Bitte lesen wegen dem welpen im wald

  • Ob Amy ein Fundtier ist muss sicher noch geklärt werden
    evtl. ist auch Tierschutzgesetz relevant wg. der Aussetzung und sie gehört noch dem Eigentümer


    hier:
    http://www.tierrecht-aktuell.d…:das-tier-im-bgb&Itemid=8


    kann man die Unterschiede nachlesen und wenn sie nach 6Mon noch im TH ist, geht sie an den Finder über
    Zitat aus o.g. Stelle:
    Nach Ablauf der Frist gilt dann das Tier als herrenlos und der Finder erwirbt das Eigentum, wenn er nicht auf dieses Recht verzichtet hat (dann geht das Fundtier nach Ablauf der sechs Monate in das Eigentum der Gemeinde über).
    Und dass Tina Anspruch angemeldet hat sollte sie schriftlich festhalten lassen. Da steht nicht, dass der Finder volljährig sein muss

  • Ich glaube/meine (Angabe ohne Gewähr)sie könnten Dir auch Amy auch sofort/früher zurückgeben, Du bist dann aber verpflichtet sie 6Monate lang dem Eigentümer auszuhändigen sofern er sich meldet.
    Das TH-Berlin vermittelt nach 5Tagen, man muss aber unterschreiben, dass man die Rückgabe innerhalb der 6-Monate-Frist akzeptiert

  • ja ich mein ich würde sie sofort wieder holen und ich denke mal das sich da keienr melden würde weil wer bindet den hund an nem baum an?? :???:
    Weil wenn ich sie wieder holen kann fahre ich sofot mit mama hin das sie mal mit denen redet oder mein papa,..
    Mein papa falls der heute kommt kann mir vllt auch mehr darüber sagen(rechtsanwalt)

  • Zitat

    Ich glaube/meine (Angabe ohne Gewähr)sie könnten Dir auch Amy auch sofort/früher zurückgeben, Du bist dann aber verpflichtet sie 6Monate lang dem Eigentümer auszuhändigen sofern er sich meldet.
    Das TH-Berlin vermittelt nach 5Tagen, man muss aber unterschreiben, dass man die Rückgabe innerhalb der 6-Monate-Frist akzeptiert


    Nee das können sie nicht.
    Man muß dann geschäftsfähig sein und das ist man nunmal mit 17 noch nicht.
    Ist das denn so schwer zu begreifen.
    Die Verträge die sie jetzt unterschreiben würde, gelten doch überhaupt nicht vor Gericht.
    Das TH DARF minderjährigen keinen Hund geben.

  • Zitat

    Nee das können sie nicht.
    Man muß dann geschäftsfähig sein und das ist man nunmal mit 17 noch nicht.
    Ist das denn so schwer zu begreifen.
    Die Verträge die sie jetzt unterschreiben würde, gelten doch überhaupt nicht vor Gericht.
    Das TH DARF minderjährigen keinen Hund geben.


    Ich würde das ja nicht mahcen sondern meine eltern!! ist das so schwer zu verstehen :???: [/quote]



  • Ein Tierheim gibt grundsätzlich keine Tiere ohne Vertrag raus.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs










    Quelle: http://www.verbraucherzentrale…_mit_minderjaehrigen.html

  • Die verträge sollen nicht vor das gericht. Ich meinte damit das papa mir vllt dazu noch was sagen kann wie das so läuft und außerdem wissen wir das man mit 17 keinen hund bekommt!!! das wissen wir schon lange,.... hättetst dir garnicht die mühe machen müssen,..

  • Die Eltern stehen ja dahinter, dann sollten die vertraglichen Dinge kein Problem sein.
    Ich hoffe nur, die lassen den Welpen nicht zu lange im Tierheim schmoren. Ist ja doch alles sehr verwirrend für den Zwerg.

  • Ich bin kein RA und will mich deshalb auch weder streiten noch etwas in Frage stellen.
    Aber so wie ich es verstanden habe, geht ein Hund erst nach Ablauf der Frist in Eigentum des TH über, also kann das TH nur danach einen Vertrag schließen. Und der Finder hat Anspruch bevor das TH Eigentümer am Hund wird

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