14jähriger Hund soll als gefährlich eingestuft werden

  • Das verschlägt mir doch glatt die Sprache.


    Jetzt mußt du kühlen Kopf bewahren, du kannst sofort Widerspruch einlegen und dazu schreiben - Begründung wird nachgereicht - dann ist die Frist gewährt.



  • Ich habs befürchtet, die sind da ja inzwischen recht rigoros. Habt ihr den Hund denn vorgeführt?


    Was bedeutet das denn jetzt für euch?

  • Zitat

    Friedolin ist als gefährlich eingestuft worden!


    hallo,


    und was bedeutet das jetzt für euch? welche auflagen habt ihr bekommen?


    gruß marion

  • So, ich habe erstmal einiges regeln müssen.


    Also in meiner Rechtsschutz ist Verwaltungsrecht natürlich nicht eingeschlossen (das gab es damals bei Vertragsabschluss noch gar nicht).
    Trotzdem habe ich mit einem Rechtsanwalt sprechen können.
    Er hat mir auch geraten Einspruch einzulegen, von einer Klage hat er mir jedoch abgeraten. Wenn ich Klage erhebe wird der ganze Kram bestimmt 9-15 Monate dauern, auf Grund des Alters von Friedo kann man davon ausgehen, dass er das Ende des Prozesses gar nicht erleben würde. Damit würde das Verfahren eingestellt werden und ich hätte alle Kosten zu tragen!
    Die Anordnung ist sofort gültig, gegen die ges. vorgeschriebene sofortige Vollziehung kann ich nur Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen - das mache ich morgen als erstes, vielleicht habe ich dann noch ein paar Wochen länger Zeit.


    Zu den Auflagen:
    1) Ich muss das Grundstück so sichern, das Friedo nicht rauskommt (das ist so)


    2) Ich darf den Hund ausserhalb des Grundstückes nur allein führen oder eine Person beauftragen, die eine amtliche Bescheinigung mit sich führt. (Er verlässt das Grundstück nicht mehr, ist also nicht schlimm)


    3) Ausserhalb des Grundstückes muss er an einer Leine mit max. Länge von 2 m geführt werden (s.o.)


    4) Er muss ausserhalb des Grundstückes ein leuchtendes hellblaues Halsband tragen (s.o.)


    5) Er muss ausserhalb des Grundstückes einen Beisskorb tragen (s.o.)


    Das ist ja alles noch nicht so schlimm und habe ich nur aufgeschrieben falls es jemanden interessiert oder jemand mal in die gleiche Situation kommt...


    Dann muss ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes stellen, und das bedeutet das ich folgende Voraussetzungen erfüllen muss / Unterlagen beibringen muss:


    1) Perso oder Reisepass
    2) Behördenführungszeugnis (bei Meldebehörde zu beantragen)
    3) Sachkundebescheinigung
    4) Tierärztliche Bescheinigung über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Microchip
    5) Versicherungsnachweis über eine Hundehaftpflicht


    Lt. Auskunft meiner Hundetrainerin bin ich ca. mit 200 Euro dabei.


    Ich soll den alten Herrn jetzt noch chippen lassen... allein das ist schon lächerlich. Alle Auflagen treffen nur mich, ich habe die ganzen Laufereien mit den Behörden und Ämtern. Ich hatte in der Stellungnahme ganz deutlich geschrieben, dass Friedo das Grundstück nicht mehr verlässt, aber das ist alles egal.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden, mal sehen wie es weitergeht...


    Danke für Eure aufmunternden Worte!

  • Dann hast du doch heute schon viel erreicht und kannst beruhigter sein (sagt sich so leicht).


    Wenn du den Kopf mehr frei hast, müßte das mal ins FS, Behördenwillkür - Hammer der Woche -.
    Oder in die Zeitung :/

  • So ein Mist aber auch, immer diese Behördenwillkür :/


    Die Auflagen 1-5 treffen zwar den alten Herren im wesentlichen kaum mehr direkt, aber wie ist es dann mit zukünftiger Hundehaltung? Wird man so ein Stigma noch mal los :???:


    Gut jedenfalls, dass du einen Anwalt zu Rate gezogen hast, viel Erfolg bei deinem weiteren Kampf gegen die Behörde, Daumen bleiben ganz klar oben für euch :gut:

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