Tierschutzhund nicht unser "Eigentum" - Normal?

  • Zitat

    Es ist schlicht und einfach nicht rechtskräftig so einen Vertrag zu machen.
    Wenn ich den Hund kaufe, ist er auch mein Eigentum. Punkt. Das resultiert doch daraus, dass Hunde bei uns (leider) immer noch als Gegenstände betrachtet werden- beim Erwerb eines Gegenstandes geht er auch in meinen Besitz über.


    Nur schließt du bei Tierschutzvereinen meist ja keinen Kauf- sondern lediglich einen Übergabe- oder Schutzvertrag. Du zahlst dort ja idR auch keinen Kaufpreis, sondern lediglich eine Schutzgebühr. Ergo greifen normalerweise auch nicht die gesetzlichen Regelungen eines Kaufvertrags...


    Die meisten Übergabe- bzw. Schutzverträge sind allerdings tatsächlich meist so schwammig gehalten, dass sie sich in ner rechtlichen Grauzone bewegen und man meist leicht aus den diversen Klauseln raus kommt...

  • Ist völlig normal ;)
    und solange sonst alles seriös ist, hätte ich keine Bedenken einen Hund von dort zu nehmen.


    Der TSV beliebt der Eigentümer - aber ihr seit die Besitzer! (das wird wahrscheinlich auch bei dir so sein, Marion)
    Das heißt natürlich nciht, dass euch der Hund willkürlich weggenommen werden kann o.ä. , der Hund gehört bei Vertragsabschluss euch und ihr könnt auch soweit über alles entscheiden, solange ihr damit die Vertrageregeln nicht brecht.
    Erst bei schwererem oder mehrmaligen Verstoß gegen den Vertrag, kann der Verein eben eingreifen und das Tier vond en ungeeigeneten besitzern wegholen.


    Im Vertrag steht meistens drin, dass
    der Hund seinen Bedürfnissen enstprechend gepfelgt udn gehalten werden muss
    er nicht im zwinger oder an der Kette zu halten ist
    er in den ersten 2/3/4 Wochen nicht abgeleint werden darf
    er nicht an Dritte weiterverkauft oder vermittelt werden darf
    er medizinisch zu versorgen ist


    aber das wars dann auch meistens schon ;)
    Ein Otto-normal-Hundehalter hat meinem Kennntnisstand zufolge noch sie sein Tier weggenommen bekommen - ein völlig normales Vorgehen vieler Tierschutzorganisationen und eben auch vieler Privatvermittlungen - viele Vorbesitzer behalten sich das Eigentumsrecht vor, damit gegen den neuen Besitzern vorgegangen werden kann, falls er Handel mit dem Tier betreiben möchte oder es misshandelt.


    All unsere Tiere sind nicht unser Eigentum ;)
    Ich hoffe ihr lasst euch vond er Klausel nicht abschrecken, einen Tierschutzhund zu übernehmen.


    LG Jana

  • Zitat

    Nur schließt du bei Tierschutzvereinen meist ja keinen Kauf- sondern lediglich einen Übergabe- oder Schutzvertrag. Du zahlst dort ja idR auch keinen Kaufpreis, sondern lediglich eine Schutzgebühr. Ergo greifen normalerweise auch nicht die gesetzlichen Regelungen eines Kaufvertrags...


    Die meisten Übergabe- bzw. Schutzverträge sind allerdings tatsächlich meist so schwammig gehalten, dass sie sich in ner rechtlichen Grauzone bewegen und man meist leicht aus den diversen Klauseln raus kommt...



    Das der TSV keine Kaufverträge sondern Übernahmeverträge schließt, keine Kaufsumme sondern eine Schutzgebühr erhebt, hat steuerliche Gründe.


    Würden TSV und ähnliche Organisationen einen Gewinn mit dem Verkauf von Tieren machen, würd ihnen die gemeinnützigkeit entzogen und es müßte Einkommenssteuer bezahlt werden, wie in jedem wirtschaftlichen Betrieb.


    Darum gibt es keinen Kaufvertrag, keinen Kaufpreis.


    Eventuelle "Gewinne", die erwirtschaftet werden, sind Rücklagen, die für den Fall vermindertem Spendenaufkommens, sinkender Mitgliedsbeiträge gebildet werden dürfen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • sally ist aus dem tierheim, aber sie ist mein eigentum, alles andere hätte ich nicht unterschrieben. wer die rechte an einem tier nicht abgeben will, muss es eben behalten. wer mir nicht vertraut sollte mir am besten gar kein tier anVERTRAUEN. echte verstösse gegen den tierschutz kann man auch ohne eigentum an dem tier anzeigen.
    und falls ein notfall eintritt, und ich MEINE hunde nicht behalten kann, werde ICH entscheiden, wer sie bekommt, keiner sonst kennt sie so gut und weiss was sie brauchen ... theoretisch zumindest, praktisch werde ich keinen hund abgeben, solange ich noch in der lage bin irgendetwas zu entscheiden.


    g.

  • Ist mir schon klar ;) Mir ging´s nur in Bezug auf yapping´s Post darum, dass ich in diesem Fall halt nicht mit den sich aus einem Kaufvertrag ergebenden Rechten & Pflichten argumentieren kann, weil eben kein Kaufvertrag in dem Sinne geschlossen wird.


    Edit: Mein Beitrag bezieht sich auf das Post von Quebec

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