Was tun gegen Verwarnungsgeldangebot?

  • Zitat


    Dass ihnen das zu denken gibt, und sie zukünftig HH in Ruhe lassen.


    Naja aber Leinenzwang ist Leinezwang, den müssen sie dann schon durchsetzen, egal ob du nun trainierst oder der nächste mit seinem Hund über die Wiesen tobt.

  • Zitat

    Naja aber Leinenzwang ist Leinezwang, den müssen sie dann schon durchsetzen, egal ob du nun trainierst oder der nächste mit seinem Hund über die Wiesen tobt.


    Egal wie blöd es ist, die Damen müssen nicht darüber nachdenken, die müssen ihren Job machen.


    Und die Kontrolle der leinenpflicht ist nun mal ein Teil davon.


    Und da du es ja jetzt weist, wirst du dich ja sicher dran halten, sonst wirds richtig teuer und kann auch noch mal richtig Ärger geben.

  • Alina mal wieder als "Ritter von der traurigen Gestalt" unterwegs :steckenpferd:


    Der Kampf gegen das Ordnungsamt gleicht dem gegen Windmühlen, zumal Du im Unrecht bist.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Alina zieh auf´s Dorf oder zahl die Kohle bzw. halt die Augen auf und sei nicht so doof dich erwischen zu lassen...HEULSUSE!!!! :D



    Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
    Leseexemplar
    § 3
    Leinenpflicht
    (1) Hunde sind
    1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
    2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete)
    , und
    3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
    an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
    (2) Hunde sind
    1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
    2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
    3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
    5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen
    an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.



    http://www.hundeauslaufgebiet.de/


    Dein Hund wird´s dir eh danken, je öfter er raus kommt und durch Wald und Wiesen laufen kann...


    Und ansonsten gibt´s in der Stadt einige eingezäunte, frei zugängliche Plätze. Hast ja was von Ost-Berlin geschrieben, dann dürft Lichtenberg eigentlich passen ;)


    http://www.hundeplatzlichtenberg.de/anfahrt.htm

  • Zitat


    :???: Was wohl die Alternative ist? Knast? :denken:


    ich nehm jetzt mal an das läuft ähnlich wie bei Parkknöllchen:


    nimmst Du dieses "Angebot" nicht an, d.h. zahlst nicht innerhalb der Frist, dann startet der offizielle Verwaltungsakt wegen Ordnungswidrigkeit - mit Anhörungsbogen, Zeugenbefragung und Widerspruchsfrist etc. ... die Gebühren dafür sind deutlich höher.
    Diesen "Weg" sollte man daher nur beschreiten wenn man tatsächlich sachliche Gründe gegen die Verwarung vorweisen kann.


    Und ja doch - Parksünder die mehr oder weniger regelmässig bei Verstößen auffallen, aber nicht zahlen können durchaus mal ein paar Tage im Knast landen, die s.g. Erzwingungshaft.
    Und auch zahlungsunfähige Personen, die weder Insolvenz anmeldet haben noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben wollen können in letzter Konsequenz im "Knast" landen.

  • Apropos Don Quijote:


    angeblich kamen bei uns HH mit der Argumentation beim OA weiter, dass ein Hund, der geführt wird, als wäre er an der Leine, als angeleint gilt.


    Weiß aber nicht, was dran ist.

  • Zitat

    Apropos Don Quijote:


    angeblich kamen bei uns HH mit der Argumentation beim OA weiter, dass ein Hund, der geführt wird, als wäre er an der Leine, als angeleint gilt.


    Weiß aber nicht, was dran ist.


    Kann ich ehrlich gesagt nicht glauben.


    In den Hundeverordnungen steht meistens "Hunde sind an einer 2 m Leine zu führen". Listenhhunde in Berlin an einer 1 m Leine.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungsd

  • dh ich darf laut gesetz nicht mal mit meiner Schlepp trainieren wenn ich im Park bin?
    das find ich jetzt schon ein bisschen krass.
    Das heißt laut Gesetz auch das ich mit meiner 1,60 Leine eigentlich nicht vor die Tür darf. :(


    Ich versteh ja das man das irgendwo festlegen und regeln muss,
    aber ein bisschen übertrieben ist das ja wohl schon. Ich bin recht schockiert.



    Und Alina, ich bin auch auf kriegsfuss mit dem lieben Ordnungsamt allerdings haben sie einfach recht und du musst dich wohl mit abfinden oder versuchen für mehr wiesen zu klagen. punkt.


    Das du sie erst mal angeschi** hast weil sie dir die Übung versaut haben find ich äußerst mutig :lachtot:
    wen das so abgelaufen ist wie ich mir das vorstelle hätte ich dir allein schon für die dreistigkeit nen Knöllchgen gegeben :p

  • Zitat


    Gute Idee. Aber gelten da nicht 2 Meter?


    hmm, ich komme ja nicht aus Berlin - hier bei mir ist es kein Problem


    hab grad mal nachgeschaut - bei der Berliner Verordnung steht nur, dass in Bussen die Leine höchstens zwei Meter sein darf

    Zitat

    5. in öffentlichen Verkehrsmitteln an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.



    Von daher wäre es doch ne Alternative - du musst ja mit der SL nicht gleich die OA-Mitarbeiter fesseln ;)


    Quelle

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