Eigenvermittlung trotz Tierschutzvertrag

  • Kennt sich jemand von Euch vielleicht aus, was passieren kann, wenn man einen Hund selber vermittelt, auch wenn im Tierschutzvertrag steht, dass er an den Vorhalter zurückgegeben werden muss?
    Kann der Hund nachträglich dann wieder aus seinem neuen zu Hause geholt werden?
    Bekommt der Eigenvermittler deswegen dann eine Anzeige, Geldstrafe, oder Ähnliches?

  • Wer ist denn der Vorhalter?
    Sollte des das TH sein geh ich davon aus, dass die sich freuen würden wenn man selbst ein neues Zuhause findet. Die haben ja genug Arbeit.
    Ich würd allerdings vorher auf jeden Fall Bescheid geben und sagen das man wen Neuen sucht damit die ggf. den Platz vorher auch nochmal kontrollieren können.

  • Zitat

    Kennt sich jemand von Euch vielleicht aus, was passieren kann, wenn man einen Hund selber vermittelt, auch wenn im Tierschutzvertrag steht, dass er an den Vorhalter zurückgegeben werden muss? [Q/U
    Kann der Hund nachträglich dann wieder aus seinem neuen zu Hause geholt werden?
    Bekommt der Eigenvermittler deswegen dann eine Anzeige, Geldstrafe, oder Ähnliches?


    Ich bin kein Jurist, doch ist ein Tierschutzvertrag (wenn er denn so heißt) dazu da, das Tier zu schützen, und nicht die Interessen des Tierschutzvereins. Insofern wird es für einen Tierschutzverein wohl schwer werden, den Hund zurückzufordern, wenn ein Halter ein gutes neues Zuhause für den Hund gefunden hat und den TSV davon in Kenntnis setzt, so dass dieser eine Vorkontrolle durchführen kann.
    Angemessen fänd ich auch, wenn er für diese Vorkontrolle und den Papierkram einen gewissen Betrag nimmt, 100 oder 150 Euro vielleicht.


    Solch eine Direktvermittlung sollte im Interesse jeder seriösen Orga sein.


    Problematisch ist's natürlich, wenn die Orga mit dem Interessenten nicht einverstanden ist, aber dann sollte sie die Gründe nennen können und wenn die an den Haaren herbeigezogen sind, kann man ja immer noch einen Anwalt fragen.


    Anders sieht's aus, wenn ihr den Hund eigenmächtig vermittelt. Dann habt ihr den Vertrag gebrochen, was dann passiert, wissen die Juristen hier besser. Wobei auch dann eine seriöse Orga das Wohl des Hundes im Auge haben sollte und ihn dann sicherlich nicht um jeden Preis zurückfordern wird.


    Bei schwarzen (Orga-)Schafen kann's natürlich anders aussehen ...



    Wie war denn bislang die Beziehung zwischen euch und der Orga?

  • Also er kommt aus einem Institut, nicht aus einer Orga oder Tierheim. Ich würde halt gerne sehen, wo er hinkommt. Die Leute kennenlernen usw. Wenn ich ihn zurückgebe, dann weiss ich doch gar nie was aus ihm geworden ist.

  • Wie war denn bislang die Beziehung zwischen euch?


    Oder was hört man über dieses Institut?


    Wie lange ist er bei euch und hat überhaupt mal jemand nachgefragt, wie es ihm geht?

  • Wie soll man das jetzt verstehen?


    Wenn der Hund über einen Tierschutzvertrag vermittelt wurde dann kann man den Hund nicht eigenmächtig vermitteln.
    Damit brichst du doch den Vertrag.
    Oder bist du eine Pflegestelle?
    Wenn ja musst du einfach das Institut? (welches Institut?) anschreiben und einfach fragen ob man bei den eventuell neuen Besitzern eine Vorkontrolle machen kann. Wenn du es genau wissen möchtest kannst du die Vorkontrolle natürlich übernehmen.
    Dann kann der Hund mit einem neuen Vertrag vermittelt werden.

  • Wir haben ihn von einem Institut für Ernährungswissenschaften. Dort werden die Hunde gehalten um Hundefutter zu testen/prüfen. Da aber nur Weibchen gebraucht werden, kam einer der Rüden zu uns.
    Sie hatten jetzt, innerhalb eineinhalb Jahre, einmal nach Bildern gefragt. Per e-mail hab ich die dann geschickt. Kam nie was zurück.
    Ich hab halt Angst, dass sobald ich dene bescheid sage, dass sie ihn haben wollen und ich dann gar nichts mehr machen kann, gar nichts mehr weiss und auch nie wieder was von ihm höre.

  • Zitat

    Wir haben ihn von einem Institut für Ernährungswissenschaften. Dort werden die Hunde gehalten um Hundefutter zu testen/prüfen. Da aber nur Weibchen gebraucht werden, kam einer der Rüden zu uns.
    Sie hatten jetzt, innerhalb eineinhalb Jahre, einmal nach Bildern gefragt. Per e-mail hab ich die dann geschickt. Kam nie was zurück.
    Ich hab halt Angst, dass sobald ich dene bescheid sage, dass sie ihn haben wollen und ich dann gar nichts mehr machen kann, gar nichts mehr weiss und auch nie wieder was von ihm höre.


    Warum möchtest / musst Du ihn denn abgeben?


    Was steht im Tierschutzvertrag drin? Hast Du eine explizite Klausel drin, dass Du den Hund nicht weitervermitteln darfst?

  • Huhu LittleFelia,


    erstmal tut´s mir leid, dass Du vor diesem Schritt stehst...


    Klar, kann es möglich sein, dass das Institut sich nie mehr nach dem Kleinen erkundigen wird und Deine Eigenvermittlung unbemerkt bleibt oder stillschweigend gebilligt wird. Kann sein, muss aber nicht!
    Mir persönlich wäre das zu unsicher und ich würde Dir empfehlen, Dich fachmännisch beraten zu lassen.


    Schau mal hier:
    http://www.tasso.net/Tierschut…bei-TASSO--Rechtsberatung


    Viel Glück !!!

  • Ach, jetzt verstehe ich genau.
    Erstmal musst du den Vertrag genau duchlesen.
    Eigentlich ist es ihnen egal wo die Hunde hin kommen aber du musst sie trotzdem vorher informieren.
    Sie nehmen dir den Hund doch nicht weg. Du kannst ja sagen das du Probleme mit ihm hast und ob du ihn eventuell auch deiner Oma???? geben könntest oder einem guten Freund.
    Etwas indirekter Fragen das tut nicht weh.


    Warum willst du ihn weg geben wenn ich mal fragen darf?

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