Tierheimhund und Probleme mit Vermieter
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Hallo,
ich bin neu hier und habe ein sehr großes Anliegen.
Und zwar sind wir vor einigen Wochen umgezogen. Wir haben explizit gefragt, ob Tierhaltung gestattet sei. Das wurde uns zum einen bejaht und zum anderen steht auch im Mietvertrag, dass Tierhaltung generell erlaubt ist.
Nun haben wir uns in einen Hund aus dem Tierheim verliebt. Waren einige Male mit ihr laufen und haben das OK vom Tierheim zur Vermittlung an uns bekommen.
Als gute Mieter haben wir natürlich unsere Vermieter informiert und erlebten eine böse Überraschung. Sie sind nicht damit einverstanden (!) und besser noch: sie fordern uns auch auf, unser Rudel Farbratten abzuschaffen! Es gab keine Beschwerden, sie wohnen in einem großen Modulkäfig und riechen auch überhaupt nicht.
Wir haben uns dann so mit unseren Vermietern in die Wolle gekriegt, dass wir uns dazu entschieden haben, umzuziehen.
Unseren Traumhund möchten wir auf alle Fälle.
Wie ist das nun, wenn wir sie trotzdem zu uns holen, obwohl die Vermieter nein gesagt haben? Rechtlich können sie uns doch nichts, oder?
Wohnungssuche mit Hund ist zwar schwieriger, aber das ist generell eine Anforderung an eine neue Wohnung bei uns...
Danke schon mal!
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- Neu
Hi
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Was steht genau im Mietvertrag?
Wenn wirklich drin steht, das Tierhaltung generell erlaubt ist und keiner Genehmigung bedarf, dann würde ich mich auf diesen stützen. Denn eine Änderung des Mitvertrages sollte dann schriftlich erfolgen.Im Zweifel aber immer zu einem Anwalt oder zum Mieterbund.
Und wenn ihr eh wieder umziehen wollt ...
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Was genau drin steht, schreibe ich heute Abend, wenn ich Zuhause bin.
Aber es ist generell erlaubt.
Wir wollen nicht ausziehen, aber müssen, denn ich sehe nicht ein, dass ich meine geliebten Tiere abgebe!
Ist zwar wirklich sch****, aber so möchte ich da nicht wohnen bleiben
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Nun wenn du da wohnen bleiben möchtest, dann wirst du es auf einen Rechtsstreit anlegen müssen, aber dann findet der Vermieter einen anderen Grund.
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Das würde mich auch ärgern und mir die Wohnung vergällen.
Aber sind Ratten nicht generell erlaubt
d.h. man muß nicht fragen ?
Solltet ihr euch eine andere Wohnung suchen, bitte immer extra nochmal die HH bestätigen lassen auf dem Mietvertrag, von dem Vermieter.
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Ratten können auch unter sagt werden, weil sie zu den "Ekeltieren" gehören. Also wenn sich die Nachbarn beschweren - und seinen wir mal ehrlich als Halter riecht man als letztes das die müffeln, dann kann die Abgabe gefordert werden.
Da kommt es dann darauf an, wie man es löst und entweder man zieht direkt aus oder lässt es auf einen Rechtsstreit laufen und zieht dann aus - auch wenn man gewonnen hat.
In der heutigen Zeit würde ich direkt ausziehen und darauf hoffen, das der neue Vermieter keine Auskünfte vom alten einholt.
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Ja, ich hatte ja geschrieben, dass wir ausziehen. Denn wir hatten uns die Wohnung ausgesucht, weil eben Tierhaltung ausdrücklich erlaubt war/ist.
Mich schränkt das ehrlich gesagt in meiner Lebensqualität ein, denn ich hatte mir von der Wohnung und auch den Personen im Umfeld etwas anderes vorgestellt.
Und was die Ratten angeht. Das sollte hier zwar kein Thema sein, aber sie riechen wirklich nicht und wenn, dann nicht im Flur riechbar. Das habe ich mir zum einen von mehreren Personen bestätigen lassen und zum anderen haben sie einen sehr guten Käfig, der den Geruch nicht annimmt. Falls es jemandem ein Begriff ist: Kaskadendom.
Meine Ursprungsfrage war ja: Da wir eh ausziehen, kann uns etwas passieren, wenn wir uns nächste Woche den Hund dennoch holen? Schriftlich heißt es ja und mündlich nein, daher möchte ich mich zuerst absichern.
Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass es die Vermieter auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da wir ja schon sagten, dass für uns die Sache somit erledigt ist und wir uns eine neue Wohnung suchen. -
Naja, ein gewisses Risiko seh ich schon. Du weißt ja nicht, wann ihr eine Wohnung findet und umziehen könnt - das kann ganz schön lange dauern! Mir persönlich wär es zu gefährlich, jetzt den Hund holen und dann evtl. lange keine Wohnung finden...
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Ausser das er die Wohnung kündigt kann da nix passieren....
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Zitat
Ausser das er die Wohnung kündigt kann da nix passieren....
Ja, aber mit welcher Begründung?
Ich würde mir den Hund dennoch holen, mich aber auf Probleme mit dem Vermieter einstellen. Denn es können Beschwerden kommen, dass der Hund bellt, das Treppenhaus verschmutzt, in Haus und Zugang kackt usw.
Wenn Ihr dem gewachsen seid, dann holt den Hund (welchen eigentlich? Gibt es einen Link?)
Liebe Grüße
Doris
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- Vor einem Moment
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