Werden Tierschutzgesetze wirklich ernst genommen?
- Terrorfussel
- Geschlossen
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Zitat
Ein Großteil biegen sich das Gesetzt, für sich, zurecht und ein anderer Teil hinterfragen oder leugnen den Fakt des Gesetzes.Was ich nicht so recht verstehe - dieser §2 des Tierschutzgesetzes ist doch der, der auch für Legehennen in Käfigen, Milchvieh in Anbindehaltung und Schweine in Mastboxen gilt?
Das ist lediglich eine rhetorische Frage - denn er gilt für all diese Tiere.
Dieser §2 des Tierschutzgesetzes ist durch den nachfolgenden § 2 a nichts anderes als der Witz des Jahrtausends - denn im § 2a wird alles relativiert, was nötig ist, um nach §2 eigentlich vorliegende Tierquälereien zu legalisieren.
Ob und inwieweit die täglich mehrstündige Haltung eines Hundes tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kann man mit dem Zweizeiler § 2 TierSchG nun leider wirklich nicht definieren.
Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz spezielle Auslegungstexte, die meist einen wesentlich größeren Umfang haben, als die Gesetze selbst.
Die Diskussion hier über Sinn und Unsinn von Boxen-Aufenthalten für Hunde finde ich durchaus gut und richtig, dennoch halte ich die Grundlage, nämlich einen aus dem Kontext gerissenen Wischi-Waschi-Paragraphen für nicht allzu aussagekräftig.
Übrigens auch "boxenlos" bisher,
Chris -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Werden Tierschutzgesetze wirklich ernst genommen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Chris, ich habe den stark verkürzten Text kopiert.
Der vollständige Text ist in meinem angegebenen Link enthalten.
Klar auch dort kann man sich so allerhand zurechtbiegen.Ich glaube schon das gerade du den eigendlichen Sinn dieses Threads verstanden hast und es dafür eigentlich gar keine Gesetzgebung bräuchte. Wäre es nicht sinnvoller den normalen Menschenverstand einzusetzen.
LG Sabine
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Eigentlich regelt es doch die Tierschutzhundeverordnung.
Da besagt §6ZitatAbweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
Das "Aufbewahren" eines Hundes in einem Auto während der Halbtagstätigkeit hat ein Gericht bereits so bewertet, dass den Hund in diesem Auto eben nicht diese 6qm zustehen.
Regelmäßiges Einsperren in Boxen in der Wohnung wird ähnlich bewertet werden, wenn es eine Haltungsform ist.Also kann man davon ausgehen, dass es kurzfristig und unregelmäßig erlaubt ist, eine regelmäßige Unterbringung dagegen verboten.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Eigentlich regelt es doch die Tierschutzhundeverordnung.
Da besagt §6
Das "Aufbewahren" eines Hundes in einem Auto während der Halbtagstätigkeit hat ein Gericht bereits so bewertet, dass den Hund in diesem Auto eben nicht diese 6qm zustehen.
Regelmäßiges Einsperren in Boxen in der Wohnung wird ähnlich bewertet werden, wenn es eine Haltungsform ist.Also kann man davon ausgehen, dass es kurzfristig und unregelmäßig erlaubt ist, eine regelmäßige Unterbringung dagegen verboten.
LG
das SchnauzermädelDanke, hätte sonst erst wieder wühlen müssen.
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Womit wiederum nicht geklärt wäre ob das Unterbringen eines Hundes wärend der Einsätze, des Trainings, kurze Sequenzen zum Runterkommen eine Haltungsform sind oder nicht
Wenn man die Box endlich auch hier als das sehen würde was sie ist, ein Hilfsmittel somit
1. weder schlecht noch gut, bzw eben nur so gut oder schlecht, sinnvoll oder sinnlos wie ihre Anwendung
2. wie alle Hilfsmittel lediglich zum temporären Gebrauch, bis zur Lösung eine Problems gedacht ist, bzw eben für die unterbringung im Einsatz / Transportfall
Könnte man sich ettliche Seiten hier sparen.Ich kann nur für mich und meine Hunde sprechen, die sowohl ihre Kennel in der Whg, als auch die Boxen im Staffelfahrzeug, als Ruhe und Schlafplatz ansehen.
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ich habe einen kennel und er kam die ersten monate bei meinem hund zu eimsatz, sowie bei meinen pflegis.
einfach aus dem grund das ich hier ehemalige zuchthunde habe die sonst die ganze zeit durchdrehen würden.
es sind welpen im grunde, aber dann auch wieder nicht denn ich finde sie anstrengender als welpen.sie kennen nichts und mit nichts meine ich noch nichtmal eine decke unterm popes..
der kennel gibt ihnen in den ersten wochen sicherheit. klar schau ich wie der hund damit klar kommt, manche geraten in panik sobald man sie im kennel lässt und den raum verlässt, dann lass ich den hund auch nicht drin.
aber um eben nicht ständig einen hund am popes kleben zu haben, nutze ich diesen einfach dazu um den hund zu ruhe zu zwingen.und kommt mir bitte nicht, da kann man den auf den platz schicken. kennt der hund nicht, der springt direkt wieder auf sobald man ihn auf den platz setzt/schickt.
nach 1-2 wochen kapiert der hund langsam was man von ihm will, die verlustängste sind bei denen aber meistens so groß, das sie trotz allem ständig aufspringen sobald man sich bewegt.
und ja auch nachts sind sie die ersten wochen drin, einfach deswegen damit er nicht durch die wohnung irrt und seine geschäfte verrichtet.
und ja ich gehe auch nachts mit denen raus, bzw. lass sie raus, es hilft aber einfach manchmal nicht.
eine meiner pflegis hat ganze 3 tage nichts gemacht, gar nix..bin mit ihr jede 2-3 std. raus und es kam und kam nix. am 3 tag abends gabs den ersten see in der wohnung und wir haben gejubelt.ich denke da muss man einfach stark differenzieren und von hund zu hund unterscheiden. bei den hunden die ich hier habe ist der hauskennel ein gutes hilfsmittel für mich.
eine box fürs auto haben wir eigentlich auch, nutz ich aber nur bei den pflegis damit die nicht durchs auto laufen. unsere dicke bleibt im kofferraum sitzen.ich geb aber denjenigen recht, der kennel ist kein allheilmittel für stubenreinheit, ruhe oder oder..er sollte m.m.n nur eine begrenzte zeit genutzt werden und als das gelten was es ist, ein hilfsmittel kein dauerzustand.
und ich rede hier nicht von einem offen kennel irgendwo in der wohnung der als schlafplatz dient.
wenn hunde allerdings dort 8 oder mehr std. verbringen müssen, weil man arbeiten geht..und das sogar im auto. da fehlt mir jegliches verständnis. -
Zitat
Eigentlich regelt es doch die Tierschutzhundeverordnung.
Da besagt §6
Das "Aufbewahren" eines Hundes in einem Auto während der Halbtagstätigkeit hat ein Gericht bereits so bewertet, dass den Hund in diesem Auto eben nicht diese 6qm zustehen.
Regelmäßiges Einsperren in Boxen in der Wohnung wird ähnlich bewertet werden, wenn es eine Haltungsform ist.Also kann man davon ausgehen, dass es kurzfristig und unregelmäßig erlaubt ist, eine regelmäßige Unterbringung dagegen verboten.
LG
das SchnauzermädelVerstehe ich das richtig? Das Gesetz greift erst wenn der Hund über 12 Std eingesperrt ist?!
Krass... Aber gut, das erklärt, wieso der Gesetzgeber nichts dagegen sagt, wenn Diensthunde stundenlang in den Autoboxen sitzen.Aber das relativiert doch dann den Eingangsthreat oder nicht?
Denn ich denke, dass nicht viele Leute (Hoffentlich niemand) den Hund ÜBER 12 Std in der Box halten oder? -
Ich kann leider nicht alles lesen weil ich gleich wieder los muss aber dieser Thread hier hat mich gestern lange nicht schlafen lassen. Mir kam noch etwas in den Sinn, was ich mal auf einem Seminar über Bellverhalten gehört habe. Die Trainerin lebte lange Zeit in der Nähe eines Zwingers, in dem ein Halter immer wieder zwei Schäferhunde untergebracht hatte. Auslauf, Auslastung oder Zuwendung allgemein kannten die Hunde nicht - sie verbrachten den ganzen Tag in ihrem zugigen, kleinen Zwinger. Die erste Zeit machten sie Radau, bellten und jaulten und versuchten den Zwinger zu zerstören. Irgendwann verstummten sie - und das war der Moment, der der Trainerin am meisten weh tat. Denn das war der Zeitpunkt, an dem die Hunde aufgegeben hatten - sich selbst.
Ich denke genau das ist der Grund, weshalb manche Hunde 9 Stunden ruhig in einer Box ausharren können...
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Ich denke das muss man differenzieren, Diensthunde sitzen ja nicht täglich und dauerhaft in der Box.
Ich schreibe noch einmal: es ist Schade, dass es überhaupt so ein Gesetz geben muss. Denn eigentlich sollte jeden klar sein, dass man sein Tier nicht über längere Zeit und regelmäßig in eine geschlossene Box sperren sollte.
Ich finde es auch doof, dass Hunde bei Ausstellungen in einer Box sitzen, wo nicht einmal eine Decke oder ein Wassernapf vorhanden ist.
Gesehen auf der Messe in Hannover:
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Hallo,
ich habe zwei normale Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:
An die Boxengegner:
Warum glaubt ihr nicht, dass ein Hund den Kennel/die Box nicht als Quälerei ansieht und es nicht möglich ist, dass er sich in dieser wohlfühlt ?
Warum ist es für euch nicht zu verstehen, dass es Hunde gibt, die man zu ihrem Wohlbefinden zur Ruhe zwingen muss, weil sie ansonsten eine Gefahr für sich und andere werden könnten?
Diese Fragen hätte ich gerne neutral ohne Wertung des Posters beantwortet. Danke
@ Anni: meinst du nicht, dass deine puren haltlosen Behauptungen langsam mal reichen???
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- Vor einem Moment
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