14jähriger Hund soll als gefährlich eingestuft werden

  • schau mal, ob die dir weiter helfen können. http://www.hund-und-halter.de/…&topic_id=119&page_id=229


    ich war mal in eine unschönen situation und wurde beschuldigt, dass mein hund gebissen hatte. der "geschädigte" hatte sogar ein attest.


    nur mein hund hatte nicht gebissen, der mann hatte uns angefahren.


    na ja, ich nahm einen anwalt und habe am ende gewonnen. ohne hätte ich gar nicht erfahren, welche aussage dieser mann gemacht hatte.


    aber ich will dich nicht überreden ;)


    gruß marion

  • Lass Dir von deinem Tierarzt ein ausführliches,spezifiziertes Gutachten über seinen Gesundheitszustand ausstellen.( Speziel Gehör und Sehen).
    Hat meiner Freundin letztes Jahr (ähnliche Situation mit ihrem Boxer),sehr geholfen.


    Alles Gute.


    Lg
    Welldone

  • Der Tip von Marion ist wirklich empfehlenswert! Mit Zeitung wäre ich auch vorsichtig, da kann dann schnell mal was stehen von wegen "Unfähige Halter- Endlich reagieren die Behörden" , o.ä. Zudem hilft es auch im Umgang mit dem Amt nicht unbedingt..

  • Den Tip mit dem Gesundheitsattest finde ich sehr gut :gut:


    Und bei einem Anwalt für Tierrechte würde ich ganz einfach mal fragen, was es kostet, wenn er dir die Begründung des Widerspruches schreibt. Das ist meist nicht so teuer.


    Die Auflage mit dem blauen Halsband ist ja ganz komisch, machen die sich da eigene Gesetze oder was :???:


    Das die Rechtsschutzversicherung bei Behördenfällen nicht eintritt wußte ich auch nicht, da mach ich mal einen neuen Thread auf :???:

  • Ich habe eben mit der Rechtsanwaltsgehilfin von Herrn Hanske (RA über Hund-und-halter.de) gesprochen.
    Leider ist der Rechtsanwalt erst am Montag zu erreichen, aber sie fand es schon sehr merkwürdig das kein Wesenstest angeordnet wurde. Damit gibt die Behörde eigentlich schon zu, dass sie wissen, das der Hund das Grundstück ja gar nicht mehr verlässt. Und sie meinte, da könnte man eventuell einhaken.


    Nun mal sehen wie ich mit dem Aufschub über das Verwaltungsgericht weiterkomme - ich werde auf jeden Fall berichten.

  • Zitat

    Leider ist der Rechtsanwalt erst am Montag zu erreichen, aber sie fand es schon sehr merkwürdig das kein Wesenstest angeordnet wurde. Damit gibt die Behörde eigentlich schon zu, dass sie wissen, das der Hund das Grundstück ja gar nicht mehr verlässt. Und sie meinte, da könnte man eventuell einhaken.


    das hört sich doch gut an. *hoff* :D der anwalt ist auf jeden fall gut. hab im laufe der jahre viel vom ihm gehört.


    ich drücke euch die daumen.


    gruß marion

  • Hi
    du ich drück auch ganz fest die Daumen! Hab bisher nur kopfschüttelnd mitgelesen, weil ich leider nix beisteuern kann.


    Aber bleib mit dem Anwalt auf jeden Fall am Ball - und wenn der nur Aufschub mit den Auflagen gewährleistet ist in Fridos Alter ja auch schonmal geholfen :gut:
    Ein Anwalt einzuschalten ist bei so Angelegenheiten glaub imme rder beste Weg, dann versuchen die Sesselpupser nicht ihre Position auszunutzen. (Hab das über Ecken mitbekommen wie schnell so einer auf einmal reagieren konnte... Der Beamte twollte trotz bestandenen Wesenstests zuerst die Maulkobpflicht nicht aufheben :headbash: mit Anwalt ging es dann doch zügig...)


    Alles Gute für den Senior!

  • Eine Bekannte war vor einigen Jahren in der gleichen Situation. Sie hat dann ihrem 15jährigen schwarzen Schnauzermix eine rote Schleife um die Schnauze gebunden und ist täglich so mit ihm vor dem Ordungsamt patroulliert. Der ganze Ort hat über das OA gelacht. Bevor das Amt erfolgreich den "Maulkorb" monieren konnten (der Briefwechsel, was ein Maulkorb ist und was es darunter versteht, zog sich wieder einige Monate hin) hat sich der alte Knabe von dieser buckligen Welt verabschiedet.


    Vorschlag: Mach alle HH im Ort heiß, ihren Hunden hellblaue Halsbänder anzulegen, um eine solche Anordnung ad absurdum zu führen. Auslachen ist besser als sich ärgern. ;)


    LG

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