Was tun gegen Verwarnungsgeldangebot?

  • Kein Grund zur Aufregung - gegen JEDEN Steuerbescheid, erst recht gegen Strafbescheide der Steuerbehörde, kann man Einspruch einlegen.
    Sollte also mal jemand zu Unrecht der Steuerhinterziehung bezichtigt werden lässt sich das auch dann noch in aller Ruhe vernünftig klären.
    =)

  • Zitat


    Ohne vorher abzusichern, dass der aufgegriffene Mensch auch der Eigentümer des Hundes ist.


    Du brauchst ja dann nur Einspruch gegen den Bescheid einlegen und auf den Halter verweisen. Wenn der Hund im Eigentum eines anderen steht, dann muss er auch Nachweis führen, dass der Hund versteuert ist.


    Anders sieht es aus, wenn der Hund dauerhaft bei dir lebt, weil es Regelungen gibt, nach denen der Hund dort zur Steuer angemeldet sein muss, wo er lebt. Aber wann hätten die schon Zeit nachzukontrollieren.


    Und wenn du tatsächlich befürchtest - rein hypotetisch - wegen einer Steuersünde belangt zu werden, kannst Du - immernoch rein hypotetisch - der Sache vorgreifen und dich selbst anzeigen (blödes Wort, klingt so nach Knast - also ein Anruf beim Amt reicht normalerweise).

  • Hattest du nicht irgendwo zu Anfang des Freds geschrieben, dass du die Hundemarke einstecken hast Alina :???:


    Edit myself ;) dann ist doch alles im grünen Bereich...

  • Ja, hab ich. Wurde ja schon vor paar Monaten von Polizei kontrolliert, da hatte ich keine. Hatte im Finanzamt keine neue bekommen, weil ich die alte verlegt hatte. Bin nach der Polizeikontrolle halt nochma hingeschlurft und musste sowas ausfüllen und unterschreiben, dass ich die alte nicht mehr habe, dann hab ich die aktuelle bekommen. Die trage ich jetzt natürlich immer bei mir.

  • Sooo bei mir war es eben auch zum ersten mal soweit. :D


    Wurde eben vom Ordnungsamt angehalten das in ganz Raum Dortmund eine anleinpflicht ist und das ich meinen Hund gefälligst nicht frei rumlaufen zu lassen habe.


    Der eine hat meine Personalien überprüft und da ich sonst noch nie aufgefallen bin hat er es bei ner mündlichen verwarnung belassen und mir das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in die Hand gedrückt.


    Nachdem ich rumgejammert habe das 2 der auslaufflächen in meiner nähe unter aller sau sind und nicht mal rasen vorhanden ist, und das die eine sogar wärend der Public viewing Tage komplett geschlosen war.....haben se mich noch an ein paar Auslaufflächen verwiesen die ich bis dahin noch nicht mal kannte...


    so kanns gehen


    In der Broschüre steht allerdings nichts davon wie lang die Leine sein muss, darf ich jetzt immer mit ner riesen schlepp raus und auf die Broschüre verweisen? :D

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