Nutzerrechte, Copyright, etc.

  • Zitat

    Hol Dir die Erlaubnis des Fotografen. Den musst Du fragen, nicht uns. ;)


    Das heißt ich brauche die Erlaubnis, sonst gibts megger...?!

  • Zitat

    ...
    Das heißt ich brauche die Erlaubnis, sonst gibts megger...?!


    Ja immer. Der Fotograf hat immer das Urheberrecht, das ist in D im Gegensatz zum copyright unveräußerlich, und auf ein Nutzungsrecht hast Du ja offenbar verzichtet.

  • Aus aktuellem Anlass hole ich diesen Thread mal hoch.


    Ich war mit meinem Kurzen in einer Krabbelgruppe für die ganz Kleinen und dort wurden auch Fotos von den Mamas gemacht. Eine Mama hat meinen Sohn und ihre Tochter fotografiert, als sie total am kuscheln waren. Beide sind letztlich mit ganzem Körper aber die Köpfe nur von hinten drauf.


    Dieses Bild habe ich jetzt auf ihrer professionell genutzten Webseite gefunden (sie bietet diverse Kinderkurse an). Aber nicht irgendwo klein in einer Ecke, sondern schön mittig in einer Überschrift genutzt.


    Fakten sind also:


    Das Bild hat sie gemacht
    Mein Kind ist nur von hinten drauf, aber Hauptbestandteil des Bildes
    Ich wurde nicht gefragt.


    Wie sieht da die Rechtslage aus? Von meinem Sohn gibt es exakt Null Bilder online, nicht mal für Großeltern oder ähnliches laden wir Bilder hoch, die werden ausschließlich per Mail verschickt. Ich wollte auch nie irgendwo ein Bild von meinem Kind haben, und erst recht nicht, wenn das Bild praktisch gewerblich (zu Werbezwecken) auf ihrer Homepage genutzt wird.


    Sie hat das Copyright am Bild, da sie es geschossen hat, das ist mir klar.


    Aber normalerweise darf sie es damit noch lange nicht veröffentlichen, oder gilt das nicht, weil man im Prinzip meinen Sohn nur erkennt, wenn man es weiss? Wer ihn nicht kennt in dem Alter und die Klamotten kennt, wird es wohl nicht rausfinden, wer das ist.


    Mich ärgert es einfach, denn sie hat noch viele andere Bilder aus unter anderem der Krabbelgruppe da drauf, da sich so viele keinerlei Gedanken um die Rechte zur Veröffentlichung machen. Und ich wäre wenigstens gerne gefragt worden.

  • Zitat

    Beide sind letztlich mit ganzem Körper aber die Köpfe nur von hinten drauf.


    DAS könnte entscheidend sein:


    "Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. "


    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
    Unter 1.1 Erkennbarkeit


    Wobei ich anstandshalber halt bei Dir nachgefragt hätte. Ich finde, das wäre das Mindeste.


    Viele Grüße


    Doris

  • Sarah, das habe ich eh vor, und auch auf nette Weise erst mal, und nicht mit dem Holzhammer. Aber interessiert hat mich die Rechtslage einfach doch mal.


    @Schlaubi: dankeschön! Ja, das nachfragen hätte ich mir auch gewünscht, das ist der Teil, der mir so sauer aufstößt.

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