Was tun gegen Verwarnungsgeldangebot?

  • Zitat

    Och, mir wollte auch schon einmal einer der netten Herren in Grün erklären, dass ich sowohl einen Ausweis, als auch eine Bankkarte mitzuführen hätte. :lachtot:


    LG
    das Schnauzermädel


    Eine Bankkarte? Gehts noch :???:


    Erstaunte Grüsse

  • Zitat

    Meines Wissens nach nicht. Es gibt kein "Recht" auf Freilaufflächen.


    Bitte schreibe auch nicht so beleidigende Ausdrücke. ;)


    Das ist nicht ganz richtig.


    Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedem Hund Freilauf zu gewähren muss. Resultierend daraus gibt es sehr wohl die Rechtsauffassung, dass Freilaufflächen geschaffen werden müssen, die für jeden ohne größere Probleme oder unzumutbaren Aufwand zu erreichen sein müssen und nicht kostenpflichtig sein dürfen.


    Sollte also ein genereller Leinenzwang bestehen und keine Ausweichflächen (und zwar nicht nur 30km weiter), dann hat man durchaus Chancen dagegen Einspruch zu erheben.

  • Zitat

    Das ist nicht ganz richtig.


    Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedem Hund Freilauf zu gewähren muss. Resultierend daraus gibt es sehr wohl die Rechtsauffassung, dass Freilaufflächen geschaffen werden müssen, die für jeden ohne größere Probleme oder unzumutbaren Aufwand zu erreichen sein müssen und nicht kostenpflichtig sein dürfen.


    Sollte also ein genereller Leinenzwang bestehen und keine Ausweichflächen (und zwar nicht nur 30km weiter), dann hat man durchaus Chancen dagegen Einspruch zu erheben.


    Aber sie schrieb von vier Stationen U Bahn! Das ist doch nicht "unzumutbar".

  • Zitat

    Eine Bankkarte? Gehts noch :???:


    Erstaunte Grüsse


    Ja, die dürfen doch kein Geld mehr nehmen, nur Karte oder Zahlschein. Und der gute hatte wohl keinen Bock eine Zahlkarte zu schreiben, weil er für meinen kaputten Auspuff Geld wollte. :roll: Also sagte der mir wortwörtlich, dass ich eine Karte mitzuführen hätte. :hust:


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Aber sie schrieb von vier Stationen U Bahn! Das ist doch nicht "unzumutbar".


    Wenn der Hund in den Öffis erlaubt ist, sicher nicht. Da hast Du Recht.

  • Zitat

    Ja, die dürfen doch kein Geld mehr nehmen, nur Karte oder Zahlschein. Und der gute hatte wohl keinen Bock eine Zahlkarte zu schreiben, weil er für meinen kaputten Auspuff Geld wollte. :roll: Also sagte der mir wortwörtlich, dass ich eine Karte mitzuführen hätte. :hust:


    LG
    das Schnauzermädel


    Die Story ist zu gut :lachtot:


    Setzt den mal zur Brut- und Setzzeit im Wald bei uns aus - da wird er irre, dort trägt kein Mensch auch nur einen Ausweis bei sich. Er müsste also mit jedem einzelnen wenigstens bis zum Parkplatz traben und das kann schonmal länger dauern.

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