum?!
Frag ich mich auch grad. Hab ich noch nie von gehört.
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Edit : gelöscht steht ja oben ich dödel.
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Da wäre ich ja im Leben nicht drauf gekommen:
ZitatUnabhängig von Zweck und Gewerbsmäßigkeit ist die Lichtinstallation des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt.
Quelle: http://www.cbfoto.de/joomla/in…&task=view&id=15&Itemid=2 -
Wahnsinn Ewige Problememacherei.
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Da wäre ich ja im Leben nicht drauf gekommen:
Quelle: http://www.cbfoto.de/joomla/in…&task=view&id=15&Itemid=2entschuldigung, aber das finde ich jawohl sowas von bescheuert
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Ja das ist irre
Die Lichtinstallation ist eben ein vorübergehendes Kunstwerk im öffentlichen Raum ergo, urheberrechtlich geschützt, egal wie lange (zeitlich gesehen) vorübergehend auch sein wird... -
Ich glaube, da können wir froh sein, dass nicht argumentiert wird, dass die Anlage, ja auch auf Tagbildern mit drauf ist, sondern es nur gilt, wenn Strom fließt.... *kopfschüttel*
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