Tollwut in Rheinland-Pfalz
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juhu!
das hab ich in einem anderen forum gefunden,ich denk mal,das is wichtig und sollte eigentlich hier jeden interessieren!
ich stells einfach mal so rein:ZitatHallo,
in Bechtheim (Kreis Alzey-Worms) wurde bei 2 toten Füchsen Tollwut festgestellt (seit 1998 war Rhl-P. tollwutfrei)
In einem Umkreis von 40 km dürfen nun Hunde und Katzen welche nicht gegen Tollwut geimpft sind, nicht mehr frei laufen (so sagt es halt das Gesetz).
Zu den Tollwut gefährdeten Bezirken gehören die Landkreise Bad Dürkheim, Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis, Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt und Speyer.
Diese Info wurde gestern im Radio verbreitet und ist heute in der "Rheinpfalz" nachzulesen.
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Ja, das hab ich im Radio gehört!!! Die haben ja dann sofort Köter verteilt....Am meisten soll ja Worms betroffen sein.
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Hallo,
das mit der Tollwut kenne ich schon länger, da die Tollwut nie ganz auszurotten ist finde ich es schon immer sehr wichtig seine Hunde, noch wichtiger die Katzen impfen zu lassen (gerade Mäuse sind Überträger der Tollwut)!
Viele Grüße
Yankee, Cherry und Christina
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das hier hab ich nochmal als nachtrag gefunden und stelle es mal so für euch rein!
ZitatSperrbezirk für Tiere
Nach Tollwutfällen Auflagen im LandkreisNachdem bei zwei in der Gemeine Bechtheim (Landkreis Alzey-Worms) verendet aufgefundenen Füchsen die Tollwut amtlich festgestellt wurde, gehört auch der Landkreis Mainz-Bingen mit Ausnahme von Teilbereichen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zum "Tollwut-gefährdeten Bezirk". An den Zugängen zu den gefährdeten Bezirken weisen Schilder auf die Gefahr hin.
Im gefährdeten Bezirk dürfen Besitzer ihre Hunde und Katzen nicht frei laufen lassen. Ausgenommen davon sind Hunde, die nachweislich wirksam geimpft sind und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die ebenfalls nachweislich gegen Tollwut geimpft sind.
Weiterhin ist es verboten, Hunde außerhalb geschlossener Räume frei laufen zu lassen, oder mit sich zu führen, wenn sie nicht ein Halsband, einen Gurt oder ein sonstiges Hundegeschirr tragen, auf oder an dem Namen und Anschrift des Besitzers angegeben sind, oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies gilt nicht für Hunde auf eingezäunten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können, und für Jagdhunde bei der Jagd. -
Hallo,
wo hast du denn dieses Zitat her?
Es stimmt nicht mit der herausgegebenen Verordnung überein. Das Thema Adresse am Halsband ist nicht in der Verordnung enthalten.LG Petra
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Hallo
auch noch ein Nachtrag!!
ZitatAuch zur Info, da B.-W. ja auch wieder die Tollwut im Ländle hat:
Im Rhein-Neckar-Kreis werden in der 11. Kalenderwoche (14.03. – 18.03.2005) aus dem Flugzeug Impfköder als Schutzmaßnahme gegen die Tollwut abgeworfen.
In dicht besiedelten Gebieten und Ortsrandlagen legen Jäger in der 14. Kalenderwoche (04.04 – 08.04.2005) die scheibenförmigen Impfköder (im Durchmesser etwa 40 Millimeter, 12 bis 14 Millimeter hoch) zusätzlich mit der Hand aus.
Hunde sollten in dieser Zeit angeleint bleiben und keine Köder fressen..Gruß
Kathrin & Mädels -
Mal ein paar kritische Anmerkungen zum Thema Tollwut:
ZitatDie Jäger schützen die Bevölkerung vor der Tollwut - FALSCH!
In Europa wird ein regelrechter Vernichtungsfeldzug gegen den Fuchs geführt: mit Schrot, Fangeisen, Fallen, Vergasung im Bau und vergifteten Ködern - und zwar das ganze Jahr. Doch die Ausbreitung der Krankheit wurde durch keine dieser Maßnahmen gestoppt. Die Jagd auf Füchse führt durch den beschleunigten Ortswechsel der überlebenden Tiere sogar zur Ausbreitung der Tollwut.Der Schweizer Kanton Wallis ist durch Impfaktionen seit 1981 tollwutfrei. Diese Aktion kostete das Wallis 106.800 Franken im Jahr, während der angrenzende Kanton Bern - flächenmäßig nur wenig größer - 818.148 Franken für die Tötung einer großen Zahl von Füchsen und für die Impfung des Viehs ausgab, ohne die Tollwut einzudämmen.
Im übrigen ist für Menschen die Wahrscheinlichkeit in Deutschland an Tollwut zu erkranken mit 1:171.875.000 zu beziffern (H. Hagen, 1984)
Quelle: http://www.abschaffung-der-jagd.de/Argumentationspapier.html
Ich habe auch schon gehört, dass einige Jäger bewußt Tollwut-Gerüchte in die Welt setzen bzw. infizierte Tiere aussetzen, um eine Jagderlaubnis, beispielweise für Füchse, zu bekommen.
Eine Online-Freundin aus einem anderen Forum meinte dazu folgendes:
ZitatKann ich nur zustimmen, denn so läuft es bei uns des öfteren ab. Ich werde immer wieder von Jägern angehalten und gebeten nicht in Richtung Wald zu gehen, da es bei uns wieder Tollwutfälle geben würde. Auf Anfrage bei meiner TA hat die nur gelacht und gemeint, dies wäre die übliche Masche der Jäger. In unserem Gebiet hat es seit 10 Jahren kein Tollwutfall gegeben. Dies muß den TA`S gemeldet werden.
Deshalb würde ich doch allen, die's betrifft, raten ihren TA zu fragen & sich nicht auf Pressemeldungen zu verlassen :stupid:
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