Neues Hundegesetz - ich bin verwirrt
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Gestern wurde ja beschlossen dass alle Hundehalter nun ihre Hunde chippen lassen müssen und eine Versicherung abschließen müssen. Auch einen Hundeführerschein muss man machen, wenn man den Hund noch keine 2 Jahre besitzt.
Gut, das mit dem chippen ist kein Problem, die VErsicherung muss ja sein,
aber wie sieht es aus mit dem führerschein?Wir hatten eine 3 jährige Hundedame die ungewollt schwanger wurde und bei der Entbindung der welpen verstorben ist. Einen der Welpen wollten wir behalten. Unser kleiner ist gut erzogen (hört mit 13 wochen schon aufs wort) und die Mami war auch eine super liebe Hundedame.
Wie sieht es aus, muss der kleine trotzdem einen Hundeführerschein machen? Immerhin haben wir schon über 3 Jahre erfahrung mt Hunden.
Außerdem wurde im radio gesagt dass die ganze Prozedur mit Chip + versicherung+hundeschule 400 euro im jahr kosten soll. Stimmt das? Das kommt mir etwas teuer vor, wenn ich nachrechne dass die steuern hier
42 euro kosten, chippen ca. 30, versicherung 70.Hat jemand hier erfahrung mit dem Thema und kann mir weiter helfen?
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schwubs
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Hallo und herzlich willkommen du 40001 stes Mitglied!
Sag mal wo hast du denn gehört oder gelesen, daß der Hundeführerschein kommen soll?
Nur in deinem Bundesland oder generell? -
Ich komme aus NDS und heute war ein Brief im Briefkasten, wo das drinnen stand. Sorry vergaß es zu erwähnen..
Leider erschließt sich aus dem Brief und aus den BEiträgen aus Google nicht für mich, ob wir den Führerschein nun machen müssen. -
Habe ich noch nichts von gehört.
Wenn der 1. April wäre, würde ich sagen, das ist ein Aprilscherz ?!
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Hm, ich komm auch aus Niedersachsen. Hatte aber keine Post. Ich recherchier mal ein bisschen.
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Hi, also laut HAZ ist der Führerschein nur für Leute mit "auffälliggewordenen Hunden"
http://www.haz.de/Nachrichten/…ldete-Hunde-bekommen-Chip
Und hier der vorläufige Gesetzentwurf:
Niedersachsen - Hundegesetz Version 2010
Mittwoch, 25. August 2010
Hundegsetz Niedersachsen - Was lange währte, soll nun endlich gut werden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung Niedersachsen von 2009 wurde von Hundehaltern heftig kritisiert, worauf das zuständige Ministerium vorerst zurückruderte und mehr Zeit für die fachliche Überarbeitung in Aussicht stellte. Nun ist es endlich soweit. Die Landesregierung von Niedersachsen hat fast ein Jahr später das neue Hundegesetz auf den Weg gebracht.Zunächst sollen nun die entsprechenden Verbände ihre Stellungnahmen zum neuen Entwurf abgeben, bevor die Gesetzesnovelle im Landtag zur Beratung und schlussendlich zur Abstimmung gestellt werden wird.
Wie auch in anderen Bundesländern waren Beißvorfälle in Niedersachsen ein zentraler Hintergrund für die Überarbeitung des Hundegesetzes. Unter anderem sieht die Novelle deshalb neben einem Katalog behördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, mit dem zum Beispiel Gewalttätern die Haltung von Hunden untersagt werden kann, auch neue Pflichten für alle zukünftigen Hundehalter vor.
Zur Vorbeugung von Beißunfällen sollen potentielle Hundehalter in Niedersachsen zukünftig einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Diese Verpflichtung soll jedoch primär für erstmalige Hundebesitzer gelten. Personen, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund hatten, sollen demnach als sachkundig gelten.
Davon ist nach Alltagserfahrungen zwar nicht unbedingt auszugehen, aber der Hintergrund für diese insgesamt begrüßenswerte Kulanz dürfte natürlich die Beschwichtigung der Gemüter sein und für Ruhe im Land sorgen. Erstmalige Hundebesitzer verpflichtend auf Hundetauglichkeit" zu prüfen, soll demnach ein Konsens sein, den auch viele langjährige Hundebesitzer unterstützen können. Aber auch Besitzer von auffällig gewordenen Hunden sollen in Zukunft einen „kleinen Hundeführerschein“ machen. Die praktische Umsetzung ist jedoch noch unklar.
Nicht mehr um Entwurf vorgesehen soll das ursprüngliche Vorhaben sein, auch Besitzer von Hunden ab 40 Zentimeter Schulterhöhe und einem Gewicht von 20 Kilo generell per Hundeführerschein zu prüfen. Profis dürfen ebenso aufatmen, Tierärzte, Tierheimbetreiber, die Führer von Dienst-, Such- und Blindenhunden sollen ebenso wie Behindertenbegleithundeführer und Jagdscheininhaber von vornherein als sachkundig gelten.
Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen von der CDU versucht zudem die Gemüter zu beruhigen, indem Sie darauf hinweist, man wolle mit den neuen Regelungen sowohl die artgerechte Haltung der Hunde unterstützen als auch Beißvorfällen vorbeugen.
Neu - Haftpflicht-Versicherung für alle Hunde in Niedersachsen
Im neuen Gesetz wird voraussichtlich auch eine elektronische Kennzeichnung jedes Hundes ab dem Alter von sechs Monaten per Transponder-Chip vorgeschrieben, zusammen mit einer damit verbundenen Erfassung der Hunde in einem zentralen Register. Ebenso sieht die Gesetzesvorlage vor, dass Hundebesitzer für ihr Tier spätestens ab dem Alter von sechs Monaten eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Offene Fragen - die Umsetzung
Die Politik muss nun beweisen, dass sie aus diesen Rahmendaten nach der Beratung mit den Verbänden (unter anderem dem Züchterverband VDH) eine praxistaugliche Umsetzung hinbekommt. Zu hoffen ist, dass Verbände und Fachleute noch im Vorfeld kritisch die Alltagstauglichkeit der Regelungen beleuchten. Es gibt zudem auch weitere Themen, die in vielen Einzelfällen immer wieder auftauchen und ebenso mit artgerechter Haltung wie (potentiell) auch dem Schutz vor Beißattacken zu tun haben können.
So kritisieren Tierschützer immer wieder, dass Hunde aus schlechter Zucht und Billigimporte aus Osteuropa alles andere als artgerecht heranwachsen und nicht selten mit physischen und psychischen Handicaps bei Ihren neuen Besitzern ankommen. Hunde, die oft das Gegenteil eines ausgeglichenen und souveränen Hundes mit ausgeprägtem Sozialverhalten sind, sobald sie ins Rüpelalter kommen, was sich nicht selten auch im Umgang mit Artgenossen und fremden Personen widerspiegelt. Hier wäre Hunden, ihren Besitzern und der Allgemeinheit geholfen, wenn die Kriterien für den Kauf und die Zucht von Hunden entsprechend hoch gehängt würden, mit entsprecheden Aufklärungskampagnen von Seiten der Landesregierung bzw. Kommunen und verpflichtenden Belegen zur Herkunft des Hundes bei der Anmeldung eines Hundes nach seinem Erwerb.
Ebenso wird die Frage spannend werden, ob und wie die Kommunen auffällig gewordene Hunde und Ihre Besitzer kontrollieren werden (können). Muss eine Hundehaftpflicht-Versicherung zu irgendeinem Zeitpunkt den Behörden nachgewiesen werden? Müssen Tierärzte einen fehlenden Kennzeichnungs-Chip kontrollieren? Wer darf die Eignungstests für Hundehalter durchführen? Offene Punkte gibt es noch genug. Das Gesetz soll voraussichtlich im November 2010 im Parlament beraten werden. Die Politik wird mit dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen und mit seiner Umsetzung noch viel Arbeit haben.
(wunsch-hund)
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ALso werden wir den Führerschein nicht machen müssen, oder?
Hatte die Artikel auch schon durchgelesen aber das dann leider wohl genau überflogen... -
Also, wenn ich das jetzt alles so richtig erfasst habe, ist das Gesetzt ja noch gar nicht durch , sondern ein Entwurf, der ersteinmal abgesegnet werden muss.
Den Sachkundenachweis müsstest du für deinen Welpen dann ja nicht erbringen, weil du vorher ja schon Hundeerfahrung mit der Mutter gesammelt hast. Und der Welpe somit ja nicht dein Ersthund wäre.
Aber ich würde jetzt erstmal abwarten, und wenn das Gesetzt dann Schwarz auf Weiß gedruckt wurde, dann genau schauen was drinne steht.! -
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