Hundehaltung NRW

  • Hallöchen, ich habe jetzt schon mehrmals von einem Sachkundenachweis gehört/gelesen. Ich hab allerdings nicht wirklich einen Plan was da von mir verlangt wird. Bin jetzt seit etwa 3 Wochen in NRW, der Hund ist noch bei meiner Mutti gemeldet. (Sachsen) Da es in der alten Heimat so etwas gar nicht gibt, weiß ich so recht nichts damit anzufangen. Also die Hundehaltung muss einem für große Hunde erlaubt werden? Was passiert wenn ich keinen Nachweis habe? Kann ich dann gezwungen werden den Hund abzugeben? Ich trau mich jetzt gar nicht meinen Hund auf mich zu melden. Wollte ich eigentlich heute tun...aber nachdem was ich so im Netz gelesen habe... :verzweifelt: :hilfe:

    • Neu

    Hi


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    • Hallo,
      du brauchst wirklich keine Angst zu haben.
      Wenn du vor deinem Hund schonmal drei Jahre einen Hund gehalten hast (auf deinen Namen) fällt der Sachkundenachweis sowieso weg.
      Ansonsten musst du deinen Hund Haftpflichtversichern (da ist ein bestimmter Deckungsbetrag wichtig, ist im Schreiben deiner Stadt aber angegeben)
      Ich habe dann ca. 4-6 Wochen Zeit bekommen, den Sachkundenachweis vorzulegen.
      Dazu gehst du zu einem Tierarzt (meist kann das jeder), legst dort einen theoretischen Test über Hunde ab und bezahlst 35€ und schickst die Bestätigung davon an deine Stadt.
      Ist nicht wirklich schwer das Ganze.

    • In deinem (Collie) Fall ist es gaaaaanz einfach.


      Du musst deinen Hund ja anmelden (hundesteuer). Da bekommst du eine lange Liste von Tä die diese "Prüfung" durchführen.


      Da gehst du hin (ich hab 32.- Euro gezahlt oder waren es 35.-??? egal).


      Dann füllst du einen Fragebogen aus und der TA geht anschliessend die Antworten mit dir durch.


      Es wird gefragt wie du z.B. einen Hund im PKW transportieren kannst.


      a) Kofferraum (ACHTUNG die meinen echt einen GESCHLOSSENEN Kofferraum)
      b) gesichert auf Rückbank
      c) auf den Schoß des fahrers


      (Richtig ist natürlich NUR b in diesem fall).


      Habe mir im Inet ein paar Fragen angesehen und dann die Prüfung gemacht.

    • Klingt alles schlimmer als es ist. :D


      Wenn du "nur" einen großen Hund hast, also einen, der ausgewachsen höher als 40cm und/oder schwerer als 20kg wird, dann ist das easy.


      Du meldest deinen Hund wie gewohnt bei der Steuer an.
      Den Sachkundenachweis machst du bei einem normalen TA, kostet zwischen 25 und 35 Euronen.
      Dein Hund braucht einen Chip.
      Du schließt für deinen Hund eine Haftpflichtversicherung ab.
      Eine Kopie des Sachkundenachweises, eine Kopie der versicherungspolice oder eine bestätigung der Versicherung und die Chipnummer meldest du ans Ordnungsamt.


      Und dann ist das alles erledigt und du kannst es vergessen.


      LG
      das Schnauzermädel

    • Danke für eure schnellen Antworten. Naja auf meinen Namen hatte ich noch keinen Hund. Da ist sie die erste.
      Einen Chip hat sie schon, und versichert ist sie auch. =)


      Muss der Nachweis denn bei einem Tierarzt sein, den die angeben, oder hab ich da freie Wahl?

    • Du hast fast freie TA-Wahl.
      Nicht jeder TA darf den Test abnehmen, aber über die Jahre sind es wirklich mittlerweile die meisten.
      Das Ordnungsamt hat normalerweise einer Liste aller TAs, die das dürfen, in seinem Einzugsbereich.
      Ansonsten einfach den Wunsch-TA anrufen und fragen.


      LG
      das Schnauzermädel

    • Wir wohnen auch in NRW.
      Also wir brauchten für unseren Collie gar keinen Sachkundenachweis machen, weil Hütehund. Wir konnten auch nachweisen das wir 20 Jahre Hundeerfahrung hatten. Zwei Jahre später haben wir einen Dobermann bekommen, ging auch ohne Nachweis.


      Das ist doch alles nur Geldmacherei.


      LG Tina

    • Du hast aber den Sonderfall, dass du die Haltung eines "großen" Hundes vin In-Kraft-Treten der damaligen Verordnung für mindestens 3 Jahre ohne Auffälligkeiten nachweisen konntest.
      Hier könnte man das auch, wenn der Hund bereits 3 Jahre gehalten wurde und zwar auf den Namen des Halters hier. Das entfällt in dem Fall aber, weil der Hund bisher über die Mutter läuft.


      Hier in NRW musste ja nicht jeder den SKN machen. Wer bereits 3 Jahre unauffällig einen großen Hund hatte, der galt als sachkundig. Und das gilt natürlich auch dann, wenn man sich einen neuen oder weiteren Hund anschafft.
      Mit Hütehund hat das rein gar nichts zu tun. Weder Collie noch Dobermann sind in NRW gelistet, das sind nur große Hunde. Und die sind alle untereinander austauschbar.


      LG
      das Schnauzermädel

    • Hab ich das richtig so verstanden? Wenn ich also theoretisch seit 3Jahren einen Hund auf meinen Namen gehabt hätte, dann müsste ich den Test also nicht machen? Hm...werd ich wohl nicht drum rum kommen.


      Achso muss mein Mann eigentlich auch den Test machen, oder reicht es wenn es einer von Beiden hat?

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