Listenhund in Hessen
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Zur Zeit haben wir einen Yorkie, der in letzer Zeit sehr abbaut und wir fürchten, es wird früher oder später besser sein, ihn gehen zu lassen. Bei den Gedanken über einen Nachfolger (hat ja noch Zeit, aber man sollte sich lieber vorher erkundingen als nachher dumm da stehen) haben wir daran gedacht, einen dieser armen American Staffs aus dem Tierheim zu nehmen.
Nun habe ich mir die Hundeverordnung für Hessen durchgelesen und festgestellt, dass nur die Liste-2-Hunde überhaupt durch Wesenstest von Maulkorb und/oder Leine befreit werden können. Leider steht der Staff bei uns auf der Liste 1.
Kann das wirklich sein? Gibt es vielleicht Staff-Besitzer aus (Nord-)Hessen, dir mir in dieser Frage weiterhelfen können? Gibts noch Ausnahmeregelungen? Der nette Mann auf dem Amt war mir leider keine große Hilfe...
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Eine Bekannte bei uns im Dorf (wo ich gewohnt habe bis vor kurzem) hat eine Pit Bull Hündin und es ist lediglich wenn überhaupt eine Maulkorbbefreiung zu erreichen. Sie wohnt bei Kassel, also Nordhessen...
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Wir haben Staff und haben Maulkorbbefreiung und keinen Leinenzwang.
Es kommt auch immer etwas auf die Gemeinden an.
In Frankfurt z.B. ist zwar allgemein Leinenzwang aber auf den Hundewiesen dürfen die Staffs auch freilaufen.Mein Bruder mußte den Hundeführerschein machen und dann mußte der Hund den Wesentest wiederholen (er kam aus einem anderen Bundesland), dass war es dann auch schon.
schau mal auf der Seite von Kampfschmuser oder auf der Seite von Staffordshire-hilfe, nach die können einem wirklich super weiter helfen. Bei Staffordshire - hilfe haben die auch sehr süße Hunde. ;-)
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Hi Nicole,
ich habe auch einen Hund aus dem TH, er wurde als Dogge-Labrador-Mix ausgegeben. Dazu existiert auch ein Gutachten. Ich hatte in Hessen noch keine Probleme, weder bei der Einstufung bei der Hundesteuer, noch irgendwo anders.
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