Was tun gegen Verwarnungsgeldangebot?

  • Zitat


    :???: Was wohl die Alternative ist? Knast? :denken:


    Nein, im Wiederholungsfall:


    Wegnahme des Hundes wegen Unzuverlässigkeit des Hundehalters

  • Ich mag Deine Beiträge Alina, aber diesmal kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln.


    Zitat

    Tierschutzgesetz hin oder her - du bist ja nicht verpflichtet dir einen Hund zu holen, sondern du kannst ihn besitzen, wenn du ihn ts-gerecht halten kannst. Das ist doch nicht das Problem der Kommune!? Dann muss man eben fahren.


    Seh ich ganz genau so und verstehe nicht warum man sich aufregt, wenn man bei einer Straftat erwischt wird :???:


    Zitat

    Ich hab die mehrmals gefragt, wo ich denn nun eigentlich trainieren könne, da vorne an der Straße gehts ja wohl nicht.


    Und was geht das das OA an? Geh auf einen Hundeplatz oder besuch eine Freilaufzone, das ist doch Dein Bier.

  • Soll Alina doch meckern, braucht jeder mal, und selbst ich, die Höflichkeit in Person :D , nenne im Wutrausch fremde Leute hinter deren Rücken schon mal bei Namen, die alles andere als jugendfrei sind ABER:


    Ich finde es typisch und völlig BLÖD, dass sich über die Freilaufprobleme erst dann aufgeregt wird wenn man wg. Fehlverhalten löhnen musste!! =)
    Wenn euch die Situation nicht passt, unternehmt was dagegen, kagt von mir aus, aber nicht erst nach Tierschutz schreien, wenn ihr erwischt werdet und dieses Argument als "Gegenschlag" benutzten müsst, weil euch das Bußgeld ärgert.... :headbash:

  • Übrigens Alina das wollte ich noch loswerden:


    Es ist bei den Polytessen auch eine Ermessensfrage, ob sie das Busgeld verhängen. Oft wird beim 1. Mal nur eine Verwarnung ausgesprochen und bei Wiederholung erst ein Busgeld fällig.


    Ich kenne dich nicht persönlich, aber wenn du denen genauso gegenüber getreten bist, wie du sie hier betitelst, kann ich mir gut vorstellen, warum du das Busgeld bezahlen musst.


    So und nun sage ich nix mehr zu diesem Thema.

  • Zitat


    Im Osten. Da ist nix. :ka:


    Wenn man nach Deiner Postleizahl geht, dann ist das nicht im Osten und Du hättest das Hundeauslaufgebiet Grunewald im Bezirk :???:

  • Genau in D besteht eine Ausweispflicht ab dem 16 LJ, jedoch keine Mitführpflicht...


    Zahle einfach und rechne es den sonstigen nicht 'entdeckten Freiläufen' gegen, da kommst du summa summarum sicher günstig bei weg oder ;) zumindest tippst du dich hier ja in einigen Freds für Laufen ohne Leine frei :smile:

  • Naja Mitführpflicht besteht nicht, aber die Pflicht, sich berechtigten Personen gegenüber auszuweisen und sollte diese nicht zweifelsfrei oder nur mit großem Aufwand möglich sein, dann darf man mit zur Dienststelle genommen werden. Das widerspricht sich doch alles. *kicher*

  • Angaben zur Person musste ohnehin machen Cerri, es ging mir eher um Alina' Aussage, dass die Damen und Herren des OA sie des fehlenden Ausweises wegen ansprachen bzw. ermahnten ;)

  • Zitat

    Ich hab die mehrmals gefragt, wo ich denn nun eigentlich trainieren könne, da vorne an der Straße gehts ja wohl nicht.
    Die eine ix ix ix wollte dann von mir wissen, ob ich den Hund privat oder beruflich nutze. Hä? :???:



    Wegen dem Trainieren - war doch ZOS (wenn ich es nicht falsch verstanden habe), denn mach dein Hund an eine leichte, dünne Feldleine und lass ihn dann suchen - so kannste trainieren und verstösst nicht gegen den Leinenzwang



    Mach ich bei uns im Park auch, wenn wir an anderen Orten Dummytraining machen, da kommt Puf zur Sicherung (nicht nur unbedingt wegen dem Leinenzwang im Park) an die Schleppleine und schon gehen die Herren und Damen vom OA lächelnd an mir vorbei ;)

  • Och, mir wollte auch schon einmal einer der netten Herren in Grün erklären, dass ich sowohl einen Ausweis, als auch eine Bankkarte mitzuführen hätte. :lachtot:


    LG
    das Schnauzermädel

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