Eigenvermittlung trotz Tierschutzvertrag

  • Ist bei dem Schutzvertrag eine Schutzgebühr gezahlt?


    Wenn ja, dann ist so ein Schutzvertrag nichtig, weil er dann nach dem Gesetz ein Kaufvertrag ist. da kann draufstehen, was will - im Grunde sind solche Schutzverträge meist nichtmal das Papier wert auf dem stehen.


    Die andere Frage ist, wessen Hund es nun eigentlich ist. Denn ist es nicht deiner bzw besteht nicht die bezeugte Erklärung, dass es deiner ist, kannst du ihn nicht einfach weitervermitteln.

  • Zitat

    Also dein Freund würde sich schon darum kümmern ja?
    Wieso nimmt er ihn dann nicht mit?
    Es ist ja schließlich sein Hund.


    Du kannst mir auch eine E-Mail schicken.
    Ich kann dir bei der Vermittlung helfen.
    Darf man seine E-Mail Adresse hier ins Forum schreiben?


    Er findet keine Wohnung, in der ein Hund erlaubt ist.


    Bist Du denn in einem Tierschutzverein. o.Ä? Find ich wirklich wahnsinnig lieb von Dir, mir Deine Hilfe anzubieten. Vielen lieben Dank.

  • Würde er ihn mitnehmen wenn er eine Wohnung mit Hund findet?
    Oder hat er schon einen Vertrag unterschrieben?


    Ich bin Pflegestelle und Vermittlerin für Hunde.
    Bin im Tierschutz aktiv und arbeite mit einigen Orgas zusammen.


    Ich würde mich freuen wenn du erstmal dort anrufst dann könntest du mir die Daten und Beschreibung und Foto´s per E-Mail schicken.
    Ich weiß nur nicht wie ich meine E-Mail Adresse kurz frei schalte :???:

  • Zitat


    Ich weiß nur nicht wie ich meine E-Mail Adresse kurz frei schalte :???:


    Meine ist freigeschaltet. Wenn Du mir kurz eine schickst, dann hab ich ja Deine. Finde das wirklich superlieb von Dir. Ich werde jetzt dann versuchen dort jemand zu erreichen und mich dann auf jeden Fall nochmal melden.

  • Zitat

    Kennt sich jemand von Euch vielleicht aus, was passieren kann, wenn man einen Hund selber vermittelt, auch wenn im Tierschutzvertrag steht, dass er an den Vorhalter zurückgegeben werden muss?
    Kann der Hund nachträglich dann wieder aus seinem neuen zu Hause geholt werden?
    Bekommt der Eigenvermittler deswegen dann eine Anzeige, Geldstrafe, oder Ähnliches?


    Wenn Du in Deinem Schutzvertrag nur "Halter" oder Besitzer genannt wirst, bst Du nicht der Eigentümer des Hundes und wenn Du ihn einfach weitergibst ist das strafbar. Denn der Hund gehört Dir dann nicht, sondern der Orga bezw. dem, der Dir den Hund übergeben hat, also dem, der im Vertrag als Dein Vertragspartner genannt ist.

  • Also, telefoniert haben wir nun mit dem Institut. Wir dürfen ihn nicht selber vermitteln. Das Institut arbeitet mit einer Tierschutzorga zusammen, diese würde die Vermittlung dann übernehmen. Ob ich dann aber erfahre wo er hinkommt und ob ich dann jemals erfahre wie es ihm geht, oder Fotos bekomme, steht ja dann in den Sternen......... :( :

  • Zitat

    Also, telefoniert haben wir nun mit dem Institut. Wir dürfen ihn nicht selber vermitteln. Das Institut arbeitet mit einer Tierschutzorga zusammen, diese würde die Vermittlung dann übernehmen. Ob ich dann aber erfahre wo er hinkommt und ob ich dann jemals erfahre wie es ihm geht, oder Fotos bekomme, steht ja dann in den Sternen......... :( :


    Ihn nicht selber vermitteln dürfen heißt ja aber nicht, dass man nicht geeignete Interessenten, die ins eigene "Beuteschema" passen, vorschlagen könnte.


    Das wär mein Weg gewesen - selber suchen und dann, wenn ich wen gefunden hätte, dem Institut Die Lage schildern und den Interessenten vorstellen.


    Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr in die weitere Vermittlung mit einbezogen werdet.


    LG, Chris

  • Zitat

    Also, telefoniert haben wir nun mit dem Institut. Wir dürfen ihn nicht selber vermitteln. Das Institut arbeitet mit einer Tierschutzorga zusammen, diese würde die Vermittlung dann übernehmen. Ob ich dann aber erfahre wo er hinkommt und ob ich dann jemals erfahre wie es ihm geht, oder Fotos bekomme, steht ja dann in den Sternen......... :( :


    Aber Du hast doch selber niemanden, der den Hund übernehmen möchte, oder habe ich da was überlesen? Wenn ja, solltest Du dem Institut diese potentiellen Interessenten vorschlagen. Vielleicht werden Sie akzeptiert.
    Ansonsten machen solche Vertragsklauseln ja schon einen Sinn. Betrachten wir den Besitzer des Hundes, der das Tier einfach zurück lässt und sich nicht kümmert, was aus ihm wird... :hust:

  • Nein, NOCH haben wir natürlich keinen Interessenten. Hab bisher nur Freunde und Familie durchgefragt. Wollte auch noch nichts unternehmen, eben weil ich nicht weiss, bzw. wusste, was das Institut sagt.
    Habe auch Angst. Ich brech hier doch zusammen, wenn einer sagt, dass er ihn nehmen würde :( :

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