Tierheimhund und Probleme mit Vermieter

  • Da ihr ja sowieso ausziehen wollt (kann ich unter den Umständen nachvollziehen), würde ich den Hund auf jeden Fall nehmen.


    Möglichkeit 1: Der Vermieter verklagt euch. Bis es zur Verhandlung kommt, vergehen erfahrungsgemäß Monate.


    Möglichkeit 2: Ja, ist das denn euer Hund? Der gehört doch einem Besucher, der euch eben täglich besucht. Den Nachweis, dass es euer Hund ist, muss der Vermieter erbringen.


    Möglichkeit 3: Gar nix tun. Wenn es wirklich so im Mietvertrag steht, allem, was kommt, mit Gelassenheit entgegensehen.

  • Zitat

    Das ist der Knackpunkt. Da müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob eine mündliches widersprechen ausreicht oder ob es schriftlich erfolgen muss.
    Mündlich ist unter den meisten Umständen völlig ausreichend.


    ja aber die kann ja net ausgesprochen erden bevor der hund da ist....

  • Grundsätzlich muß eine Mietvertragsänderung schriftlich erfolgen. Der Mieter hat dann gesetzliche Widerspruchsfrist.


    Noch etwas, was wichtig sein könnte, falls er bei Auszug auf 3 Monate Kündigungsfrist hinweist:


    Im Falle einer Änderung des Mietvertrags kannst du die Wohnung mit 2 Wochen Frist kündigen.


    Gehe trotzdem vorsichtshalber zum Mieterschutzbund. Beratung übernehmen die auch sofort bei Beitritt.


    Ich wünsche dir viel Spaß mit der hübschen Mandy. ;)

  • Das der Hund 2x umziehen soll, finde ich nicht schlimm. Man fährt ja auch in den Urlaub und ist dort auch woanders, hauptsache die Bezugsperson ist dabei. Ich kann leider den Link nicht öffnen.

  • Zitat

    Das der Hund 2x umziehen soll, finde ich nicht schlimm. Man fährt ja auch in den Urlaub und ist dort auch woanders, hauptsache die Bezugsperson ist dabei. Ich kann leider den Link nicht öffnen.


    Da hat der Hund aber schon einen Bezug zu "seinen" Menschen. Das fehlt ja hier zwangsläufig - deshalb würde ich eben abpassen ob warten ggf. für den Hund besser wäre (kommt drauf an wie lange)


    Wegen der Farbratten würd ich mir garkeine Sorgen machen, bei Kleintieren tun sich Vermieter extrem schwer auf dem Klageweg Abschaffung durchzusetzen.
    Auf Deiner Seite steht das Recht auf freie persönliche Entfaltung und der bestehende gültige Mietvertrag. Das sich andere Mitmieter belästigt fühlen kann ein Vermieter auch nicht einfach mal so behaupten, vor Gericht zählen nur Beweise. :D

  • Wir haben heute mit dem Tierheim telefoniert und der zuständigen Person die Sache geschildert.
    Wir werden in Kontakt bleiben und dann nächste Woche entscheiden, ob Mandy hier einzieht oder nicht.


    Was wirklich komisch ist: letzten Monat zog unsere Nachbarin von unten aus, Ende September unsere Nachbarin im Dachgeschoss und wir ja ebenfalls. Bleibt nur noch ein Mieter übrig. Da das Haus zum Verkauf steht, frage ich mich nun, ob die Leute nicht gezielt die Mieter raus haben wollen, um das Haus besser zu verkaufen :???:

  • Wir haben eben mit unserem ehemaligen Vermieter gesprochen. Mit dem haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sind nur ausgezogen, weil die Wohnung für 3 Personen zu klein war. Nun hat er das Problem, dass er die Wohnung nicht vermietet bekommt und hat den Vorschlag gemacht, einen Durchbruch zur nebenstehenden Wohnung zu machen, die auch leer steht. Das wären dann insgesamt 120qm.
    Er sagte, er hätte uns sehr gerne wieder als Mieter. Hund und Ratten wären kein Problem :smile:
    Leider keine Terasse, nur zwei Balkone. Aber da wir ja auf dem Land leben, gibt es drumherum nur Wiesen und Felder.

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