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Daumen sind gedrückt! Du schaffst das schon!
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Was mir noch einfallen würde. Such den Typen, falls er jünger war doch in Facebook. Ich bin zwar absoluter Gegner dieses m.E. nach Schmarrens, aber wenn mir sowas passieren würde, würd ich mich mit dem Account meines Sohnes anmelden und suchen gehen. Wahrscheinlich noch besser, wenn Du ne Tochter hast
Viele Leutz haben dort Fotos von ihren Liebsten, auch Haustiere drin und wenn Du sowas nachreichen könntest zu Deiner Beschreibung bei der Anzeige, dann hätte er wahrscheinlich schlechte Karten.
Also mir wäre die Option Zuhause in den sicheren vier Wänden nach der Person zu suchen allemal lieber als als Köder mit dem Handy in der Hand dort Patroullie zu laufen.
Und ganz ehrlich. Ich würd mir, wenn ich da lang muss wahrscheinlich Nordic Walking Stöcke mitnehmen Die dürften nicht so kritisch sein wie Pfefferspray.
Keine Sorge, ich will Dich jetzt nicht zum Nordic-Walking-Amok-Läufer animieren. Das Ziel ist erreicht, wenn Du Dich sicherer fühlst und der Angreifer abgeschreckt wird, weil Du könntest, wenn Du wolltest. Diese Kombi würde Dich auf jeden Fall vor weiteren Angriffen schützen und das zählt.
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Zitat
Nordic-Walking-Amok-Läufer
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Fotoapperat, und Pfefferspray einstecken. Fahndungsfoto machen und wenn er muckt hast Du das Spray in der Tasche. Wie soll man sich sonst zur wehr setzten? :|
Mist so ne Situation, aber ich würd das auch nicht auf sich beruhen lassen. Leider hat man in D, keine wirkliche Chance gegen solche Leute.
Wurde einmal inklusive Hausfriedensbruch von einer person schuldlos angegriffen und verletzt. Da es kein Delikt öffentlichen Interesses war, wurde das Verfahren eingestellt. Heutzutage darf Dich also jeder Schlagen ohne belangt zu werden. Armes Deutschland! -
Zitat
Fotoapperat, und Pfefferspray einstecken. Fahndungsfoto machen und wenn er muckt hast Du das Spray in der Tasche. Wie soll man sich sonst zur wehr setzten? :|
Dann hat sie am Ende eine Anzeige am Hals und kann Schmerzensgeld zahlen.
Und wofür? Für ein Foto das eh niemandem etwas bringt. -
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ich würde einfach jemand mit Hund fragen ob ich mitlaufen kann. Denn dann bist Du nicht allein und der Typ wird es sich schon überlegen ob er gegen 2 Leute gehen will. Und wenn Du ihn von weitem siehst, dann gleich die Polizei anrufen.
Elke
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Zitat
Dann hat sie am Ende eine Anzeige am Hals und kann Schmerzensgeld zahlen.
Und wofür? Für ein Foto das eh niemandem etwas bringt.
Er darf treten, aber sie sich nicht wehren? Wenn er sagen kann, dass sie angefangen hat, kann sie das doch auch von ihm behaupten?
Bin kein Fan von Gewalt in jeglichem Sinn, aber es kann doch nicht sein, dass sie sich nicht mehr durch den Wald traut, weil der Assi da rumläuft und unbescholtene Bürger tritt!!! -
Zitat
Dann hat sie am Ende eine Anzeige am Hals und kann Schmerzensgeld zahlen.
Und wofür? Für ein Foto das eh niemandem etwas bringt.klar haste ne Anzeige am Hals, aber weißt du eigentlich das Anzeige und Schmerzensgeld völlig verschiedene Dinge sind?
Anzeige wird beim Staat gemacht, mit dem kannste dich dann auch im Strafrecht vor Gericht auseinandersetzen, da biste aber raus wegen der Notwehr-Klausel und der Angemessenheitwenn du da raus bist, kann er dir auf Privatrechtlichen Wege nicht mehr viel, außer sich n Haufen Anwaltskosten einbrocken!
Wenn ihr nen halbwegs intelligenten Anwalt habts, haut der dem die Forderung sowas von um die Ohren!
Hab auch ein Pfefferspray, hilft mir auf jedenfall schon mal gegen die Angst!
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Es ist aber so wie es ist. Was meinst Du, warum Schlagringe, Schlagstöcke etc. verboten.
Pfefferspray und Elektroschocker sind Waffen. Es gibt auch keine Garantie, ob sie als Angriffs- oder Verteidigungswaffe angewendet werden und somit hast Du immer ein Problem, wenn es um Stichwörter wie
"Notwehr" und "Angemessen" geht.
Hast Du aber einen Gegenstand dabei, der eigentlich eine andere Funktion erfüllt z.B. Schlüsselbund, Carbontaschenlampe oder eben die besagten Stöcke, dann sind das Gegenstände, die eigentlich für etwas anderes gedacht sind und mit denen Du Dich letztendlich wehrst.
Und sowas wird bei einer eventuellen Anzeige völlig anders gewertet.Es ist rechtlich ein gewaltiger Unterschied, ob ich aufgrund einer sportlichen Betätigung losgehe und mich im Affekt wehre oder von vorneherein mit der Waffe in der Tasche....
Edit: Thema Schmerzensgeld und Pfefferspray. Was machst Du denn wenn es ewig dauert bis der Typ seine Augenreizung wegbringt und z.B. dadurch einen beruflichen Ausfall hat. Dann kann es schnell richtig teuer werden, wenn es eben nicht beim: "Aua, das brennt und tränt" bleibt....
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wenn sie aber schon Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, und das schon läuft,
hat sie auf jeden Fall eine höhere Notwehr-Bedürftigkeit, weil sowas ja schonmal passiert ist!außerdem ist ne Anzeige die eine Sache, obs zu Anklage kommt die andere...ich hab da schon Dinge erlebt! Da bliebs bei nem Verhör und das wars---
Meinetwegen nimm halt auch Walking-Stöcke., aber ob ich die in na Schrecksekunde vernünftig einsetzen könnte...
Edit: ich hab kein Pfefferspray, ich hab Verteidigungsspay, dass kann keine Allergien hervorbringen und ist nich so aggressiv.---
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