Erfahrung mit Eigentümerversammlung / Mietwohnung?
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Hallo liebe Foris,
ich wusste leider nicht wie ich den Betreff besser formulieren sollte. Mir geht es um folgendes:
Wir möchten uns, wenn möglich, noch diesen Herbst einen Hund anschaffen. Zunächst dachte ich, ich würde nur die schriftliche Zustimmung der Vermieterin brauchen.
Da ich in einem Wohnkomplex aus drei Mehrfamilienhäusern und Außenanlage wohne, gibt es einen Hausverwalter. Diesen habe ich also gefragt, damit er die Zustimmung bei der Vermieterin einholen kann bzw. zumindest einen Kontakt herstellt.Nun sagte mir der Verwalter jedoch, dass für die Zustimmung der Hundehaltung die gesamte Eigentümerschaft zustimmen muss, nicht nur meine Vermieterin. Über solche Dinge würde bei einer Eigentümerversammlung abgestimmt. Die nächste Versammlung ist jedoch erst im Frühjahr 2011.
Habt ihr mit sowas Erfahrung? Ist das üblich?
Was für eine Mehrheit brauche ich bei der Zustimmung? Reicht eine einfache Mehrheit als Erlaubnis aus??Kann ich eventuell schon mal per Post an die Eigentümer herantreten und um eine Entscheidung in Briefform bitten um die ganze Sache zu beschleunigen?
Ich werde natürlich auch nochmal mit dem Verwalter sprechen. Er ist allerdings leicht genervt bei vielen Fragen - daher wäre es ganz gut wenn ich ein paar Dinge schon vorher klären kann.
Im Internet habe ich bisher nur gefunden dass die Eigentümerversammlung die Hundehaltung generell verbieten oder regeln kann. Aber nicht dass bei jeder neuen Hundeanschaffung eine Entscheidung notwenig ist....
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Hi
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Das müßte deine Vermieterin dir sagen können.
Über solche Sachen liegen Beschlüsse vor und die hat jeder Eigentümer.
Gibt es in der Anlage schon andere Hunde? -
Das Problem ist dass ich keinen direkten Kontakt zur Vermieterin aufnehmen kann. Alles läuft über den Verwalter.
Einen anderen Hund gibt es bereits in der Anlage - sogar einen Soka. Daher hoffe ich eigentlich dass die Eigentümer allgemein nicht tierfeindlich sind. Aber ich weiß es natürlich nicht. Vielleicht soll das ja auch der letzte Hund sein....
Aussage des Verwalters war ganz klar: Über einen neuen Hund muss die Eigentümerversammlung entscheiden.
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Ich selber kenn mich nicht so ganz genau aus, aber ich weiß auch nur, daß die Eigentümerversammlung generell für oder gegen Tierhaltung stimmen muss. Sind denn bei Euch noch andere Hunde in den Wohnungen?
Ich weiß auf jeden Fall, daß die Verwalter gewisse Dinge auch per Post abstimmen können, bei der Eigentümerversammlung meiner Schwester ging es zwar um eine neue Heizung und nicht um Tiere, aber da wurde es genauso gemacht. Es wurde beschlossen, daß es eine neue Heizung gibt, die Verwalterin hat Angebote eingeholt, diese per Post verschickt und die Eigentümer haben dann nur noch per Post mitgeteilt, welches Angebot sie wollten und da hat dann die Mehrheit entschieden.
Wenn allerdings Tierhaltung bisher noch überhaupt kein Thema war, muss das Thema ja erstmal angesprochen werden und dazu eignen sich normalerweise Eigentümerversammlungen am besten, das ist meiner Meinung nach in schriftlicher Form etwas kompliziert. Und ich glaube, in dem Fall muss man schon eine absolute Mehrheit haben, da es eben darum geht, was künftig für die Eigentümergemeinschaft gilt - sie müssen sich entweder komplett für oder gegen Tierhaltung aussprechen.....wobei ich da auch nicht mehr sicher bin, ob sie es generell verbieten können, soweit ich weiß, sind ja Kleintiere, Vögel, Fische usw. grundsätzlich erlaubt bzw. können nicht verboten werden.
Ich würde noch einmal versuchen, erstmal an die Vermieterin heranzutreten und mit ihr zu klären, ob grundsätzlich etwas gegen Hundehaltung in dieser Wohnung spricht. Wenn sie dafür ist, kann sie den Verwalter beauftragen, sich um eine außerordentliche Eigentümerversammlung zu kümmern, aber das wäre vermutlich für Euer Anliegen etwas viel Aufwand und würde bei so vielen Wohnungen vermutlich auch die Eigentümer nicht gerade begeistern, besonders wenn viele davon ihre Wohnungen vermietet haben.
Deswegen würde ich das Ganze auf dem Schriftweg machen lassen, vielleicht kannst Du ja vorher eine kleine "Stellungnahme" verfassen, was Du für einen Hund haben möchtest und die direkten Nachbarn schonmal befragen, wie sie zu diesem Vorhaben stehen. Denn gerade in Mietwohnungen kann ja auch eine generell schon erteilte Genehmigung widerrufen werden, wenn sich Nachbarn beschweren über Hundehaare, Gebell oder Hundehaufen vor der Tür (ob die jetzt von deinem Hund sind, ist dabei leider nicht relevant, wenn man nämlich keinen Hund im Haus haben will, findet man jede Menge Gründe, sich zu beschweren.Wie Du den Verwalter dafür gewinnen kannst, kann ich Dir leider nicht sagen, aber normal müsstest Du doch die Kontaktdaten Deiner Vermieterin im Mietvertrag haben und wegen solch einer Sache würde ich mich zuerst mit ihr in Verbindung setzen. Wenn noch eine generelle Abstimmung dafür gebraucht wird, müsst ihr die natürlich noch abwarten, aber vielleicht ist das ja auch längst festgelegt und ihr benötigt nur eine schriftliche Bestätigung durch die Vermieterin.
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Also wenn es bereits einen anderen Hund gibt,kann man dir den Hund nicht verbieten
Man kanns nicht den einen erlauben und den anderen nicht,es sei denn es ist ein Behindertenbegleithund! -
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Es gibt drei Varianten
1. es wurde bereits ein Beschluss über Haustiere in der Anlage gefasst, dieser sollte dann dem Verwalter bekannt sein.
2. es wurde noch kein Beschluss gefasst, dann kann Deine Vermieterin den Hund genehmigen. Die Gemeinschaft kann dann nur für ZUKÜNFTIGE Haustiere einen Beschluss fassen
3. generell ist Haustier/Hundehaltung erlaubt in der Anlage per Beschluss, trotzdem kann die Vermieterin Dir für ihr Eigentum die Erlaubnis verweigern.
hatte bis vor einem Jahr eine Eigentumswhg., und der verwalter wollte mir den Zweithund verbieten
habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er mir nichts verbieten kann, da ich ihn gar nicht um Erlaubnis fragen muss. Zu der Zeit gab es nämlich keinerlei Beschlüsse über Haustierhaltung jeglicher Art. Jetzt haben sie zwar ihre Beschlüsse *lach* aber ich habe die Wohnung verkauft
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Zitat
Also wenn es bereits einen anderen Hund gibt,kann man dir den Hund nicht verbieten
Man kanns nicht den einen erlauben und den anderen nicht,es sei denn es ist ein Behindertenbegleithund!Selbstverständlich kann man das.
Mit Eigentümerwohnungen ist das so eine Sache. Da kann man nie von der einen Anlage auf die andere schließen.
Ich hatte in unserer Wohnung meine 2 Boxer, nach 5 Jahren wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen, daß nur noch neue Hunde erlaubt werden, wenn der Eigentümerbeirat gefragt wird.Frage deinen Verwalter mal nach dem Eigentümerbeirat. Das sind 2 oder 3 Leute von den Eigentümern, die sich mit solchen Beschlüssen auch auskennen. Viell. können die dir die Auskunft geben.
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Zitat
Selbstverständlich kann man das.
Mit Eigentümerwohnungen ist das so eine Sache. Da kann man nie von der einen Anlage auf die andere schließen.
Ich hatte in unserer Wohnung meine 2 Boxer, nach 5 Jahren wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen, daß nur noch neue Hunde erlaubt werden, wenn der Eigentümerbeirat gefragt wird.Frage deinen Verwalter mal nach dem Eigentümerbeirat. Das sind 2 oder 3 Leute von den Eigentümern, die sich mit solchen Beschlüssen auch auskennen. Viell. können die dir die Auskunft geben.
Oh ich dachte es seie eine Mietwohnung
Noch ein Grund mehr warum ich mir nie im Leben ne Eigentumswohnung holen werde,iel lieber ein Haus -
Wir haben auch verkauft, es ist tatsächlich so, daß die Eigentümer mit Mehrheit, die Hundehaltung verbieten können. Dann hast du eine eigene Wohnung, darfst aber keinen Hund halten.
Da ist eine Mietwohnung noch besser. Wenn da der Vermieter ja sagt ist alles gut . -
Die Anschaffung eines Hundes wird kaum die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung rechtfertigen, von daher kannst du zwar versuchen an den Eigentümerbeirat heranzutreten, dieser muss dir aber nicht zwangsläufig Auskünfte erteilen, der Hausverwalter schon eher.
Wobei in der Hausordnung/Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung, oder nicht Haltung in der Regel geschrieben steht, diese hängt -je nach Größe der Wohnungsanlage aus- und sollte dir als Anhang des Mietvertrages vorliegen.
Alleine eines schon vorhandenen Hundes, kannst du nicht davon ausgehen, dass Hundehaltung genehmigt ist.
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