Brauche Hilfe
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Hallo zusammen,
Habe mal eine Frage.
Und zwar geht es darum das bei mir in der Wohnung eigentlich keine Hunde/Katzen erlaubt sind. Nun lebt aber bereits ein Hund im Haus (die sind nach mir eingezogen) Und auch mehrere Katzen. Ich habe meinem Vermieter bereits um die Genehmigung zur Haltung eines Hundes geben, er hat diese aber verneint. Der Hund in der anderen Wohnung ist aber geduldet... aber darf der Vermieter das ? Denen das genehmigen und mir nicht ? Wir haben alle den gleichen Mietvertrag.Ich weiß mittlerweile das der Vermieter bis vor kurzem gar nix von der Hundehaltung der Nachbarn wusste.
Er hat nun um bedenkzeit gebeten...mal sehen was dabei raus kommt.Vielleicht könnt ihr mir hier ja ein paar Tips geben.
Danke schonmalLG
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Pauschal würde ich sagen, er darf, ist doch seine Sache für wen er eine Ausnahme macht, deshalb sinds ja Ausnahmen
...Und sellbst wenn er nicht dürfte, wäre ziemlich blöd, wenn du jetzt auf gleiches Recht pochst und alle anderen dadurch die Tiere abgeben müssten :/
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Ich würde sagen, Bedenkzeit klingt eigentlich recht positiv. Ist ja immerhin schonmal keine kategorische Absage.
Viel Glück!
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Der Vermieter darf das. In D gilt die Vertragsfreiheit, das heisst, mit jedem kann ein beliebiger Vertrag abgeschlossen werden, mit beliebigem Inhalt. Dazu gehört auch, dass dem einen ein Hund erlaubt ist, dem anderen nicht.
Möglicherweise macht der Vermieter das ja um die Anzahl der Hunde im Haus zu begrenzen.
Also ihr könnte Euch nicht auf die Hundehaltung des Nachbarn berufen, sondern müsst Euch an die Vorgaben in Eurem Mietvertrag halten. Wenn in diesem die Erlaubnis des Vermieters festgeschrieben ist, dann müsst ihr Euch wohl oder übel der Entscheidung des Vermieters beugen. -
Hallo,
hast Du denn nun schon einen Hund (im Juli hast Du geschrieben, dass er "heute" kommt") und hältst den quasi illegal in der Wohnung?
Viele Grüße
Doris
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Zitat
Hallo,
hast Du denn nun schon einen Hund (im Juli hast Du geschrieben, dass er "heute" kommt") und hältst den quasi illegal in der Wohnung?
Viele Grüße
Doris
Den Hund der im Juli "kommen" sollte, habe ich nach langem hin und her nicht zu mir genommen ! Halte hier (noch) nichts "illegal"
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Zitat
Den Hund der im Juli "kommen" sollte, habe ich nach langem hin und her nicht zu mir genommen ! Halte hier (noch) nichts "illegal"
Gut so :-)
Dann versuche doch mal, in aller Ruhe mit dem Vermieter zu reden. Frage ihn, welche Bedenken er hat. Es muss ja einen Grund geben, warum er Dir die Hundehaltung verwehren will. Und ich fände es nur fair (auch wenn der Vermieter das nicht muss), wenn er Dir ehrlich antworten würde.
Nur dann hast Du die Möglichkeit, zu reagieren, in dem Du ihm darlegst, dass seine Bedenken unnötig sind.
Achte aber darauf, dass Du ggf. die Haltung eines Hundes schriftlich erlaubt bekommst, nicht nur mündlich und auch nicht unter Vorbehalt.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Doris
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Ich habe ja gerade eine neue Wohnung angemietet und Frau Schmitt extra in den Mietvertrag reinschreiben lassen ("Der Mieterin wird erlaubt, einen Hund der Rasse "Zwergpinscher" zu halten. Die Mieterin haftet für alle von dem Tier verursachen Schäden). Die Sache mit der Haftung war Bedingung des Vermieters, wenn die Erlaubnis für den Hund explizit im Vertrag stehen sollte.
War mir aber egal, erstens ist Frau Schmitt sehr lieb, bellt nicht mal wenn es klingelt und ist gut versichert.Also lass Dir eine evtl. Erlaubnis in den Vertrag aufnehmen, unbedingt. Mündliche Zusagen sind zwar auch Verträge und ebenso bindend wie schriftliches, aber leider später nur schwer beweisbar.
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