Nutzerrechte, Copyright, etc.
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Huhu zusammen,
ich hätte da mal ne Frage und denke, das passt hier am besten.
Klar, es gibt das Recht am eigenen Bild, wo ich jemandem verbieten kann, etwas zu veröffentliche, wo ich drauf bin (gilt es auch für Sachen? oder nur den Menschen selbst?)
Dann gibt es das Copyright, wo man Bilder nicht einfach verwenden darf, ohne von dem Fotograf/Eigentümer die Erlaubnis da ist.
Was ist aber, wenn man beides kombiniert?
Öffentliche Veranstaltung, wo nen (Hobby-)Fotograf Fotos von mir und meinem Hund macht.
Darf ich diese Fotos dann einfach nehmen und in irgendwelchen Fotos zeigen, ohne den Fotograf zu benennen oder was muss ich beachten, wenn ich es überhaupt darf?
Und darf ich als Fotograf etwas dazu sagen, wenn der Hundehalter das Foto seines Hundes verbreitet, was von mir geschossen wurde? Welche Rechte habe ich da bzw. habe ich überhaupt welche?
Wie verhalten sich solche Dinge?
Ok, ist doch mehr als eine Frage geworden
Bin gespannt
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Zitat
Huhu zusammen,
ich hätte da mal ne Frage und denke, das passt hier am besten.
Klar, es gibt das Recht am eigenen Bild, wo ich jemandem verbieten kann, etwas zu veröffentliche, wo ich drauf bin (gilt es auch für Sachen? oder nur den Menschen selbst?)
Nein, stimmt nicht. Du kannst höchstens verlangen dass du unkenntlich gemacht wirst. Was natürlich nur Sinn macht, wenn du nicht die Hauptperson bist.
Dann gibt es das Copyright, wo man Bilder nicht einfach verwenden darf, ohne von dem Fotograf/Eigentümer die Erlaubnis da ist.
Was ist aber, wenn man beides kombiniert?
Öffentliche Veranstaltung, wo nen (Hobby-)Fotograf Fotos von mir und meinem Hund macht.
Darf ich diese Fotos dann einfach nehmen und in irgendwelchen Fotos zeigen, ohne den Fotograf zu benennen oder was muss ich beachten, wenn ich es überhaupt darf?
Nein, das Urheberrecht liegt beim Fotografen. Wenn ein Foto von dir existiert, darf er es zwar nicht frei verwendet wie es ihm passt, aber andersrum hast du aber auch kein Recht, sein Foto zu nutzen.
Und darf ich als Fotograf etwas dazu sagen, wenn der Hundehalter das Foto seines Hundes verbreitet, was von mir geschossen wurde? Welche Rechte habe ich da bzw. habe ich überhaupt welche?
Das alleine Urheberrecht liegt wie gesagt dann bei dir. Du f´darfst die Veröffentlichung deines gemachten Fotos untersagen oder aber es gibt eine Vereinbarung bzw. der HH kauft das Foto und darf es dann frei(oder eingeschränkt nur für private Zwecke) verwenden.
PS: Deinen Hund jedoch darf der Fotograf veröffentlichen, es sei denn es ist ein gewerblich genutzter "Fotomodell-Hund". Hunde haben da keine Persönlichkeitsrechte.
Hatte da gerade selbst erst Ärger, weil sich jemand das Urheberrecht für meine Fotos aneignen wollte. :/
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Zitat
Darf ich diese Fotos dann einfach nehmen und in irgendwelchen Fotos zeigen, ohne den Fotograf zu benennen oder was muss ich beachten, wenn ich es überhaupt darf?
Wo nimmst du die Photos des Lichtbildners denn her? Überlässt er dir Abzüge?
IdR spricht man die Weiterverwendung vorher ab.
Was allerdings nicht zwingend ein korrektes Verhalten beider Seiten nach sich ziehen muss. -
Zitat
Wo nimmst du die Photos des Lichtbildners denn her? Überlässt er dir Abzüge?
hm stimmt, das macht nen Unterschied
nö, sagen wir so, er läd sie hoch und zeigt sie in nem Forum, auf seiner Website etc. (dürfte keinen Unterschied machen, oder wo zieht man da die Grenze?)
@ Bolle
zu deutsch, der Fotograf hat alle Rechte (und eventuell die Pflicht des unkenntlich machens der eigenen Person) außer es wurde vorher anders abgesprochen? -
Zitat
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@ Bolle
zu deutsch, der Fotograf hat alle Rechte (und eventuell die Pflicht des unkenntlich machens der eigenen Person) außer es wurde vorher anders abgesprochen?Ich bin zwar nicht bolle, antworte aber trotzdem mal:
Ja, der Fotograf hat alle Rechte.
Personen dürfen auf Bildern auch öffentlich dargestellt sein, wenn sie nur "schmückendes Beiwerk" sind, so lange es sich nicht um ein Portrait handelt oder der Mensch hauptsächlicher Gegenstand der Komposition ist, darf der Fotograf auch das veröffentlichen.Es geht beim Urheberrecht um die sog. Schöpfungshöhe. Und die wird bei Bildern IMMER angenommen. Also Du darfst nicht mal ein verwackeltes Foto irgendeines Gegenstands verwenden, wenn es nicht von Dir selbst gemacht wurde oder Dir das Einverständnis des Fotografen vorliegt. Und da gibt es keine Ausnahmen.
Im übrigen gibt es in Deutschland kein copyright. Hier gibt es das Urheberrecht und das unterscheidet sich vom copyright in einigen Dingen.
Du darfst übrigens auch kein Passbild von Dir verwenden oder ein Portrait, das der Fotograf in Deinem Auftrag von Dir angefertigt hat, wenn der Fotograf dem nicht zustimmt. Hier muss immer das Einverständnis BEIDER Parteien vorliegen, da hier Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte gleichwertig nebeneinander stehen.
Sich Bilder aus dem Internet zusammen zu schen und für eigene Zwecke zu verwenden kann u.U.also sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn der Fotograf Dir die Nutzung berechnet, wenn er Dich erwischt. Und/oder einen Anwalt einschaltet, der Dich kostenpflichtig abmahnt. Das gilt auch für einfache Produktbilder, bsp. bei Ebay.
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Als Hobbyfotograf kann ich dir nur soviel sagen.
Bist du auf den Bildern?
Wenn ja. Hat dich der Fotograf gefragt ob er dich ablichten darf.
Wenn ja, und du zugestimmt hast, hast du ihm die Rechte an deinem Bild übertragen. Willst du diese Bilder selbst nutzen, musst du ihn fragen.
Wenn er nicht gefragt hat, stellt sich die Frage wo hast du die Bilder her?
Er dürfte die nicht veröffentlichen und du darfst sie trotzdem nicht nutzen, da sie ja nicht existieren dürften.
Wenn du die Rechte an einem Bild, auf dem du abgebildet bist, nutzen willst, muss immer der Fotograf gefragt werden, Genauso wie immer der fotografierte gefragt werden muss. Es sei denn die abgebildete Person ist nicht in einer Gruppe ( mehr als 5 Personen ) und nicht auf dem Bild hervorgehoben.Wir haben uns in einem der Kurse die ich gemacht hab, einen ganzen Tag nur mit den rechtlichen folgen der Fotografie befasst.
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Zitat
Sich Bilder aus dem Internet zusammen zu schen und für eigene Zwecke zu verwenden kann u.U.also sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn der Fotograf Dir die Nutzung berechnet, wenn er Dich erwischt. Und/oder einen Anwalt einschaltet, der Dich kostenpflichtig abmahnt. Das gilt auch für einfache Produktbilder, bsp. bei ebay.
Dazu muß es noch nicht mal der Fotograf wissen. Es reicht wenn das ein windiger Anwalt sieht.
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Richtig.
Und Kohle wird per Internet genau mit solchen Dingen gemacht.
Die lauern nur drauf, seid Euch sicher.Keine Bilder zeigen, die nicht einem selber gehören oder man
das Nutzungsrecht des Fotografen hat! Völlig Wurscht, ob man selbst oder
der eigene Hund drauf ist. Das Bild gehört einem trotzdem nicht.
Kostet viel Geld, wenn man das nicht beherzigt.Die Kosten dafür werden übrigens direkt an den Bilderzeiger weitergeleitet.
Der Admin wird es nicht zahlen.Wir können nur warnen.
Sanny
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Dein Hund hat kein Recht an seinem Bild.
Wenn Du an einer Veranstaltung teilnimmst (Wettkampf) verwirkst Du Dein Recht am Bild. Dann darf ein Foto Deiner Person ohne deine Zustimmung groß in der Zeitung erscheinen, auch wenn Du krank geschrieben bist.
;-)
Grüße Bernd
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