Bitte lesen wegen dem welpen im wald
- Tina1992
- Geschlossen
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Ob Amy ein Fundtier ist muss sicher noch geklärt werden
evtl. ist auch Tierschutzgesetz relevant wg. der Aussetzung und sie gehört noch dem Eigentümerhier:
http://www.tierrecht-aktuell.d…:das-tier-im-bgb&Itemid=8kann man die Unterschiede nachlesen und wenn sie nach 6Mon noch im TH ist, geht sie an den Finder über
Zitat aus o.g. Stelle:
Nach Ablauf der Frist gilt dann das Tier als herrenlos und der Finder erwirbt das Eigentum, wenn er nicht auf dieses Recht verzichtet hat (dann geht das Fundtier nach Ablauf der sechs Monate in das Eigentum der Gemeinde über).
Und dass Tina Anspruch angemeldet hat sollte sie schriftlich festhalten lassen. Da steht nicht, dass der Finder volljährig sein muss -
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also falls das wirklich 6 monate dauern würde da wäre ja ja schon 18.
werde ich nächsten monat.
Em ja aber die meineten zu mir ein paar wochen?? -
Ich glaube/meine (Angabe ohne Gewähr)sie könnten Dir auch Amy auch sofort/früher zurückgeben, Du bist dann aber verpflichtet sie 6Monate lang dem Eigentümer auszuhändigen sofern er sich meldet.
Das TH-Berlin vermittelt nach 5Tagen, man muss aber unterschreiben, dass man die Rückgabe innerhalb der 6-Monate-Frist akzeptiert -
ja ich mein ich würde sie sofort wieder holen und ich denke mal das sich da keienr melden würde weil wer bindet den hund an nem baum an??
Weil wenn ich sie wieder holen kann fahre ich sofot mit mama hin das sie mal mit denen redet oder mein papa,..
Mein papa falls der heute kommt kann mir vllt auch mehr darüber sagen(rechtsanwalt) -
Zitat
Ich glaube/meine (Angabe ohne Gewähr)sie könnten Dir auch Amy auch sofort/früher zurückgeben, Du bist dann aber verpflichtet sie 6Monate lang dem Eigentümer auszuhändigen sofern er sich meldet.
Das TH-Berlin vermittelt nach 5Tagen, man muss aber unterschreiben, dass man die Rückgabe innerhalb der 6-Monate-Frist akzeptiertNee das können sie nicht.
Man muß dann geschäftsfähig sein und das ist man nunmal mit 17 noch nicht.
Ist das denn so schwer zu begreifen.
Die Verträge die sie jetzt unterschreiben würde, gelten doch überhaupt nicht vor Gericht.
Das TH DARF minderjährigen keinen Hund geben. -
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Zitat
Nee das können sie nicht.
Man muß dann geschäftsfähig sein und das ist man nunmal mit 17 noch nicht.
Ist das denn so schwer zu begreifen.
Die Verträge die sie jetzt unterschreiben würde, gelten doch überhaupt nicht vor Gericht.
Das TH DARF minderjährigen keinen Hund geben.Ich würde das ja nicht mahcen sondern meine eltern!! ist das so schwer zu verstehen
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Zitat
Ob Amy ein Fundtier ist muss sicher noch geklärt werden
evtl. ist auch Tierschutzgesetz relevant wg. der Aussetzung und sie gehört noch dem Eigentümerhier:
http://www.tierrecht-aktuell.d…:das-tier-im-bgb&Itemid=8kann man die Unterschiede nachlesen und wenn sie nach 6Mon noch im TH ist, geht sie an den Finder über
Zitat aus o.g. Stelle:
Nach Ablauf der Frist gilt dann das Tier als herrenlos und der Finder erwirbt das Eigentum, wenn er nicht auf dieses Recht verzichtet hat (dann geht das Fundtier nach Ablauf der sechs Monate in das Eigentum der Gemeinde über).
Und dass Tina Anspruch angemeldet hat sollte sie schriftlich festhalten lassen. Da steht nicht, dass der Finder volljährig sein mussZitatVerträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig?
Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist („Voll“-)geschäftsfähig und kann damit alle geschäftlichen Verpflichtungen eingehen, die er will. Dafür muß er dann selbst geradestehen. Kinder bis zum 7. Geburtstag sind geschäftsunfähig. Minderjährige bis zum 18. Geburtstag sind beschränkt geschäftsfähig.
Was bedeutet das?
Kauft sich die sechsjährige Tochter mit dem Geld, das die Oma ihr geschenkt hat, eine Kassette, so ist der Kaufvertrag nichtig. Die Eltern können die Kassette zurückgeben und das gezahlte Geld verlangen. Schicken die Eltern dagegen das Kind Brötchenholen, so kommt ein Vertrag zwischen Eltern und Verkäufer zustande. Das Kind ist lediglich als Bote (Vertreter) unterwegs.
Nach dem 7. Geburtstag wird es komplizierter. Die sieben- bis 17jährigen sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Verträge abschließen. Die maßgebliche juristische Norm ist dabei der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 BGB).
§110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Kauft der 13jährige mit Einwilligung der Eltern eine CD, so ist das Geschäft wirksam. Hat sich der 13jährige von seinem Taschengeld eine CD gekauft, ist auch dieser Vertrag wirksam. Die Eltern müssen nicht ausdrücklich zustimmen. Durch den sogenannten Taschengeldparagraphen sollen Massengeschäfte des täglichen Lebens praktikabler gestaltet werden. Aber die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger soll dadurch nicht erweitert werden. Kauft die minderjährige Tochter, die 40 Euro für den Kauf von Schuhen erhalten hat, sich lieber die geschmackvolleren Schuhe für 100 Euro und legt die Differenz von ihrem Taschengeld drauf, dann können die Eltern das Geschäft rückgängig machen. Sie waren nicht mit dem Kauf von Schuhen für Euro 100 einverstanden. Verkäufer genießen keinen Vertrauensschutz. Ohne vorherige Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten werden Verträge von Minderjährigen nicht wirksam.
Beim Kauf von Tieren gelten Sonderregelungen nach dem Tierschutzgesetz. Bis zum 14. Geburtstag brauchen Kinder immer die Einwilligung der Eltern. Bis zum 16. Geburtstag brauchen Jugendliche die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie beispielsweise Hamster, Mäusen, Ratten, Katzen oder Hunden.
Die Eltern müssen grundsätzlich immer bei Verträgen zustimmen.
Ein Tierheim gibt grundsätzlich keine Tiere ohne Vertrag raus.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Quelle: http://www.verbraucherzentrale…_mit_minderjaehrigen.html
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Die verträge sollen nicht vor das gericht. Ich meinte damit das papa mir vllt dazu noch was sagen kann wie das so läuft und außerdem wissen wir das man mit 17 keinen hund bekommt!!! das wissen wir schon lange,.... hättetst dir garnicht die mühe machen müssen,..
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Die Eltern stehen ja dahinter, dann sollten die vertraglichen Dinge kein Problem sein.
Ich hoffe nur, die lassen den Welpen nicht zu lange im Tierheim schmoren. Ist ja doch alles sehr verwirrend für den Zwerg. -
Ich bin kein RA und will mich deshalb auch weder streiten noch etwas in Frage stellen.
Aber so wie ich es verstanden habe, geht ein Hund erst nach Ablauf der Frist in Eigentum des TH über, also kann das TH nur danach einen Vertrag schließen. Und der Finder hat Anspruch bevor das TH Eigentümer am Hund wird -
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