Besuchshunde Rechtslage
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Hallo liebe Foris!
Ich könnte mal eure Hilfe gebrauchen.
Ich bin ja zur Zeit zu Besuch in der Hauptstadt. Und heute hatte ich dann in "nettes" Treffen mit einer Mitarbeiterin der WBG, bei der mein bester Freund seine Wohnung hat.
Sie faste mich auf der Strasse ab. Und spätestens in solchen Augenblicken frage ich mich woher sie weiss wann ich mit den Hunden Gassi gehe.
Olle Regelmässigkeit im Urlaub.
Die nette Dame erzählte mir erst mal ich würde dort ja jetzt wohnen und das ginge mal garnicht. Daraufhin erwiderte ich ihr, das ich seit letzte Woche Samstag auf Besuch bin, bis morgen noch.
Dann erwähnte sie, ich sei ja schliesslich sehr oft hier. Ich: ja das letzte Mal im April. Mit einer halbjährlichen Regelmässigkeit bin ich hier. Sie daraufhin: Da habe ich aber was anderes gehört. Ich habe ihr dann angeboten ihr meinen Urlaubsplan zu zusenden. Darauf war das Thema vom Tisch.
Dann erzählte mir, dass, wenn jemand mit Hunden zu Besuch kommt, der Mieter vorher einen schriftlichen Antrag stellen muss zur Erlaubnis.
So... und das wäre mir vollkommen neu. Was ich ihr auch sagte.
Nun meine Frage, ist es wirklich so, das der Mieter einen Antrag stellen muss, wenn jemand mit Hunden zu Besuch ist?
Ich bin ja nun schon ein paar Jahre weg aus D. und bin dementsprechend nicht mehr so ganz auf dem laufenden was die Gesetzeslage betrifft.Wo finde ich diese Gesetzesänderung?
Kann mir jemand den Paragraphen nennen, wo es um Besuchshunde geht?
Ich war immer der festen Überzeugung das Besuchshunde bis zu einer gewissen Zeit erlaubt sind.Der Rest des Gespräches war übrigens auch ganz lustig. Die Hunde, besonders die beiden Grossen, würden den ganzen Tag Krach machen. Ja ne is klar.... Als ich sie darauf hinwies das die beiden Grossen 11 und 13 Jahre alt sind und doch eher dazu neigen in der Wohnung zu schlafen, mit entsprechendem Hinweis meinerseits das ich dabei bin, kam als nächstes gleich, das man das Pfotengetrappel hört.
Joar... Betondecke und Teppich drauf.Ach ja und das die Hunde durch das Treppenhaus laufen, stört natürlich auch.
Das einzige wo ich ihr Recht gab, war das ich die Hunde nicht angeleint hatte. Als ich sie dann anleinen wollte knallte sie mir äusserst freundlich " Die machen sie ja eh hinterm Haus wieder ab!" an den Kopp.
Was ich dann natürlich auch bejahte, da dort das Grundstück der WBG zu Ende ist.Ach ja... und sie hat mit Sanktionen gegen meinen besten Freund gedroht. Was kann sie da sanktionieren? Weiss das einer?
Jaja... was lernen wir wieder draus.... der liebe Gott weiss alles, deine Nachbarn noch mehr.
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Leider wird es immer Leute geben, die einen nicht in Frieden lassen
Die wollte sich wohl wichtig machen. Ich würde ganz frech nach ihrem Vorgesetzten fragen und nach der Vprschrift, daß kein Besuch mit Hund empfangen werden darf.
Der würde ich einen reinwürgen :/Soviel ich weiß kann der Vermieter gegen Besuchshunde nichts sagen, aber es wird überall unterschiedliche Regelungen geben
Das AG Osnabrück (Urt. v. 17.7.87, Az. 14 C 202/87, WM 1987, S. 380) stellt fest, dass "das mietvertragliche Tierhaltungsverbot ... nicht den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes in Begleitung des Tierhalters anlässlich von Besuchen" umfassen soll (ebenso AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 17.5.94, Az. 23 C 662/93, ZMR 3/95, S. l). Quelle: http://www.amilla.de/showthread.php?p=1344#post1344
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so, also: einen paragraphen wirst du nirgends finden - zumindest nicht in geltenden, allgemeingültigen gesetzen.
besuch, der seine hunde mitbringt - ist vom vermieter in der regel erstmal für eine gewisse zeit zu dulden.
was nun eine gewisse zeit ist - da gibts unterschiedliche meinungen. alle halbe jahre mal für eine woche sollte aber im rahmen des erlaubten sein.
soweit ich weiss gilt das auch dann, wenn in einem mietvertrage eine "verbotsklausel" von besuch mit hund enthalten ist.
da besuch empfangen zum normalen mietergebaren gehört - auch wenn dieser einen hund mitbringt - ist so eine klausel nicht gültig - solange es im rahmen eines normalen "gebrauchs" der wohnung ist. (klar, wenn jemand jeden tag 10 leute zu besuch hat, mit 10 hunden - dann ist das nicht mehr "normal" )
allerdings darf der vermieter gewisse dinge vom mieter verlangen:
verschmutzungen die der besuch oder der hund des besuchs verursacht, müssen entfernt werden. (flur, aufzug, garten (hundekot!) ect.)
der vermieter kann generell verlangen, dass alle hunde auf dem grundstück oder im allgemeinzugänglichen bereich des hauses angeleint werden müssen.
er kann auch verlangen, dass die ruhezeiten eingehalten werden müssen (also sollte der besucherhund nicht ab 22 uhr dauerbellen oder meinetwegen um die mittagszeit im flur lärmen ect.).
natürlich kann der vermieter auch verlangen, dass besucher oder deren hunde andere mitbewohner nicht belästigt oder gar gefährdet.
ein "anmelden" von besuch - ob nun mit oder ohne hund - halte ich eher für ein wunschdenken. denn wie sollte sowas bei z.b. einem überraschungsbesuch funktionieren? so ganz vorhersagbar ist es ja nun doch nicht, wann wer bei einem mal eben vorbeikommt.......
mein rat: mietvertrag mal genauer durchlesen WAS da genau drinnen steht. und wenn da tatsächlich steht, dass man besuch mit hund vorher anmelden muss - dann ab damit zum mieterschutzbund - die werden sich sicher drüber freuen
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Zitat
verschmutzungen die der besuch oder der hund des besuchs verursacht, müssen entfernt werden. (flur, aufzug, garten (hundekot!) ect.)
Das ist klar. Allerdings sprach sie so etwas nicht an. Whs. weil ich die Knödeltüten eh immer an der Leine habe.der vermieter kann generell verlangen, dass alle hunde auf dem grundstück oder im allgemeinzugänglichen bereich des hauses angeleint werden müssen.
Da gab ich ihr Recht und wollte die Hunde ja anleinen, worauf sie pampig wurde.
er kann auch verlangen, dass die ruhezeiten eingehalten werden müssen (also sollte der besucherhund nicht ab 22 uhr dauerbellen oder meinetwegen um die mittagszeit im flur lärmen ect.).
Die Mädels sind GsD ruhig. Klar, klein Emmy meldet sich auch mal mit einem grummeln wenn jemand zu laut ist. Allerdings definiere ich Ruhestörung in z.Bsp. Dauerbellen, oder Hupkonzerte nachts um 04:00, was wir letztens hier hatten.
natürlich kann der vermieter auch verlangen, dass besucher oder deren hunde andere mitbewohner nicht belästigt oder gar gefährdet.
Bis jetzt haben wir nur die Mieterin von unten getroffen mit ihrem Hund. Und sie ist die letzte die sich beschwert. Es gibt tatsächlich noch nette Nachbarn.
ein "anmelden" von besuch - ob nun mit oder ohne hund - halte ich eher für ein wunschdenken. denn wie sollte sowas bei z.b. einem überraschungsbesuch funktionieren? so ganz vorhersagbar ist es ja nun doch nicht, wann wer bei einem mal eben vorbeikommt.......
Vielen Dank!
mein rat: mietvertrag mal genauer durchlesen WAS da genau drinnen steht. und wenn da tatsächlich steht, dass man besuch mit hund vorher anmelden muss - dann ab damit zum mieterschutzbund - die werden sich sicher drüber freuen
Erst mal, vielen Dank!
Ich habe den Mietvertrag mal rausgekramt.
§13 Tierhaltung
Die Haltung von Tieren bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Ausgenommen hiervon sind Kleintiere, wie insbesondere Fische, Kleinvögel,Hamster und Meerschweinchen. Die Erlaubnis für die Haltung sonstiger Tiere wird erteilt, sofern von der Haltung des Tieres keine Störungen, Belästigungen oder Gefahren für die Mitbewohner des Hauses sowie Beeinträchtigungen der Mietsache zu erwarten sind. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen. Mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres endet die Erlaubnis.Bentley,
ja das mit dem Reinwürgen hatte ich mir auch schon überlegt, allerdings bin ich ja als Mieter hier nicht mehr gemeldet. Und dann kann es passieren das mein bester Freund alles ausbaden darf.
Der Link ist super, das kann ich meinem Freund zeigen.
Wir sind hier 97 eingezogen mit 2 Hunden, da gab es schon die ersten Motzer. Meine Nachbarin damals versuchte schon alles damit die Hunde abgeschafft werden. Inklusive angeblicher Tierhaarallergie. Auf das Testergebnis vom Arzt warte ich heute noch und das ist 10 Jahre her.
Das schlimme ist, ich weiss ganz genau welcher der netten Nachbarn der Beschwerer ist. Mit ihm reden, keine Chance. Er wollte hier schon mal die Tür eintreten und sich mit meinem Freund prügeln.
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stimme labellastella zu.
sanktionen hätten mMn keinen rechtlichen bestand, bdeuten natürlich ärger. Zum Mieterschutzbund müsste man da gar nicht mal... da steht bestimmt irgendwo, dass der Vertrag dann eben ohne die nichtige Klausel gültig ist. :) -
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Man darf für einige Wochen Besuch haben und dieser Besuch, der darf auch eine "normale Anzahl" Hunde haben.
Aber -egal ob mit oder ohne Hund- ein Mieter ist für seinen Besuch verantwortlich und haftet. Also lauter Besuch, Besuch, der das Treppenhaus verschmutzt oder andere Mieter anpöbelt, wird zum Problem für den Mieter, wenn er sich nicht kümmert.
Bei ein oder zwei Wochen Besuchszeit 2 mal im Jahr würde ich einfach den Ball flachhalten, dann kann auch nicht wirklich was passieren.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
stimme labellastella zu.
sanktionen hätten mMn keinen rechtlichen bestand, bdeuten natürlich ärger. Zum Mieterschutzbund müsste man da gar nicht mal... da steht bestimmt irgendwo, dass der Vertrag dann eben ohne die nichtige Klausel gültig ist. :)Ich frage mich nur was für Sanktionen?
Komplett Haustierhaltung verbieten? MMn, darf sie das nicht, da ja noch jemand im Aufgang hier mit Hund wohnt. Und im gesamten Haus, glaube ich, 3 oder 4 HH.
ZitatMan darf für einige Wochen Besuch haben und dieser Besuch, der darf auch eine "normale Anzahl" Hunde haben.
Wären in meinem Fall 2 Hunde. Der 3. Hund ist ja der Gastgeber.Ich denke das kann man noch als "normale" Anzahl definieren?
Aber -egal ob mit oder ohne Hund- ein Mieter ist für seinen Besuch verantwortlich und haftet. Also lauter Besuch, Besuch, der das Treppenhaus verschmutzt oder andere Mieter anpöbelt, wird zum Problem für den Mieter, wenn er sich nicht kümmert.
Das Treppenhaus wird hier 1x in der Woche von einer Firma gereinigt. Wir, das war früher schon so, wischen noch zusätzlich wenn es draussen geregnet hat und die Hunde dementsprechend aussehen.
Leider ist es so, das der andere Mieter pöbelt. Tja und gegen ihn werden keine Sanktionen verhängt.
Bei ein oder zwei Wochen Besuchszeit 2 mal im Jahr würde ich einfach den Ball flachhalten, dann kann auch nicht wirklich was passieren.
Mir geht es darum, das ich echt Mühe habe, das hier mit Sanktionen gedroht wird, angeblichen Verordnungen^ schriftliche Erlaubnis für Besuchshunde. Da gibt es doch Gesetze für. Und wenn ich da etwas in der Hand habe, was ich meinem Freund geben kann, dann wäre ich schon 1 Schritt weiter. Schliesslich bin ich ja der Problemauslöser. (Wat`n Wort... so habe ich mich auch noch nicht betitelt.)
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Und gibts schon was neues? Wie ist der Termin gelaufen?
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Also, am Montag war ja TM. Mein bester Freund samt Mietvertrag angetanzt.
Ich ahnte es ja, wer da von den Nachbarn Langeweile hatte.
Ja und besagter Nachbar schlägt ja auch ganz gerne über die Stränge was das Beschweren betrifft.Irgendwie schnallte die gute Frau von der WBG nicht, dass ich nur zu Besuch da war. Sie äusserte dann, dass ich doch auch hätte mitkommen können. Also kam dann zum 3. Mal der Hinweis, dass ich doch etwas weit weg wohne von Berlin.
Nein, es gibt natürlich kein Problem. Aber die Dame wollte doch echt das mein bester Freund jetzt immer Bescheid sagt, wenn er Besuch mit Hund erhält. Das wurde natürlich sofort im Keim erstickt. Denn das darf sie nicht erwarten.
Sie weiss jetzt das, wenn mehrere Hunde da sind, es immer Besuch ist.Ach ja, und nebenan in der Wohnung zieht whs. Hund Nr.3 in dem Aufgang ein.
Na da wird sich Hr. Nachbar ja bedanken.
Mein bester Freund hat schon gesagt, er wird die neuen Nachbarn dann erst mal dezent vorwarnen.
Ach und auch immer schön, nachdem mein bester Freund vom TM kam, traf er noch unten die Nachbarn, die auch einen Hund haben. Sie durften auch schon antanzen.
Ach ist des schön wenn es eine Person schafft der massen Unruhe rein zu bekommen.
Ich überlege schon besagtem Nachbar anzubieten , wieder ein Hausbuch einzuführen. Whs. hatte er er das früher immer gemacht. -
Was ist denn ein Hausbuch? Bin ich tatsächlich noch so jung, dass ich sowas nicht mehr kenne
Na ist doch klasse, wenn mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen ist. Und das mit Hund 3 im Aufgang finde ich lustig! Das die WBG das erlaubt erschließt sich mir zwar nicht, wo sie sich bei uns soo haben :irre:
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