Tierheimhund und Probleme mit Vermieter
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Ausser das er die Wohnung kündigt kann da nix passieren....
Aber wenn du keine Neue hast, is das ja auch ziemlich doof
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Also wenn es feststeht, dass ihr wieder umzieht würde ich drauf "sche..." was die sagen, noch dazu weil im Mietvertrag ja steht, dass Hundehaltung erlaubt ist, dass müssen die erst mal beweisen dass sie es mündlich wiederrufen haben. Wenns dann zu einem Rechtsstreit kommt. dauert des so ewig, bis dahin seit ihr eh schon raud, vorausgesezt ihr findet eine andere Wohnung, was ja leider mit Hund wirklich schwierig ist.
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Ausser das er die Wohnung kündigt kann da nix passieren....
Die Kündigung wäre aber so nicht rechtswirksam.
Es käme also zur Kündigungsklage, sowas dauert. Bis dahin sollte sich das Problem durch Umzug bereits gelöst haben.ABER:
Ich finde es nicht wirklich gut für den Hund in kurzer Zeit quasi zweimal umziehen zu müssen. Wie schnell werdet Ihr denn ggf. eine neue Wohnung finden? Könntet Ihr eventuell den Hund noch so lange im TH lassen, als Euer Patenhund mit Gassigängen usw. und natürlich für Euch reserviert?
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Wenns dann zu einem Rechtsstreit kommt. dauert des so ewig, bis dahin seit ihr eh schon raud, vorausgesezt ihr findet eine andere Wohnung, was ja leider mit Hund wirklich schwierig ist.
Da hast du recht, das dauert ewig - Jahre. Und kostet tausende Euro (oder so).
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Also...
hier erstmal der Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 12 Tierhaltung
Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
Handschriftlich darunter: keine Reptilien und Kampfhunde!
Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Die Wohnung hat 125qm mit Terrasse uns Garten (klein, ca. 35qm).
Wohnungssuche mit Hund mag zwar schwieriger sein, aber genau wie bei der letzten Wohnung ist bei uns generell Bedingung, dass Tierhaltung, also auch Hunde erlaubt sind. Da spielt es keine Rolle, ob wir den Hund schon haben oder nicht.
Wir wohnen auf dem Land, da ist es doch noch etwas einfacher als in der Stadt.Reservieren lassen für einige Zeit möchte ich nicht, denn wenn der Hund früher die Chance hat, ein Zuhause zu finden, dann soll er diese auch bekommen.
Unser Umzug wird voraussichtlich in 6-12 Wochen sein, das kann ich noch nicht richtig einschätzen.
Einen Link gibt es:
http://www.tierheim-steinatal.de/heim/hunde/Mandy.html
Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, welche Rassen da drin sind?
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Wenn der Vermieter explizit gesagt hat, dass Hundehaltung erlaubt ist, so würde ich den Vermieter wegen Betrugs anzeigen.
Er hat Euch in diesem Punkt wissentlich getäuscht und sich dadurch einen materiellen Vorteil verschafft (Miete, evtl. Renovierung der Wohnung etc.).
Euch ist dadurch auf jeden Fall ein finanzieller Nachteil entstanden, denn ein Umzug kostet Geld.
Man kann Mietvertragsbestandteile nicht einfach mündlich widerrufen.
Der Passus "Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird" ist insofern irrelevant, da ihr den Hund ja noch nicht habt und deswegen auch keine Belästigung durch das Tier ausgehen kann. -
Als erstes würde ich zum Mieterschutzbund gehen.
Dort erhält man genau zu solchen Themen Auskunft.Dann würde ich im TH Bescheid sagen, dass ihr den Hund haben wollt und nur noch eine neue Wohnung sucht.
Ihr könnt ja öfter hinfahren und mit dem Hund spazieren gehen, ihn mal übers Wochenende holen oder sowas.. (hier auch den MSB fragen) - aber nach Mietvertrag kann er Euch wohl wirklich nur die Wohnung kündigen und bis das dann durch ist, habt ihr alle Mal eine andere Wohnung.Dass es für den Hund schlimm ist 2. umzuziehen, sehe ich nicht so. Hunde sind Menschen und nicht Umgebungsbezogen.
Im TH geht es einem Hund nicht sooooo schlecht und wenn er in der kurzen Zeit 6-12 Wochen schon eine Familie hat zu der er eine Bindung aufbauen kann ist das doch toll.Wir hatten inseriert und gleich mit rein geschrieben: Haustierhaltung erlaubt und so auch schnell eine Wohnung gefunden.
Und sobald ihr eine Zusage habt (das geht ja meist schneller) legst Du ihm die Kündigung hin und holst den Hund zu Euch.. Er wird dann vielleicht maulen, aber was will er denn machen? Euch nochmal Kündigen?
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Mandy ist wirklich süß, viel Freude mit Ihr, wenn Ihr sie dann habt!
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Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Das ist der Knackpunkt. Da müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob eine mündliches widersprechen ausreicht oder ob es schriftlich erfolgen muss.
Mündlich ist unter den meisten Umständen völlig ausreichend. -
Also ich wär ganz schön stinkig, wenn er jetzt den Hund ablehnt.
Das ist keine Art und Weise und sowas macht ein ordentlicher Vermieter nicht.
Der ist ja unberechenbar und du mußt immer Angst haben, er widerruft.
Wenn ihr eh ausziehen wollt, würde ich mir den Hund holen und wenn der was will, du hast ja den Mietvertrag -
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