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Hallo ihr Lieben!
Mein Arbeitskollege hat mir eben eine Frage gestellt, die ich selbst nicht beantworten kann. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Problematik. Er ist vor etwa 1 Monat mit seiner Freundin und seinem 6 jährigen Rüden zusammengezogen. Hundehaltung ist prinzipiell genehmigt, Hamburgs Listenhunde untersagt. Bei der Wohnungsbesichtigung gab er wahrheitsgemäß an, es sei ein mittelgroßer Mischling. Tja, das ist er auch, ein Boxer-Labrador-Mischling. Nun wohnt er da und der Vermieter hat ihn mit dem Hund gesehen und ist fest der Meinung, der Rüde sei ein "Kampfhund". Gut, auf dem ersten Blick (leider habe ich kein Foto), sieht er aus wie ein etwas hochgewachsener braun gestromter Staffordshire, aber er ist es nicht. Der Vermieter will ihn nun fristlos kündigen aufgrund der Darstellung falscher Tatsachen meines Kollegen, hat sich aber darauf "einigen" lassen, dass er nachweist, es sei ein Mischling, in dem nicht mal Ansatzweise "Kampfhund"-Blut ist. Rene kennt aber sogar die eltern seines Hundes, eine schwarze Labradorin und ein gestromter Boxer.
Sooo, er ist dann zum Tierarzt, der weigert sich aber, das zu bestätigen, da der auch annimmt, es sei zumindest ein Staffordshire in dem Hund drin.
So, nun meine Frage: Wie sieht überhaupt die Rechtslage aus? Muss Rene nachweisen, dass es ein Mischling ist? Gibt es anerkannte Rasseanalytiker? und, DARF ein Vermieter überhaupt Listenhunde verbieten, wenn er allgemeine Hundehaltung zusagt?
MfG
Sarah -
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Ja, der Vermieter kann es verbieten. Es gibt wohl schon spezielle Gentests zum nachweisen, was für eine Rasse es ist. Zumindest wenn die Elterntiere bekannt sind, könnte man über einen Gentest ja nachweisen, was das für ein Hund ist.
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Die Rechtslage und die Rechtspraxis sind so nahe beieinander wie die Erde und Alpha Centauri.
Grundsätzlich wäre der Vermieter in der Beweispflicht. Es gibt aber keine Möglichkeit zur Beweisführung. Ein Gutachten aufgrund des Phänotyps ist indiskutabel, da auch dieses nicht belegbar wäre.Grundsätzlich darf einVermieter die Haltung von Anlagehunden aufgrund ihrer Rasse nicht verbieten wenn die Hundehaltung generell erlaubt ist. Aber der Vermieter hat eine Verpflichtung zum Schutz der Mieter und ein Recht auf Wahrung seines Kapitals (Wohnwert etc.). Auch das öffentliche Interesse ist relevant.
In der Konsequenz habt Ihr keine Chance. Wenn der Vermieter auf die harte Schiene geht seid entweder Ihr alle oder nur der Hund in zwei Wochen draussen.Wenn Ihr die Elterntiere kennt, könnt Ihr ein genetisches Profil erstellen Lassen. Dr. Dorit Feddersen Petersen von der Uni Kiel istEuch da sicher gerne behilflich. Ich bezweifel aber das Ihr dadurch Eure Wohnung behalten werdet.
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Hallo Sarah,
wie Pebbles schon sagt, der Vermieter kann die Haltung eines Listenhundes verbieten, auch wenn Hundehaltung in der Wohnung zugesagt ist.
Einen Gentest zur Rassefeststellung gibt es auch, allerdings noch nicht für Mischlinge.
Anders sieht es wohl aus wenn beide Elternteile bekannt sind.Hier würde ich ansetzen und die Halter der Elterntiere um ihre Unterschrift und Bestätigung bitten, dass ihr jeweiliger Hund an der Erzeugung des betreffenden Hundes beteiligt war.
Fotos beilegen.Vielleicht hilft das eine gerichtliche Regelung zu vermeiden und den Vermieter friedlich zu stimmen.
Der Hund sollte auch noch besonders gut erzogen sein, denn auch da kann der Vermieter Möglichkeiten finden die Hundehalterfamilie zu reglementieren.
Gruß, Friederike
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Hi,
also ich habe für meinen Hund ein Gutachten, dass er ein Dogge-Labrador-Mischling ist und keine rassetypischen Merkmale eines Pit, Staff bla bla bla besitzt.
Leider kann ich nicht sagen, wie dieses Gutachten entstanden ist bzw. es existierte schon, als ich Pablo damals aus dem TH bekam.
Ich musste es auf der Stadt damals vorlegen, als es um die erhöhte Hundesteuer ging und bin damit durchgekommen.
Ob Euch ein solches Gutachten helfen würde, weiß ich nicht. Zu überlegen wäre auch, wenn der Vermieter sich schon "so getäuscht" fühlt, hat es dann überhaupt noch Sinn, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. An der Stelle Deines Kumpels würde ich mir ganz schnell eine andere Bleibe suchen.
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Also gibt es keine "richtigen" anerkannten Analytiker?
Er hat gestern noch einen Tierarzt-Tipp von seiner Hausmeisterin bekommen, die im Polizeihundesportverein tätig ist und der mit evtl. eine realistische Rassebeurteilung gibt. Den Tipp mit der "eidesstattlichen" Erklärung und Fotos der Elterntiere werde ich mal weitergeben. Zusätzlich ist mir die Idee gekommen, dass er sich mit dem Hund bei den Mitmietern vorstellt und ggf. dort Unterschriften einsammelt, dass er akzeptiert wird. Prinzipiell ist der Hund keine Gefährdung, er ist kastriert und bellt höchstens mal. Aber alleine die objektive Erscheinung scheint nur ausschlaggebend zu sein. René ist jetzt aber auch schon etwas bockig und will es notfalls bis in juristische Instanzen gehen lassen, Männer sind ja auch nur Kinder...Dann will ich aber auch nicht hoffen, dass der Vermieter genauso bockig wird... :wink:Wir hatten bei uns anfangs als Nemo kam, das Problem, dass die Mieterin unter uns, ein älteres Renterpaar, panische Angst vor Hunden und besonders vor unserem quicklebendigen Welpen hat und jedes Mal, wenn sie ihn im Flur sah oder hörte oder seine Pfoten auf dem Parkett wahrnahm einen Nervenzusammenbruch bekam und, angeblich, schon im Krankenhaus aufgrund eines Kollaps war. Wir hatten sie zwar mal zum Kaffee eingeladen, um ihn kennenzulernen und zu merken, dass er total knuddelig ist, aber sie hat dankend abgelehnt. Wir haben dann extra im Wohnzimmer Teppich ausgelegt, um zumindest das Pfoten.Nunja, die beiden sind inzwischen (nach 40 Jahren in der Wohnung) ausgezogen in eine Residenz...
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So, das Thema ist gottseidank durch...René hat mithilfe von Rassenbeurteilung des empfohlenen TA (dass kein charaktisches Merkmal von Listenhunden drin ist), positiver Bewertung der Hausmeisterin (die selbst Hundetrainerin ist), Unterschriftensammlung bei den Nachbarn, polizeiliches Führungszeugnis und einem persönlichen Gespräch (er ist Verkäufer, und er konnte sich und den Hund prima verkaufen :wink:) erwirken, dass der Hund erstmal geduldet wird. Sobald es aber einen Vorfall gibt, muss er weg....
Ich finde es ziemlich dramatisch, wie das Thema Hunde und Kampfhunde sich so negativ hochgeschaukelt haben...früher gabs sowas doch auch nicht....es gibt wirklich nurnoch zwei Parteien, Hundehasser und Hundefreunde, jeder glaubt Ahnung zu haben wenn er mal die BILD gelesen hat (wo im übrigen ein gähnender Pittbull mal als menschfressende Killer-Bestie dargestellt wurde)...selbst der Yorkie von nebenan ist schon ne Gefahr, sobald er mal nicht angeleint ist.
Wenn ich mal draussen bin, ist das echt teilweise ein Spießrutenlauf, selbst wenn man nur einen Plüsch-Aussie hat!
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Na, das klingt doch ganz gut.
Ich freue mich, dass das Problem sich ohne allzu großen Aufwand regeln ließ und wünsche weiterhin alles Gute,
Friederike -
Toll, dass Du schreibst, wie es ausgegangen ist!
Na dann wünsch ich Euch alles Gute.
Und heb Dir die ganzen Bescheinigungen für eventuelle andere Wohnungen oder sonstigem auf.Liebe Grüße
Melanie -
Schön dass es doch noch einigermaßen gut ausgegangen ist. Finde diese ganze Panikmache auch bescheuert...
Zitat
...wo im übrigen ein gähnender Pittbull mal als menschfressende Killer-Bestie dargestellt wurde...Nicht nur das. Man vermutet auch, dass die Bilder vom Fall "Sugar" (war vor einigen Jahren, weiß nicht genau wie lange, auch in den Medien) "gefälscht" waren bzw. auf ominöse Weise enstanden sind... Wenn ich meinen Hund mit einem Spielzeug nämlich schön wild mache und dieses Spielzeug dann in einem Kinderwagen verstecke, würde mein Hund vielleicht auch draufspringen um es zu suchen... Kann mir sehr gut vorstellen dass die Bilder damals so enstanden sind. Denn es gab später Bilder vom gleichen Hund (welche denn natürlich nicht in den Medien zu finden waren), wo er friedlich mit seinem neuen Frauchen neben einem Kinderwagen saß...
Liebe Grüße
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