Hund beißt Mann...


  • Ich bin der gleichen Ansicht.
    Wenn ich mit meinem Hund in den Biergarten gehe (oder Lokal), lege ich ihn so ab, daß er nicht gleich Berührung hat, wenn jemand vorbei geht.
    Damit hast du deinem Hund keinen gefallen getan.
    Deswegen hätte ich es auch sofort der Versicherung gemeldet.

  • Bist du denn wirklich sicher, das es dein Hund gewesen ist, der gebissen hat ? Bei einer Rangelei zwischen Hunden macht nämlich auch der eigene Hund keinen Unterschied ob er jetzt seinen Gegner oder sein Herrchen beisst.

  • Zitat

    Mein Hund war angeleint und lag quasi schräg hinter mir unter der Bank.der andere Hund war nicht angeleint.


    Dann erst recht der Versicherung melden - die werden wahrscheinlich dem anderen zumindest den größten Teil der Schuld geben, wenn sein nicht angeleinter Hund zu einem angeleinten Hund geht (mit dem Argument, es wäre wohl nicht zur Beisserei gekommen, wenn der andere Hund auch angeleint gewesen wäre).

  • Ach, der andere Hund war nicht angeleint ? Auf jeden Fall der Versicherung mitteilen ! Denn wäre er angeleint gewesen, hätte der andere Hundebesitzer nicht mit den Fingern dazwischen gemusst, quasi: Selbst Schuld !

  • Und falls du Zeugen hast, die bestätigen können, dass dein Hund angeleint war und seiner nicht, dann würd ich diese der Versicherung auf jeden Fall mit angeben. Der Herr scheint sehr auf Schmerzensgeld aus zu sein und könnte deine Aussage anfechten.


    Ansonsten kann ich mich nur den anderen anschliessen. Dumm gelaufen, und nächstes Mal besser machen, z.B. unangeleinte Hunde von deinem abblocken oder den Halter bitten, seinen Hund zu sich zu rufen bevor diese sich beschnüffeln können.


    Dein Hund ist mit 8 Monaten soweit, dass er nicht mehr mehr in jedem anderen Hund einen netten Spielkumpel sehen muss. Sowas kann und wird euch vielleicht ab jetzt öfter passieren (sagt eine, die bei ihrem Süssen auch ne ordentliche Rüpelphase geniessen durfte), und je eher du deinem Hund zeigst, dass du seine (Leinen)Kontakte regelst, desto entspannter werden diese ablaufen.



  • Nach § 90a BGB ist der Hund strafrechtlich eine SACHE, zunächst einmal gleichgültig ob passiv (Anpinkeln einer Hauswand = Sachbeschädigung) oder aktiv (Hundebiss = Körperverletzung durch Unterlassen).
    Daher kann jeder Geschädigte (gleich wie alt der Hund ist) Strafantrag stellen.
    Das ist unabhängig vom jeweiligen Landeshundegesetz zu sehen, das kommt noch "on top" dazu...

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