Versicherung kneift!
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Hallo
Diese Frühjahr dachte ich, daß ich meine Haustierversicherung mal teste, ihnen einen Fall schildere und ich eine Antwort darauf bekäme, wie sich in dem Fall die Versicherung verhalten würde.
Folgenden Fall beschrieb ich: Hund läuft im Stadtpark frei in dem eigentlich Leinenpflicht ist, scheucht einen Hasen auf, jagd ihn und läuft dabei auf die angrenzende stark befahrene Straße. Folge: Auto weicht aus und fährt dabei in ein anderes rein. Schaden: 10000,- €.
Was habe ich in so einem Fall von der Versicherung zu erwarten, wird der Schaden beglichen?
Antwort der Versicherung: Sie könnten auf diesen speziellen Fall keine verbindliche Antwort geben. Also: Keine Antwort
Ich wollte das so nicht akzeptieren, es wurde noch 2 mal hin- und hergeschrieben, bis heute hab ich keinerlei verbindliche Auskunft.
Wer hat Erfahrungen mit Haustierversicherungen, wem wurde in ähnlichen Fällen der Schaden bezahlt und wer ist mit seiner Versicherung zufrieden? :help: Ich hätte gern mehr Verbindlichkeit von einer Versicherung und möchte auch wechseln. -
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Also vom gesunden Menschenverstand her würde ich als Versicherung diesen Fall nicht übernehmen. Denn mit einem freilaufenden Hund in einem "Leinenpflicht-Gebiet", hätte man grob fahrlässig gehandelt. Aber das ist nur eine Laienmeinung!
Wir sind bei der Öffentlichen Versicherung Oldenburg und bisher vollauf zufrieden (nicht nur Hundehaftpflicht, wir haben fast alle Versicherungen dort)
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Hallo,
ich schließe mich Silvia an, denn wenn Leinenpflicht vorgeschrieben ist, wird die Versicherung nicht zahlen müssen.
Es sähe anders aus, wenn der Hund sich losgerissen hätte. Dann könnte man Dir keine Fahrlässigkeit vorwerfen und die Versicherung müsste zahlen. Denke ich mal, denn mit Versicherungen kenne ich mich nicht aus.
LG
Nele
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Zitat
Dann könnte man Dir keine Fahrlässigkeit vorwerfen und die Versicherung müsste zahlen. Denke ich mal, denn mit Versicherungen kenne ich mich nicht aus.
Ne - also dann wirds mehr auf die sog. "Kulanz" rauslaufen. Denn da finden die Versicherungen schon ihren Dreh im Notfall auch eine Fahrlässigkeit herzustellen (Leine war zu alt oder sonstwas).
Generell sind Thematiken mit frei laufenden Hunden immer so ein Ding. Da sollte man in seinen Formulierungen SEHR vorsichtig sein.
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Oh,oh, da wäre ich sicherlich auf die Schnauze gefallen. Ich dachte immer, so ging es . gut zu wissen....
Gott sei Dank mussten wir noch nie an die Versicherung herantreten. Hoffe, es bleibt so.
Nele
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Da ich selbst mit Versicherungen zusammen arbeite, melde ich mich doch mal zu Wort.
So ganz richtig sind die Aussagen nicht; bei einem Kampfhund allerdings (um den es sich hier ja - glaub ich - nicht handelt) bestünden andere Auflagen.
In einer Tierhaftpflichtversicherung wird nicht der Mensch in seiner Haltereigenschaft versichert, sondern der Hund versichert, der ja nun nicht weiß, dass Leinenpflicht besteht.
Somit bleibt eine sog. Gefährungshaftung bestehen und der Versicherer deckt den Schaden auch ab.
Sicherlich gibt es Probleme, wenn gleicher Fall beim gleichen Halter öfter vorkommt.
Was sein kann..... es kann vom Versicherer geprüft werden, ob evtl. der Kfz-Führer richtig gehandelt hat (Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, evtl. Bremsbereitschaft, da das Gebiet Gefahren beinhaltet). Da auch dieser in seiner Kfz-Haftpflicht eine sog. Gefährungshaftung hat, kann es sein, dass ein Teil des Schadens durch seine Versicherung reguliert wird.
Aber grundsätzlich müsste die Versicherung den Schaden übernehmen.
Ganz zu schweigen, dass es die meisten Versicherer nicht einmal interessiert, ob Leinenpflicht bestand, oder nicht....Vielleicht hat das ja geholfen ;o)))
Liebe Grüße
Angela
€dit: Achso... der Versicherer... es ist die Versicherungskammer Bayerm...
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Danke Angela, meinem Gefühl nach hat das Hand und Fuß was du schreibst und entlastet mich in der Annahme gar keinen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, Nur warum läßt sich meine Versicherung nicht mal auf eine vage Antwort ein. So in etwa mit einem Wortlaut "unter Umständen.....", oder "es könnte sein, daß in dem beschriebenen Fall.....", ich bekomm von denen nicht den geringsten Anhaltspunkt. Na, seis drum, du hast mich erst mal etwas beruhigt
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Hallo Norbert,
also ich würde schon noch mal nachhaken; am besten schriftlich.
Generell wird es leider immer weniger detailierte Auskünfte geben, da sich die Versicherer vor Betrug schützen wollen.
Immerhin liegt es bei einigen Schäden entscheidend an der Formulierung, ob die Versicherung zahlen muss, oder eben nicht.
So werden den Interessenten leider auch immer weniger Details genannt, um nicht Gefahr zu laufen, den Schaden dann ganz genau so gemeldet zu bekommen (betrifft alle Sparten).
Es gilt - wie überall - an die richtige Stelle zu kommen.Bei der Kammer gibt es eine Hotline.... die kann aber z.B. derartige Fragen nicht beantworten.
Dann gibt es die Schadenstelle.... die jedoch nimmt Schäden nur auf, kann also auch nicht nähere Auskünfte geben.
Wenn man bei der Kammer bereits Kunde ist, kann man sich aber ans sog. Schadenszentrum wenden, die einem zu einem solchen Fall sicherlich Auskunft geben.Völlig unabhängig (!!!!) von meinem Beruf kann ich die Kammer durchaus empfehlen. Sie gehört sicher nicht zu den günstigsten Versicherern, aber meine Erfahrungswerte waren durchweg positiv.
Liebe Grüße vom Wörthsee
Angela
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Ich denke mir, da kommt es auf die Formulierung an. Ich würde nie erzählen, dass ich meinen Hund nicht angeleint hattem, sondern, dass mein Hund sich erschrocken hat und sich deshalb aus dem Halsband gezogen hat oder so ähnlich. Dann ist es nämlich nicht grob fahrlässig.
Wir haben bisher noch nie Probleme bei der Schadensregulierung mit unserer Versicherung gehabt. Den teueresten Schaden, den wir hatten, hat unser erster Hund Billy verursacht. Wir haben Freunde besucht, deren Hündin war Läufig. Da wir ihn also nicht mit reinnehmen konnten aber ohne Auto bei ihnen waren, haben wir ihn für einen kurzen Moment ins Auto von unseren Freunden getan - eine Corvette. Nach 15 Minuten hatte unser kleiner Bill die ganze Innenpolsterung zerledert. Der ganze Schaden belief sich damals auf 3.500 DM. Wir haben den Schaden wie zuvor beschrieben unserer Versicherung gemeldet, die ohne Beanstandungen den Schaden bezahlt haben.
Bei Paul hatten wir bisher nur zwei TA-Rechnungen - kleine Kampfüberbleibsel bei anderen - auch die wurden von der Versicherung anstandslos bezahlt.
LG
agil -
Danke Angela, jetzt bin ich doch etwas beruhig, ich denke deine Meinung hat Hand und Fuß.
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