Alternatives Signal für "Platz" in BH (VDH) erlaub
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Wegen der akkustischen Ähnlichkeit zu "Sitz" habe ich für das Hinlegen "Down" gewählt. In der PO steht "Platz". Darf ich bei "Down" bleiben oder muxx ich exakt die geforderten Signale verwenden?
Viele Dankes im Voraus.
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- Vor einem Moment
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Mein Hund kannte auch nur "Lie down". Hat den Richter nicht gestört.
Viele Grüße
Corinna -
Naja eigentlich ist es nicht erlaubt und bedeutet Punktabzug.. Aber ob dir Punkte gezogen werden, hängt ggf. vom Richter ab..
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Zitat
Naja eigentlich ist es nicht erlaubt und bedeutet Punktabzug.. Aber ob dir Punkte gezogen werden, hängt ggf. vom Richter ab..
So kenne ich es auch. Wenn du Pech hast und einen Richter erwischst, der darauf besteht, dass du wenn du D bist, auch nach der D-Prüfungsordnung geprüft wirst. In der steht, dass die Kommandos in D gegen werden müssen. :zensur:
Es gibt sie wirklich, diese in meinen Augen :zensur: Richter.
Wenn du eine andere Nationalität hast, dann sollte euer Prüfungsleiter VOR der Prüfung abklären, dass du deinem Hund die Kommandos in deiner Muttersprache gibst. Solche Schei :zensur: habe ich leider schon selber miterlebt. -
Nochwas: Ich glaube nicht, dass der Prüfer überhaupt gehört hat, was ich zu meinem Hund gesagt hab. Der steht ja in der Regel nicht direkt daneben.
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Zitat
Nochwas: Ich glaube nicht, dass der Prüfer überhaupt gehört hat, was ich zu meinem Hund gesagt hab. Der steht ja in der Regel nicht direkt daneben.
Dann hast du Glück gehabt. Die Kommandos müssen/sollen "laut"
und deutlich gegeben werden,( was nicht gleichbedeutend mit Brüllen ist) so dass der Prüfer sie auch hören kann. -
Theoretisch darf man keine anderen SIgnalwörter verwenden. Ggf. kann das wie schon erwähnt zu Punktabzug kommen. Hängt vom Richter ab und davon, wie laut Du die Signale gibst.
klar sollen die Signale "laut" gegeben werden. Sie sollen gesprochen werden. Kein Flüstern, kein Lippenbewegen, sondern Wortsignale.
Nur kann mich keiner zwingen, meine Signale so laut zu sagen, dass der Richter, der ggf. auf der anderen Seite des Platzes steht, die Signale auch hört. Wenn er sie hören will, muss er nahe genug ran kommen.Einfache Sache. Ich sage Signale so laut wie notwendig (normale Gesprächslautstärke) und sicher nicht so laut, dass Richter sie auf jeden Fall hört.
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Zitat
klar sollen die Signale "laut" gegeben werden. Sie sollen gesprochen werden. Kein Flüstern, kein Lippenbewegen, sondern Wortsignale.
Nur kann mich keiner zwingen, meine Signale so laut zu sagen, dass der Richter, der ggf. auf der anderen Seite des Platzes steht, die Signale auch hört. Wenn er sie hören will, muss er nahe genug ran kommen.Einfache Sache. Ich sage Signale so laut wie notwendig (normale Gesprächslautstärke) und sicher nicht so laut, dass Richter sie auf jeden Fall hört.
Ist schon klar, dass er dich nicht zwingen kann, er kann dir aber Punkte ziehen,
wenn er der Meinung ist, deine Kommandos werden nicht in angemessener Lautstärke gegeben. Was willst du dann, dagegen tun? Da half auch keine Beschwerde, beim LR selbst und auch nicht beim DVG.
Leider alles schon miterlebt.
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