Sache oder nicht Sache, was denn jetzt?
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Hi Foris,
ich hab grad den bedauernswerten Thread mit dem tödlichen Beißvorfall gegen den Collie gelesen. Dazu kamen mir ein paar Gedanken:
Es wurde der Aspekt "Zeitwert" genannt, da der Hund eine Sache sei. Wenn dem so wäre, müsste eigentlich jede Ausbildung und jeder Vorsorgetierarztbesuch aufwertend gewertet werden.
Vergleich mit dem Auto: wenig km, regelmäßige Inspektionen, Tuning, Ausstattung, die das Fahrzeug aufgewertet haben, gepflegter Zustand trotz Alters.
Des weiteren kam die Aussage:Eigener, nicht angeleinter Hund, damit ist der Schädigende bzw. sein Halter nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Vergleich mit dem Auto: es ist egal, ob ich drinsitz, ob ich es abgeschlossen geparkt habe oder kurz unverschlossen abgestellt hab (z.B. an der Tanke, wenn man schnell zahlen geht). Da ist es doch so, dass es eigentlich keine Rolle spielt, ausschlaggebend ist nur, wer wem reingefahren ist mit evtl. Zeugen.
Dann die Verletzung der Frau, sie könne keine Ansprüche geltend machen, weil ja sie den Hund angefasst hätte.
Hier der Vergleich mit der Gebäudehaftpflicht. Hab ich ein Haus und jemand läuft auf meinem Grundstück unter dem Dach entlang und ihm fällt ein Eisbrocken auf den Kopf, dann hafte ich bzw. meine Versicherung.
Sogar beim Hund ist es so: Wenn der Einbrecher gebissen wird, muss man angeblich blechen. Man kann vom Ordnungsamt bereits abgemahnt werden, wenn der Hund laut bellend an den Gartenzaun schießt, da sich die Passanten erschrecken und in ihrer Schreckhandlung selbst gefährden könnten. Man bezahlt auch, wenn jemand, trotz gegenteiliger Aufforderung, den eigenen Hund antatscht und gebissen wird.
Wie passt das zusammen mit: Angreifenden Hund abwehren, gebissen worden, selber schuld.
Meint Ihr, mit einem entsprechend guten Anwalt an der Seite könnte das Resultat des achselzuckenden Polizeibeamten ganz anders aussehen???
Wie sieht das ganze aus im Hinblick auf ein "Wertgutachten"???
(Wenn man z.B. mit einem Auto gegen einen Alleebaum fährt, bekommt man eine Rechnung dafür).
Freu mich auf Eure Antworten und Meinungen dazu......
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Hi
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Ich finde die Fragenstellung sehr interessant.
Ich kann dir dazu jedoch keine Antwort geben, die Hand und Fuß hat.
Vorstellen kann ich mir nur, das mmmh es evtl. einfach auch was mit den Versicherungen zu tun hat....
Aber Fakt ist, je mehr "Titel" und Prüfungen ein Hund (mit Papieren) hat, umso wertvoller...
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Ich bin zwar nicht ganz unbedarft was Rechtssachen angeht...aber in dem Fall habe ich auch keine Ahnung. Allerdings würde ich mich von den Polizisten nicht so abspeisen lassen. Ich habe gestern mit meinem Freund überlegt, was das für mich bedeuten würde, wenn das mit meiner Lilly passiert wäre...und ja es ist nicht logisch und bringt sie mir nicht zurück...aber ich würde das verfolgen, definitiv.
Deine Argumentation finde ich gar nicht dumm und evtl. könnte man da bei dem richtigen Richter sogar was erreichen. Zumindest gab es hier in Wü mal einen Fall (wurde zumindest von der Besitzerin so geschildert) bei dem ein Hund vor ein Auto gelaufen ist. Der Hund war unangeleint und somit war es erst mal die Schuld der Besitzerin. Der Autofahren hat sich aber so daneben benommen und rumgebrüllt, das wohl doch eine Anzeige gemacht wurde. Vor dem Gericht wurde dann entschieden, das die HH im Recht war und der Autofahrer sogar noch Fahrerflucht begangen hat, weil er dann weitergefahren ist. Kommt wohl schon darauf an, an welchen Richter man gerät.
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Gibt einige Urteile dazu. Ein durch alle Instanzen gefochtenes Urteil, welches als Richtlinie dienen kann, gibt es iirc nicht.
Meinungen die es gab:
- Mischling 50 Euro, Rassehund 200
- Anschaffungswert, konstant für die ersten 5 Jahre des Hundeleben, dann 20%ige Abschreibung, JAgdhunde erst ab 8 Jahren AbschreibungInzwischen gibt es aber immer mehr Urteile, die den persönlichen Wert des Tieres miteinbeziehen. Die sind aber immer sehr richterspezifisch. Was der als angemessen sieht. Und das kann bis 2500 Euro gehen, bspw. bei BEhandlungskosten. Theoretisch noch höher. Aber iirc gabs auch einen Richter der schrieb, das er hoffe, sein Urteil würde angefochten, damit es endlich höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Nur als Hinweis: Der Hund ist KEINE Sache in der Rechtsprechung. Es werden nur die Rechte für Sachen analog angewendet. Darübe rhinaus gilt immer das Tierschutzgesetz mit.
Vergleiche mit Haus und Auto müssen immer hinken, da ein Hund ein aktiv handelndes Wesen ist und nicht ausschließlich durch einen HH "betrieben" wird.
Als HH hast du zudem immer eine Gefährdungshaftung, ähnlich wie wenn Du ein Auto betreibst, da beides vor dem Geset eine potenziell gefährliche Handlung darstellt.
Ja, mit einem guten Anwalt und wichtiger einem gewogenen Richter kann man deutlich mehr erreichen.
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Zitat
Allerdings würde ich mich von den Polizisten nicht so abspeisen lassen. Ich habe gestern mit meinem Freund überlegt, was das für mich bedeuten würde, wenn das mit meiner Lilly passiert wäre...und ja es ist nicht logisch und bringt sie mir nicht zurück...aber ich würde das verfolgen, definitiv.
.Polizisten sind eben keine Anwälte.
Ansonsten bräuchten wir die ja nicht und alles könnte schon auf der jeweiligen Wache abgehandelt werden.
Desswegen sollte man sich auch nie von nem Polizisten einfach abspeisen lassen ;-), sind ja auch alles nur Menschen. Das einzige was ich vielen Polizisten vorwerfen ist eine mangelnde Empathie. Das trifft vermehr gerade auf die "alten hasen" zu, die schon zu lang ihre eingefahrene Schiene fahren.Das mit dem Urteil und dem Richter der darum "bat" sein Urteil möge angefochten werde, fand ich auch hochgeradig spannend.
Das Urteil im allgemeinen ist, meiner ANsicht nachl, in sich schlüssig. Allerdings finden sich im Gesetz etliche undefinierte Dinge und Sachverhalte bzw Gesetze die nur analog angewandt werden, das macht es schwierig. Vlt geht es ja wirklich mal in die nächste Instanz. -
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Ich denke schon, daß die betroffene Hundehalterin Anzeige erstatten sollte. Zum einen wurde sie selbst geschädigt, zum anderen sind Tierarztkosten entstanden, auch wenn sie der armen Maus nicht mehr helfen konnten. Das ist jetzt mal die rein finanzielle Seite des Vorfalls. Der Hundehalterin bringt dies alles selbst bei einer in ihrem Sinne positiven Rechtssprechung ihren Hund nicht zurück, eine Entschädigung würde ihr weder die Alpträume nehmen, die sie jetzt wahrscheinlich hat, noch die Schuldgefühle, die man automatisch bekommt, wenn man darüber nachdenkt, ob man das Geschehene nicht durch anderes Verhalten hätte abwenden können.
Aber was ich auch wichtig finde, und das wäre für mich der Hauptgrund, das Erlebte so nicht stehen lassen zu wollen: es könnte wieder passieren. Es könnte einen weiteren Hund treffen, und ich würde den HH in die Verantwortung nehmen wollen. Es kann einfach nicht sein, daß ein Hund streunt und dabei einen anderen Hund schwer verletzt, in diesem Fall sogar tötet. Bei uns besagt die Gemeindeordnung, daß ich meinen Hund jederzeit so zu führen/sichern habe, daß er für andere keine Gefahr oder Belästigung darstellt. Und die Polizei hat meines Wissens nach die Verpflichtung, eine Anzeige aufzunehmen, und nicht selbständig wegen Nichtigkeit einzustellen...
Ich würde mir wünschen, daß die Besitzerin des Collies die Kraft hat, das Ganze weiter verfolgen zu lassen.
Liebe Grüße, Rena -
jap, das ist immer eine schwierige sache...
und vor gericht und auf hoher see......
im o.zitierten fall - mit dem collie - spielen ja gleich zwei dinge mit:
einmal der collie selber - welchen wert hatte er nun? da wirds schon schwierig, da ist die rechtslage und vor allem die entspr. urteile sehr sehr schwammig.
dann - die verletzungen bzw. der schaden am menschen, sprich an der hh.
und hier denke ich, greift immer erstmal die gefährdungshaftung. zunächst ist der hh des "angreifenden" hundes in der pflicht, für schadensersatz bzw. schmerzensgeld ect. aufzukommen.
in wie weit hier nun ein "eigenverschulden" der verletzten hh vorliegt oder wie hoch die entschädigung (schadensersatz/schmerzensgeld ect.) angesetzt wird - das ist dann eine frage, die vor gericht geklärt werden wird, insofern sich die versicherung des "schuldigen" hhs nicht bereiterklärt, zu zahlen.
wobei hier ja erstmal festgestellt werden muss, wem der hund gehört - der so völlig ohne aufsicht einfach in der gegend rumläuft und menschen (und andere hunde!) gefährdet.
das alleine sollte schon ein grund sein, dass die polizei eine anzeige aufnimmt und entsprechend handelt.
ich persönlich hätte mir hier erlaubt, den polizisten um seinen namen zu bitten und ihn ausserdem um eine schriftliche begründung gebeten, warum er es ablehnt, die anzeige aufzunehmen.
inkl. des hinweises, dass er damit dann auch bitteschön die verantwortung übernehmen möge, falls der hund erneut jemanden verletzt ! (meistens knicken sie dann ein - zähneknirschend).
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