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  • Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selber bestimmen darf, was mit einem Bild von ihm geschieht. Der genaue Gesetzestext ist zu finden im Kunsturhebergesetz


    KunstUrhG § 22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


    Liebe Grüße
    schnuk-schnuk

  • Zitat

    Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selber bestimmen darf, was mit einem Bild von ihm geschieht. Der genaue Gesetzestext ist zu finden im Kunsturhebergesetz


    KunstUrhG § 22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


    Liebe Grüße
    schnuk-schnuk


    Ja, das hat ja auch keiner bestritten.
    Aber das gilt nur dann, wenn die abgebildete Person Gegenstand des Lichtbilds ist.
    Ist ein Mensch nur "schmückendes Beiwerk", und/oder einer von vielen bei einer öffentlichen Veranstaltung, sieht das ganz anders aus.

  • Zitat

    Aber das gilt nur dann, wenn die abgebildete Person Gegenstand des Lichtbilds ist.


    Das stimmt :smile: :
    aber: Selbst wenn die abgebildete Person nur "schmückendes Beiwerk ist", sobald sie individuell bestimmbar ist, also genausten identifiziert werden kann, benötigt man eine Erlaubnis der abgebildeten Person, um diese Bilder veröffentlichen zu dürfen.
    Man sollte also möglichst eine Erlaubnis haben bevor man Bilder veröffentlicht, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und keiner kann einem ans Bein pinkeln :D

  • Zitat

    Das stimmt :smile: :
    aber: Selbst wenn die abgebildete Person nur "schmückendes Beiwerk ist", sobald sie individuell bestimmbar ist, also genausten identifiziert werden kann, benötigt man eine Erlaubnis der abgebildeten Person, um diese Bilder veröffentlichen zu dürfen.
    Man sollte also möglichst eine Erlaubnis haben bevor man Bilder veröffentlicht, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und keiner kann einem ans Bein pinkeln :D


    Ich habe so etwa 12 Jahre ein kleines Pressebüro betrieben, aber noch nie Schwierigkeiten deswegen gehabt. Aber auch keine befürchtet. :D

  • Zitat

    Ich habe so etwa 12 Jahre ein kleines Pressebüro betrieben, aber noch nie Schwierigkeiten deswegen gehabt. Aber auch keine befürchtet. :D


    Cool! Ich bin Hobbyfotografin und hatte bisher selbst auch noch keine Probleme damit, aber ich weiß, dass man richtig Probleme bekommen kann, wenn sich jemand wegen eines unerlaubt (also nicht nachgefragt ob) veröffentlichten Fotos an einen Anwalt wendet.


    Hattest du einen Presseausweis? Wenn ja, gelten da andere Richtlinien?

  • Zitat

    Cool! Ich bin Hobbyfotografin und hatte bisher selbst auch noch keine Probleme damit, aber ich weiß, dass man richtig Probleme bekommen kann, wenn sich jemand wegen eines unerlaubt (also nicht nachgefragt ob) veröffentlichten Fotos an einen Anwalt wendet.


    Hattest du einen Presseausweis? Wenn ja, gelten da andere Richtlinien?


    Klar, ich war DJV organisiert.
    Da gelten keine anderen Richtlinien, also nicht dass ich wüsste. Wobei die Presse einen öffentlichen Auftrag erfüllt...
    Also ich war immer offiziell mit Akkreditierung bei Veranstaltungen, möglicherweise wird ja die Arbeit von Pressefotografen anders bewertet.
    Wenn man Straßenszenen fotografiert oder bei Großveranstaltungen Fotos macht ist es auch gar nicht möglich von jedem einzelnen eine Erlaubnis zu bekommen. Schon das sollte einem klar machen, dass es da auch beim Persönlichkeitsrecht Einschränkungen gibt.

  • Bin durch Zufall hier reingestolpert und wollte mich, auch wenn ICH hier nix gefragt habe, einfach mal für die Infos bedanken!


    DANKE!


    Endlich weiß ich, wie ich damit umzugehen habe, dass man mich dauernd fotografiert udn filmt am Mauerpark!


    :gott: :gott: :gott:

  • Ich häng mich hier mal dran :smile:


    Ich war mit Kleo bei einem kostenlosen Fotoshooting, ich habe danach unterschrieben dass ich die Rechte abgebe, den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen..
    Ich habe die 8 schönsten Bilder von Kleo in groß und alle geschossenen Fotos in Passbildgröße auf einer CD bekommen. Darf ich diese Fotos hier für einen Fotofred benutzen? :???:

  • Zitat

    Ich häng mich hier mal dran :smile:


    Ich war mit Kleo bei einem kostenlosen Fotoshooting, ich habe danach unterschrieben dass ich die Rechte abgebe, den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen..
    Ich habe die 8 schönsten Bilder von Kleo in groß und alle geschossenen Fotos in Passbildgröße auf einer CD bekommen. Darf ich diese Fotos hier für einen Fotofred benutzen? :???:


    Hol Dir die Erlaubnis des Fotografen. Den musst Du fragen, nicht uns. ;)

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